Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften des Rates der Stadt stimmt der Erteilung der denkmalrechtlichen Erlaubnis und den Abweichungen von den Vorgaben der Gestaltungssatzung Nr. 12 für den Ortskern des Stadtteils Osterath zu unter der Voraussetzung, dass eine Dachneigung zwischen 30° und 50° eingehalten wird und die Zustimmung des Amtes für Denkmalpflege erteilt wird.

 


Der Ausschuss diskutiert über die beantragte Architektursprache im Zusammenhang mit dem denkmalgeschützten Nachbargebäude.

 

Man ist sich einig, den Beschluss wie folgt zu ändern:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften des Rates der Stadt stimmt der Erteilung der denkmalrechtlichen Erlaubnis und den Abweichungen von den Vorgaben der Gestaltungssatzung Nr. 12 für den Ortskern des Stadtteils Osterath zu unter der Voraussetzung, dass eine Dachneigung zwischen 30° und 50° eingehalten wird und die Zustimmung des Amtes für Denkmalpflege erteilt wird.

 


 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU       

8

 

 

SPD         

 

3

 

FDP          

2

 

 

Grüne       

2

 

 

UWG         

 

1

 

DIE LINKE und Piratenpartei 

 

1

 

Gesamt:    

12

5

 

 

Herr Schoenauer nimmt aufgrund von Befangenheit nicht an diesem Tagesordnungspunkt teil. Er wird durch Herrn Weigand vertreten.