Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. §§ 1 (8) und 13a BauG

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 2 (1) in Verbindung mit § 1 (8) BauGB Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch den Artikel 6 des  Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748),

 

für ein Gebiet, das im Norden durch die Straße Wasserstraße begrenzt ist, im Osten entlang landwirtschaftliche Nutzfläche liegt, im Süden durch eine öffentliche Flächen, das Grundstück des öffentlichen Verwaltungsgebäudes mit Parkplatz sowie durch eine öffentliche und eine private Grundstücksfläche und die Straße begrenzt ist und im Westen an die Straße Allensteiner Straße  angrenzt,

 

maßgebend ist der im Plan Nr. 306 dargestellte Geltungsbereich gemäß § 9 (7), der Bestandteil dieses Beschlusses ist,

 

den Bebauungsplan Nr. 306 , Meerbusch-Lank-Latum, Südlich der Wasserstraße aufzustellen,

der vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage haben soll:

 

- Sicherung der vorhandenen, prägenden Bebauungsstruktur

- Regelungen zu den Gebäudekubaturen

 

 

 


 

Nach kurzer Diskussion stimmt der Ausschuss ab.


 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU      

8

 

 

SPD         

3

 

 

FDP          

2

 

 

Grüne       

 

2

 

UWG         

1

 

 

DIE LINKE und Piratenpartei 

 

1

 

Gesamt:    

14

3