Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Vorsitzende, Ratsherr Jürgens, gibt Frau Dr. Blaum als Vertreterin des BUND Gelegenheit, die Bürgeranregung zu erläutern. Sie erklärt, dass sie mit Entsetzen festgestellt habe, dass die Planung der Verwaltung den Erhalt der 44 Amberbäume nicht vorsehe. Die Beratungsvorlage FB5/0143/2014 für die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 02.09.2015 beinhalte zwei Falschaussagen. Zum einen seien die Bäume 20 Jahre älter als behauptet, zum anderen würden die Bäume anders als in der Beratungsvorlage dargestellt, keine Vitalitätsschäden aufweisen. Sie spricht sich für den Erhalt der Amberbäume und somit für die Variante aus, die am wenigsten Baumfällungen erfordere. In der Beratungsvorlage zur heutigen Sitzung habe sie gelesen, dass in der Planung Baumstandorte gemäß des aktuellen Regelwerkes vorgesehen seien. Nun stelle sich für sie die Frage, ob das Regelwerk zum Zeitpunkt der Pflanzung der Amberbäume 2005 ein anderes gewesen sei. Der Niederschrift der Bürgerversammlung sei zu entnehmen, dass Herr Trapp gesagt habe, dass die Bäume, unabhängig von der Ausbauvariante während der Bauphase vor Ort nicht erhalten bleiben können. Sie fragt, was dagegen spräche. Eine Verpflanzung der Bäume hielte sie für nicht sinnvoll, da ein 10 Jahre alter Baum, der kein Baumschulbaum und aus diesem Grund schon häufiger versetzt worden sei, eine Versetzung vermutlich nicht überleben werde. Außerdem sei ein 10 Jahre alter Baum für das Klima besser als ein neu gepflanzter.

 

Der Vorsitzende, Ratsherr Jürgens, weist darauf hin, dass eine Diskussion dieser Themen zu einem späteren Zeitpunkt der Beratungen erfolgen könne.

 

Anmerkung der Schriftführerin: aufgrund des später gefassten Beschlusses unter TOP 3.1 erübrigte sich eine Diskussion an dieser Stelle.