Sitzung: 14.06.2016 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: FB4/0424/2016
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften des Rates der
Stadt stimmt der Erteilung der denkmalrechtlichen Erlaubnis und den
Abweichungen von den Vorgaben der Gestaltungssatzung Nr. 12 für den Ortskern
des Stadtteils Osterath zu unter der Voraussetzung, dass eine Dachneigung
zwischen 30° und 50° eingehalten wird und die Zustimmung des Amtes für
Denkmalpflege erteilt wird.
Der Ausschuss diskutiert über die beantragte Architektursprache im Zusammenhang mit dem denkmalgeschützten Nachbargebäude.
Man ist sich einig, den Beschluss wie folgt zu ändern:
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften des Rates der Stadt stimmt der Erteilung der denkmalrechtlichen Erlaubnis und den Abweichungen von den Vorgaben der Gestaltungssatzung Nr. 12 für den Ortskern des Stadtteils Osterath zu unter der Voraussetzung, dass eine Dachneigung zwischen 30° und 50° eingehalten wird und die Zustimmung des Amtes für Denkmalpflege erteilt wird.
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
8 |
|
|
SPD |
|
3 |
|
FDP |
2 |
|
|
Grüne |
2 |
|
|
UWG |
|
1 |
|
DIE LINKE und Piratenpartei |
|
1 |
|
Gesamt:
|
12 |
5 |
|
Herr Schoenauer nimmt aufgrund von Befangenheit nicht an diesem Tagesordnungspunkt teil. Er wird durch Herrn Weigand vertreten.