Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. §§ 1 (8) und 13a BauG

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 2 (1) in Verbindung mit § 1 (8) BauGB Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch den Artikel 6 des  Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748),

 

für ein Gebiet, das im Norden durch die Straße Wasserstraße begrenzt ist, im Osten entlang landwirtschaftlicher Nutzfläche liegt, im Süden durch eine öffentliche Fläche, das Grundstück des öffentlichen Verwaltungsgebäudes mit Parkplatz sowie durch eine öffentliche und eine private Grundstücksfläche und die Straße begrenzt ist und im Westen an die Straße Allensteiner Straße  angrenzt,

 

maßgebend ist der im Plan Nr. 306 dargestellte Geltungsbereich gemäß § 9 (7), der Bestandteil dieses Beschlusses ist,

 

den Bebauungsplan Nr. 306 , Meerbusch-Lank-Latum, Südlich der Wasserstraße aufzustellen, der vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage haben soll:

 

- Sicherung der vorhandenen, prägenden Bebauungsstruktur

- Regelungen zu den Gebäudekubaturen

 


Ratsherr Damblon berichtet aus dem Ausschuss für Planung und Liegenschaften.


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

18

 

 

SPD

10

 

 

FDP

5

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen

1

5

 

UWG

2

 

 

Die Linke/Piratenpartei

 

2

 

Die Aktiven

2

 

 

Bürgermeisterin

1

 

 

Gesamt

39

7