Bauvorhaben Bösinghoven

 

Frau Steffens stellt ein beantragtes Bauvorhaben im Ortsteil Bösinghoven vor. Dieses ist planungsrechtlich nach §34 BauGB zu beurteilen.

Auf dem Grundstück sind Einfamilienhäuser geplant, die sich sowohl in ihrer Art als auch in ihrem Maß in die Umgebung einfügen.

Die überbaubaren Grundstücksflächen als auch überbaubaren Grundstückstiefen nehmen den Maßstab der Umgebung auf. Die maximale Gebäudehöhe orientiert sich ebenfalls an der prägenden Bebauung im Umfeld. Die Dachform ist hier kein Einfügekriterium nach §34 BauGB. Die geplante Bebauung zur nördlichen Nachbargrenze hat einen Abstand von 5m. Die Abstände zwischen Hauswand der geplanten Bebauung und den Hauswänden Bestand variieren zwischen 15 und 22 m. Insofern sind nachbarliche Belange nicht berührt. Das Plangebiet wird fußläufig erschlossen. Alle notwenigen Stellplätze werden in Carports und Garagen an den Erschließungsstraßen angeordnet. Die Stellplätze für die Kirche werden weiterhin auf dem Kirchengrundstück nachgewiesen.

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 

Zeelink

 

Frau Steffens erklärt, dass aufgrund der neusten Planungen das Stadtgebiet von Meerbusch nicht mehr betroffen ist. 

 

 

Bebauungsplan Nr. 82, Bauhof

 

Frau Steffens teilt mit, dass für den Bebauungsplan Nr. 82 Meerbusch-Büderich, Brühl ein Normenkontrollverfahren beim Oberverwaltungsgericht beim Land NRW eingeleitet wurde. Die Stadt Meerbusch geht weiterhin von der Wirksamkeit des Bebauungsplans aus. Unabhängig davon befindet sich die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 82 in der Aufstellung und der Investorenwettbewerb wird weiter durchgeführt.