Sitzung: 21.04.2016 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Herr Fiebig informiert, dass eine Änderung des Umsatzsteuerrechts erhebliche Auswirkungen auf die Stadt als Umsatzsteuerpflichtige habe. Der bisherige "Betrieb gewerblicher Art" werde in der seit Jahren bekannten Form nicht mehr bestehen bleiben. Nach dem neuen Recht sei es erforderlich, die Tätigkeiten der Stadt im einzelnen zu analysieren und eine Entscheidung treffen, ob die Leistung umsatzsteuerpflichtig ist oder nicht.
Ein Indiz sei hierbei, ob ein Dritter die gleiche Leistung wie die Stadt anbiete. Wenn die Leistung eines Dritten umsatzsteuerpflichtig sei, dürfte das auch auf die Leistungen der Stadt zutreffen.
Das Gesetz räume eine Beibehaltung des alten Rechts bis zum 31.12.2020 ein, sofern eine entsprechende Erklärung bis zum 31.12.2016 abgegeben werde. Diese Erklärung sei bereits erfolgt.
Ab Herbst 2018 werden im Rahmen eines Projektes die Voraussetzungen für die Anwendung des neuen Rechts geschaffen.