Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 

 

 


Erster Beigeordneter Maatz verweist hinsichtlich der Ergebnisse der GPA-Prüfung im Bereich der Tagesbetreuung für Kinder in den Jahren 2009 bis 2013 auf den vorliegenden Bericht mit den zusammenfassenden Analyseergebnissen und wesentlichen Handlungsempfehlungen (S. 17 des Berichts). In der Gesamtbetrachtung handele es sich um ein gutes Prüfergebnis.

 

-      Bei der Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz könne die Stadt im interkommunalen Vergleich ein überdurchschnittliches Angebot vorzeigen.

-      Mit dem Kita-Navigator verfüge die Stadt über ein bürgerfreundliches Angebot, welches noch nicht von vielen Kommunen vorgehalten werde.

-      Der Fehlbetrag der Tagesbetreuung für Kinder (ermittelt nach den ordentlichen Ergebnissen) mache gute Ergebnisse bei gutem Angebot deutlich.

-      Der Anteil von Plätzen in kommunaler Trägerschaft sei im interkommunalen Vergleich überdurchschnittlich hoch, was verdeutliche, dass sich die Stadt ihrer gesellschaftlichen Aufgabe annehme und dabei eine heterogene Trägerlandschaft unter Wahrung der Subsidiarität gewährleiste.

-      Trotz einer sukzessiven Erhöhung der freiwilligen Zuschüsse liege die Stadt im Vergleichsjahr 2013 im besten Viertel der Vergleichskommunen.

 

Fachbereichsleiter Annacker ergänzt um die Ergebnisse des Kennzahlenvergleichs im Bereich der Erzieherischen Hilfen (S. 21 der Vorlage). Insbesondere verweist er auf die im Vergleichsjahr 2013 festgestellte Falldichte in Meerbusch mit 13,7 Hilfeplanfällen je 1.000 Einwohner bis zum 21. Lebensjahr. Dies sei auch Folge einer oftmals intensiven Beratungsarbeit, die die Entstehung eines Hilfefalles aus dem Leistungsspektrum des SGB VIII manches Mal vermeiden könne. Auch die Feststellung der Bedarfe, die Hilfeplanungen und die Steuerung der Fallverläufe erfolgten zeitnah mit teils erheblichem Zeitaufwand. Dies habe auch Einfluss auf die Dauer der Hilfeverläufe. Bei unwesentlich längerer Laufzeit im Vergleich zur letzten Prüfung des Jahres 2008 sei im Vergleichsjahr 2013 eine deutliche Reduzierung der Kosten pro Fall zu verzeichnen.

 

Auf Nachfrage von Ratsherrn Neuhausen erklärt Fachbereichsleiter Annacker, dass eine Leistungserbringung im Bereich der ambulanten Hilfen aufgrund der dann geforderten Kontinuität im Einzelfall nicht gewährleistet werden könne; wenn angezeigt, werde auch an die städt. Beratungsstelle als Hilfeleister verwiesen. Das erforderliche Clearing für die UMA werde grundsätzlich extern beauftragt, im Regelfall auch das Clearing zur Erfolgsprognose einer beantragten stationären Unterbringung.