Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung auf Grundlage des Strukturkonzeptes die weitere Entwicklung des interkommunalen Gewerbegebietes fortzusetzen. Hierzu soll der Entwurf eines landesplanerischen Vertrages zwischen der Bezirksregierung Düsseldorf und den Städten Meerbusch und Krefeld erarbeitet und dem Ausschuss für Planung und Liegenschaften zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, ein Wirtschaftsprüfungsbüro zu beauftragen, alternative Rechtsformen für ein interkommunales Gewerbegebiet darzustellen und zu bewerten. Das Ergebnis ist im Ausschuss für Planung und Liegenschaften und Haupt- und Finanzausschuss vorzustellen.

Parallel hierzu soll das Strukturkonzept weiter bearbeitet werden.

 


 

Die UWG stellt den Antrag, dass ein Schreiben an die Bezirksregierung verfasst werden soll, in dem gefordert wird, dass die im Strukturkonzept (Vorzugsvariante Anlage 2 zur vorliegenden Vorlage) dunkelblau eingefärbten Flächen auf dem Stadtgebiet der Stadt Meerbusch im Regionalplanentwurf nicht als GIB Flächen dargestellt werden, sondern als ASB-GE Flächen ausgewiesen werden sollen.

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU       

2

6

 

SPD         

3

 

FDP          

2

 

Grüne       

2

 

UWG         

1

 

DIE LINKE und Piratenpartei 

1

 

Gesamt:    

8

9

 

 

Herr Assenmacher stellt nochmals die Rahmenbedingungen und das bisher entwickelte Strukturkonzept vor.

 

Herr Rettig fragt nach den Vorteilen einer interkommunalen Zusammenarbeit; weiterhin merkt er an, dass das Verkehrskonzept nochmals überprüft werden müsse.

 

Herr Assenmacher antwortet, dass sich die Zusammenarbeit auf interkommunaler Ebene aufgrund der gegebenen Rahmenbedingungen für den Raum Krefeld/ Meerbusch anbietet. Die Kooperation ist im geltenden Regionalplan GEP 99 bereits schon textlich formuliert worden. Im aktuellen Entwurf des Regionalplans, Stand August 2014, ist nun auch zeichnerisch eine ca. 83 ha große Fläche südlich der A 44 auf Meerbuscher Stadtgebiet als Gewerbe- und Industriebereich und im östlichen Teilbereich als Allgemeiner Siedlungsbereich für Gewerbe darstellt, die als interkommunales Gewerbegebiet entwickelt werden sollte. Nach Offenlage des Regionalplanentwurfes ist nun seitens der Regionalplanungsbehörde auch die Notwendigkeit der Darstellung des interkommunalen Gewerbegebietes auf Krefelder Stadtgebiet gesehen worden.

 

Vorteile einer interkommunalen Zusammenarbeit liegen in der Bündelung von Finanzen und Verwaltung, in möglichen Synergieeffekten,  in einer gemeinsamen Vermarktungsstrategie und Standortprofilierung sowie insbesondere in der Vermeidung von Konkurrenzsituationen.

 

Frau Niederdellmann-Siemes bestätigt, dass sich sowohl Landesregierung als auch Bezirksregierung stark für ein interkommunales Gewerbegebiet ausgesprochen haben. Es gebe eine große Konkurrenz zwischen den Kommunen bei der Ansiedlung von Gewerbebetrieben, die hohe Gewerbesteuereinnahmen und gleichzeitig vielfältige, insbesondere auch qualitativ hochwertige Arbeitsplätze bieten. Deshalb sollte man sich an dieser zentralen Stelle mit sehr guten Standortvoraussetzungen direkt an der Autobahn die Möglichkeit einer Entwicklung eines interkommunalen Gewerbegebietes nicht nehmen lassen.

Sie stellt klar, dass auch die SPD keine Logistikbetriebe ansiedeln möchte.

 

Herr Peters bezweifelt den Sinn einer interkommunalen Zusammenarbeit und möchte Chancen und Risiken beleuchtet wissen.

 

Frau Köser-Voitz hinterfragt die Bedeutung des dargestellten „Z“ im Regionalplanentwurf.

 

Herr Assenmacher erläutert, dass das Z die Zweckbindung überregional bedeutsamer Standort für eine gewerbliche und industrielle Entwicklung beschreibt. Insofern können im Zusammenhang mit der flächenhaften Darstellung GIB  in anschließenden Bauleitplanverfahren sowohl Industriegebiete als auch Gewerbegebiete planungsrechtlich festgesetzt werden. Das Z beschreibt nicht, den Bereich explizit für die Ansiedlung von flächenintensiven Betrieben und Industrie zu entwickeln.

Über die Aufteilung in einzelne Bauabschnitte ist eine sachgerechte Verteilung und Nachbarschaftsbildung der Gewerbebetriebe möglich. Dabei sollen auf den jeweiligen Clustern jeweils unterschiedliche Unternehmensgemeinschaften, z. B.: wissensbasierte Dienstleistungen, Energie und Umwelt, Kreativwirtschaft, Produktion und Anlagentechnologie, Zulieferbetriebe oder Mobilität und Logistik bevorzugt angesiedelt werden. Ein entsprechendes mögliches Schema wird im Gutachten aufgezeigt.

 

Herr Weyen stellt sodann den Antrag.

 

Herr Quaß merkt an, dass die verkehrliche Erschließung und deren Auswirkungen auch im weiteren Bereich zu diskutieren ist. Außerdem weist er darauf hin, dass eine bestandsorientierte Gewerbeflächenentwicklung in Meerbusch auch möglich ist.

 

Herr Assenmacher stellt die Notwendigkeit zur Erschließung neuer gewerblicher Bauflächen heraus. Das 2015 vorgestellte „Gewerbeflächenentwicklungskonzept Meerbusch 2030“ hat die einzelnen Gewerbegebiete in Meerbusch detailliert untersucht. Von den ca. 112 ha Gewerbeflächen sind nur noch knapp 20 ha nicht beansprucht. Von diesen Reserveflächen sind große Flächen aufgrund bestehender Restriktionen nicht vermarktbar bzw. nicht im Eigentum der Stadt.

 

Es bestehen lediglich noch vermarktbare Restflächen im Gewerbegebiet „Im Bundenrott“, im Gewerbegebiet „Mollsfeld“  sowie eine Fläche auf dem Ostara-Gelände.

 

Darüber hinaus zeigt Herr Assenmacher nochmals auf, dass Meerbusch über eine hohe Kaufkraft, einen sehr guten Bildungsstand, ein gutes Image als Wirtschaftsstandort bei gleichzeitig geringer Arbeitslosigkeit verfügt. Viele der gut ausgebildeten Nachwuchskräfte finden in Meerbusch jedoch keine Arbeitsstelle und verlassen deshalb die Stadt. Die Neuansiedlung von Firmen im interkommunalen Gewerbegebiet könnte dazu führen, dass neue qualifizierte Arbeitsplätze geschaffen werden und somit die Abwanderung eingedämmt werden könnte. Hier kann man entsprechende Cluster bilden und gezielt einzelne Branchen ansprechen.

 

 


 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU       

8

 

 

SPD         

3

 

 

FDP          

 

2

 

Grüne       

 

2

 

UWG         

 

1

 

DIE LINKE und Piratenpartei 

 

1

 

Gesamt:    

11

6