Sitzung: 14.06.2016 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: FB4/0319/2015/1
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem
Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung auf Grundlage des Strukturkonzeptes die weitere Entwicklung des interkommunalen Gewerbegebietes fortzusetzen. Hierzu soll der Entwurf eines landesplanerischen Vertrages zwischen der Bezirksregierung Düsseldorf und den Städten Meerbusch und Krefeld erarbeitet und dem Ausschuss für Planung und Liegenschaften zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, ein Wirtschaftsprüfungsbüro zu beauftragen, alternative Rechtsformen für ein interkommunales Gewerbegebiet darzustellen und zu bewerten. Das Ergebnis ist im Ausschuss für Planung und Liegenschaften und Haupt- und Finanzausschuss vorzustellen.
Parallel hierzu soll das Strukturkonzept weiter bearbeitet werden.
Die
UWG stellt den Antrag, dass ein Schreiben an die Bezirksregierung verfasst werden
soll, in dem gefordert wird, dass die im Strukturkonzept (Vorzugsvariante
Anlage 2 zur vorliegenden Vorlage) dunkelblau eingefärbten Flächen auf dem
Stadtgebiet der Stadt Meerbusch im Regionalplanentwurf nicht als GIB Flächen
dargestellt werden, sondern als ASB-GE Flächen ausgewiesen werden sollen.
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Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
2 |
6 |
|
SPD |
3 |
|
|
FDP |
2 |
|
|
Grüne |
2 |
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UWG |
1 |
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DIE LINKE und Piratenpartei |
1 |
|
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Gesamt:
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8 |
9 |
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Herr
Assenmacher stellt nochmals die Rahmenbedingungen und das bisher entwickelte
Strukturkonzept vor.
Herr Rettig fragt
nach den Vorteilen einer interkommunalen Zusammenarbeit; weiterhin merkt er an,
dass das Verkehrskonzept nochmals überprüft werden müsse.
Herr Assenmacher
antwortet, dass sich die Zusammenarbeit auf interkommunaler Ebene aufgrund der
gegebenen Rahmenbedingungen für den Raum Krefeld/ Meerbusch anbietet. Die
Kooperation ist im geltenden Regionalplan GEP 99 bereits schon textlich
formuliert worden. Im aktuellen Entwurf des Regionalplans, Stand August 2014,
ist nun auch zeichnerisch eine ca. 83 ha große Fläche südlich der A 44 auf
Meerbuscher Stadtgebiet als Gewerbe- und Industriebereich und im östlichen
Teilbereich als Allgemeiner Siedlungsbereich für Gewerbe darstellt, die als
interkommunales Gewerbegebiet entwickelt werden sollte. Nach Offenlage des
Regionalplanentwurfes ist nun seitens der Regionalplanungsbehörde auch die
Notwendigkeit der Darstellung des interkommunalen Gewerbegebietes auf Krefelder
Stadtgebiet gesehen worden.
Vorteile einer
interkommunalen Zusammenarbeit liegen in der Bündelung von Finanzen und
Verwaltung, in möglichen Synergieeffekten,
in einer gemeinsamen Vermarktungsstrategie und Standortprofilierung
sowie insbesondere in der Vermeidung von Konkurrenzsituationen.
Frau
Niederdellmann-Siemes bestätigt, dass sich sowohl Landesregierung als auch
Bezirksregierung stark für ein interkommunales Gewerbegebiet ausgesprochen
haben. Es gebe eine große Konkurrenz zwischen den Kommunen bei der Ansiedlung
von Gewerbebetrieben, die hohe Gewerbesteuereinnahmen und gleichzeitig
vielfältige, insbesondere auch qualitativ hochwertige Arbeitsplätze bieten.
Deshalb sollte man sich an dieser zentralen Stelle mit sehr guten
Standortvoraussetzungen direkt an der Autobahn die Möglichkeit einer
Entwicklung eines interkommunalen Gewerbegebietes nicht nehmen lassen.
Sie stellt klar,
dass auch die SPD keine Logistikbetriebe ansiedeln möchte.
Herr Peters
bezweifelt den Sinn einer interkommunalen Zusammenarbeit und möchte Chancen und
Risiken beleuchtet wissen.
Frau Köser-Voitz
hinterfragt die Bedeutung des dargestellten „Z“ im Regionalplanentwurf.
Herr Assenmacher
erläutert, dass das Z die Zweckbindung überregional bedeutsamer Standort für eine
gewerbliche und industrielle Entwicklung beschreibt. Insofern können im Zusammenhang mit der
flächenhaften Darstellung GIB in
anschließenden Bauleitplanverfahren sowohl Industriegebiete als auch Gewerbegebiete
planungsrechtlich festgesetzt werden. Das Z beschreibt nicht, den Bereich
explizit für die Ansiedlung von flächenintensiven Betrieben und Industrie zu
entwickeln.
Über die Aufteilung
in einzelne Bauabschnitte ist eine sachgerechte Verteilung und Nachbarschaftsbildung
der Gewerbebetriebe möglich. Dabei sollen auf den jeweiligen Clustern jeweils
unterschiedliche Unternehmensgemeinschaften, z. B.: wissensbasierte
Dienstleistungen, Energie und Umwelt, Kreativwirtschaft, Produktion und
Anlagentechnologie, Zulieferbetriebe oder Mobilität und Logistik bevorzugt
angesiedelt werden. Ein entsprechendes mögliches Schema wird im Gutachten
aufgezeigt.
Herr Weyen stellt
sodann den Antrag.
Herr Quaß merkt an, dass die verkehrliche Erschließung und deren
Auswirkungen auch im weiteren Bereich zu diskutieren ist. Außerdem weist er
darauf hin, dass eine bestandsorientierte Gewerbeflächenentwicklung in
Meerbusch auch möglich ist.
Herr Assenmacher
stellt die Notwendigkeit zur Erschließung neuer gewerblicher Bauflächen heraus.
Das 2015 vorgestellte „Gewerbeflächenentwicklungskonzept Meerbusch 2030“ hat
die einzelnen Gewerbegebiete in Meerbusch detailliert untersucht. Von den ca.
112 ha Gewerbeflächen sind nur noch knapp 20 ha nicht beansprucht. Von diesen
Reserveflächen sind große Flächen aufgrund bestehender Restriktionen nicht
vermarktbar bzw. nicht im Eigentum der Stadt.
Es bestehen
lediglich noch vermarktbare Restflächen im Gewerbegebiet „Im Bundenrott“, im
Gewerbegebiet „Mollsfeld“ sowie eine
Fläche auf dem Ostara-Gelände.
Darüber hinaus
zeigt Herr Assenmacher nochmals auf, dass Meerbusch über eine hohe Kaufkraft,
einen sehr guten Bildungsstand, ein gutes Image als Wirtschaftsstandort bei
gleichzeitig geringer Arbeitslosigkeit verfügt. Viele der gut ausgebildeten
Nachwuchskräfte finden in Meerbusch jedoch keine Arbeitsstelle und verlassen
deshalb die Stadt. Die Neuansiedlung von Firmen im interkommunalen
Gewerbegebiet könnte dazu führen, dass neue qualifizierte Arbeitsplätze
geschaffen werden und somit die Abwanderung eingedämmt werden könnte. Hier kann
man entsprechende Cluster bilden und gezielt einzelne Branchen ansprechen.
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
8 |
|
|
SPD |
3 |
|
|
FDP |
|
2 |
|
Grüne |
|
2 |
|
UWG |
|
1 |
|
DIE LINKE und Piratenpartei |
|
1 |
|
Gesamt:
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11 |
6 |
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