Es liegen 2 Anfragen der UWG-Fraktion vor:

 

1.            Welchen finanziellen Effekt hätte die Aufhebung der Beitragsbefreiung vor der Einschulung für das kommende Jahr?

 

                Ratsfrau Glasmacher ergänzt zunächst, dass sich die Anfrage zwischenzeitlich aufgrund der Entscheidung des OVG NRW vom 07.06.2016, wonach beitragsbefreite Vorschulkinder bei Geschwisterkindregelungen so zu berücksichtigen seien, als ob für sie ein Elternbeitrag zu entrichten wäre, im Grunde erledigt habe.

 

                Erster Beigeordneter Maatz verweist im Weiteren auf die Beantwortung im Rahmen des Protokolls:

 

                Die Freistellung von der Beitragszahlung im letzten Kindergartenjahr ist gem. § 23 Abs. 3 Kinderbildungsgesetz seit dem 01.08.2011 gesetzlich geregelt und es steht nicht in der Kompetenz der Kommune, diese gesetzliche Regelung zu umgehen. Dafür erhält die Kommune landesseitig eine pauschalierte Erstattung der entgehenden Elternbeiträge.

Gemäß § 21 Abs. 10 KiBiz beträgt diese Erstattung 5,1 Prozent der Summe der am 15.03. für das kommende Kindergartenjahr beantragten Kindpauschalen für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung. Lt. aktuellem Leistungsbescheid ergibt sich auf dieser Grundlage für das Kita-Jahr 2016/2017 ein Ausgleichsbetrag i. H. v. 514.280,23 €.

Wie erläutert handelt es sich um eine pauschalierte Erstattung, die sich nicht an den tatsächlichen Einnahmeausfällen der jeweiligen Kommunen orientiert. Im ersten Jahr als diese Regelung ins Kinderbildungsgesetz aufgenommen wurde, wurde der tatsächliche Einnahmeausfall aufwändig errechnet. Seinerzeit betrug die Differenz zwischen dem tatsächlichen Einnahmeausfall und der pauschalierten Erstattung des Landes rd. 215.500 € zu Lasten der Stadt Meerbusch. Da zu Beginn des Kita-Jahres 2011/2012 noch nicht geklärt war, in welcher Höhe den Kommunen der Ausgleich gezahlt wird, wurde im Mai 2011 zunächst der Einnahmeausfall der Stadt Meerbusch i. H. v. rd. 640.000 € beziffert (Beratungsvorlage JHA am 07.06.2011, TOP 7). Nach abschließender Festsetzung des landesseitig gezahlten Erstattungsbetrages von rd. 424.500 € konnte der tatsächliche Einnahmeverlust für die Stadt Meerbusch errechnet werden. Diese Vergleichsberechnung wurde nur im ersten Jahr durchgeführt, da in den Folgejahren der pauschalierte Ausgleich für den Einnahmeausfall im Leistungsbescheid des Landes für das jeweils kommende Kita-Jahr unmittelbar Berücksichtigung findet.

 

 

2.            Gibt es für das nächste Kindergartenjahr schon ungefähre Zahlen, wie viele Kinder aus Asylbewerberfamilien unsere Kitas besuchen werden?

 

                Erster Beigeordneter Maatz beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Der Kita-Navigator liefert keine validen Zahlen hinsichtlich der Frage, ob es sich um Kinder von Asylbewerbern handelt, da der Aufenthaltsstatus nicht abgefragt wird. Anhand der angegebenen Staatsangehörigkeit kann nur vermutet werden, dass es sich um Kinder handeln könnte, die Asyl begehren.

 

Von den 282 Kindern im Alter von über drei Jahren, die einen Betreuungsvertrag für das Kita-Jahr 2016/2017 haben, sind 11 Kinder vermutlich Asylbewerber (Staatsangehörigkeiten: 3 x serbisch, 1 x kosovarisch, 1 x georgisch, 5 x syrisch und 1 x arabisch)

 

Von den 274 Kindern im Alter von unter drei Jahren, die einen Betreuungsvertrag für das Kita-Jahr 2016/2017 haben, sind voraussichtlich keine Kinder von Asylbewerbern dabei.

 

Nicht versorgt im Ü3-Bereich sind derzeit 8 vorgemerkte Kinder (1 x bosnisch, 1 x irakisch, 1 x rumänisch, 5 x syrisch)

Nicht versorgt im U3-Bereich sind derzeit 6 vorgemerkte Kinder (2 x kosovarisch, 2 x syrisch und 2 x irakisch)