Beigeordneter Maatz berichtet kurz über die Teilnahme des Jugendamtes an einem vom Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen initiierten und geförderten Projektes zur „Qualitätsentwicklung gem. § 79a SGB VIII für das Arbeitsfeld Hilfen zur Erziehung“ und kündigt ausführliche Informationen in der Niederschrift an.

 

Ergänzung der Schriftführerin:

 

Das Jugendamt Meerbusch hat sich für das Projekt beworben und wurde in die Projektgruppe der 18 Jugendämter aufgenommen.

In einem Zeitraum von September 2016 bis Dezember 2017 wird an dem Aufbau eines systematischen Qualitätsmanagementsystems gearbeitet. Die einzelnen Module sind praxisnah konzipiert und lassen sich auf Arbeitsfelder der Jugendhilfe übertragen.

Themen sind zum Beispiel:

- Grundlagen des Qualitätsmanagements,

 - rechtlicher und konzeptioneller Rahmen zur Qualitätsentwicklung,

 - Steuerungsmodelle und Methoden zur Qualitätsentwicklung,

 - Zusammenarbeit mit Leistungserbringern, Angebotssteuerung,

 - Nachhaltigkeit und Fallevaluation,

 - lernende Organisation,

 - Beteiligung,

 - Beschwerdewesen,

 - Personalgewinnung, Einarbeitung, Personalerhalt, Personalbemessung,

 - Controlling / Fachaufsicht,

 - Kinderschutz,

 - Leistungen der Jugendhilfe als Schutzkonzept.

Das Projekt wird vom Ministerium gefördert und ist für die teilnehmenden Jugendämter kostenfrei.

 

Die Stadt Meerbusch stellt die ASD-Leitung für die Teilnahme an der Werkstatt frei (ca. alle 2 Monate jeweils 2 Tage).