Sitzung: 14.06.2016 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: FB4/0426/2016
Beschluss:
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. §§ 1 (8)
und 13a BauG
Der Ausschuss für
Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der Stadt
beschließt gemäß § 2 (1) in Verbindung mit
§ 1 (8) BauGB Baugesetzbuch (BauGB) vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch den Artikel 6 des Gesetzes
vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748),
für ein Gebiet, das im Norden durch die Straße Wasserstraße begrenzt ist,
im Osten entlang landwirtschaftliche Nutzfläche liegt, im Süden durch eine
öffentliche Flächen, das Grundstück des öffentlichen Verwaltungsgebäudes mit
Parkplatz sowie durch eine öffentliche und eine private Grundstücksfläche und
die Straße begrenzt ist und im Westen an die Straße Allensteiner Straße angrenzt,
maßgebend ist der im Plan Nr. 306 dargestellte Geltungsbereich gemäß § 9 (7), der Bestandteil dieses Beschlusses ist,
den Bebauungsplan
Nr. 306 , Meerbusch-Lank-Latum, Südlich der Wasserstraße aufzustellen,
der vorrangig folgende
Planungsziele zur Grundlage haben soll:
- Sicherung der
vorhandenen, prägenden Bebauungsstruktur
- Regelungen zu den
Gebäudekubaturen
Nach kurzer Diskussion stimmt der Ausschuss ab.
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Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
8 |
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SPD |
3 |
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FDP |
2 |
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Grüne |
|
2 |
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UWG |
1 |
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DIE LINKE und Piratenpartei |
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1 |
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Gesamt:
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14 |
3 |
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