Beschluss: zur Kenntnis genommen

Bürgermeisterin Mielke-Westerlage beantwortet die Anfrage der SPD. Hierzu führt sie aus, dass im Stellenplan 2016 im Vergleich zum Vorjahr der Stellenanteil für den Bereich „Asyl“ von 2,65 auf 6,0 aufgestockt wurde. Zudem sei  eine  dritte Hausmeisterstelle geschaffen worden. Des Weiteren  gebe es eine neue halbe Stelle für die Betreuung der unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlinge sowie eine weiteren Stelleanteil von 0,5 für den Bereich „Asyl“, der  aus dem Bereich „Jugendhilfe“ übernommen werde.

Zur Betreuung der beiden Notunterkünfte habe die Bezirksregierung zudem 2 Mitarbeiter abgeordnet. Hierfür seien ursprünglich zwei bis 04/2017 befristete Stellen geschaffen worden, die allerdings mit erfolgter Abordnung und des daraus fehlenden Bedarfes vorerst nicht besetzt wurden.

Bezüglich der in 2015 entstandenen Kosten für den Bereich „Asyl“ führt Bürgermeisterin Mielke-Westerlage aus, dass in 2015 rund 3,4 Mio. € an Kosten entstanden sind. Dagegen habe es Landeszuweisungen von rund 2,4 Mio. € gegeben, sodass  ca. 1 Mio. € aus dem städtischen Haushalt finanziert werden musste.

 

Erster Beigeordneter Maatz ergänzt zu den Fragen wie folgt:

 

Frage:  Welche Erkenntnisse zieht die Verwaltung aus den Vorträgen der in der Flüchtlingshilfe Tätigen im letzten Sozialausschuss?

 

Die Beratungen des Sozialausschusses vom 07. April 2016 nimmt die Verwaltung zum Anlass, die Aussagen der Initiativen/Vereine in der Flüchtlingshilfe aufzugreifen und für eine hauptamtliche Unterstützung der ehrenamtlichen Akteure durch Zuschussgewährung zu sorgen. Die Verwaltung wird dem Sozialausschuss am 10. Mai 2016 vorschlagen, dem Verein „Meerbusch hilft“ eine Projektmittelpauschale in Höhe von 30.000 € jährlich zum Zwecke der Flüchtlingshilfe in den Stadtteilen Osterath, Strümp, Bösinghoven, Lank-Latum und den Rheingemeinden zu gewähren. Dabei wird unterstellt, dass weiterhin eine stadtweite Kooperation aller in der Flüchtlingshilfe aktiven Träger möglich ist.

 

Frage:  Wie ist die Koordination der Aufgaben zukünftig vorgesehen?

 

Die stadtweite Koordination der ehrenamtlich Tätigen wird von den Stadtteilkoordinatoren und den derzeitigen und zukünftigen hauptamtlichen Mitarbeitern geleistet. Wenn die neu dazu kommenden hauptamtlichen Mitarbeiter/innen ihre Funktion übernommen haben, wird eine Aufgabenverteilung entsprechend der zukünftigen Herausforderungen nötig sein.

 

Frage:  Welche Schnittstellen der Arbeit im Bereich der Flüchtlingshilfe sind bereits definiert?

 

Als Querschnittsaufgabe sind die Schnittstellen in der Flüchtlingsarbeit zu / in die Politik, Verwaltungen im RKN, Arbeitsagentur, Wohlfahrtsverbänden, Hilfsorganisationen, Kirchen, Trägern der Flüchtlingshilfe, Sportvereinen und Jugendverbände/Stadtjugendring und Ehrenamtlern, etc. so vielfältig wie in kaum einem anderen Bereich. Diese Kooperationspartner erfüllen unterschiedliche Aufgaben, die ihrerseits weitere zentrale Schnittstellen in der Integrationsarbeit nach sich ziehen. Viele dieser Schnittstellen beschäftigen sich vornehmlich mit einer aktuell zu klärenden Problematik.

Eine verbindliche, tragfähige und vorausschauende Gestaltung der Schnittstellen z.B. zur Arbeitsagentur, dem Jobcenter oder den Integrationspoints ist für eine gelingende Integrationsarbeit unerlässlich. Sobald die personellen Voraussetzungen im Fachbereich Soziales geschaffen sind, können die notwendigen Arbeiten hierzu aufgenommen und entwickelt werden.

 

Frage:  Gibt es Mittel für die Flüchtlingsarbeit beim Kreis?

 

Der Rhein-Kreis Neuss unterstützt kreisweit folgende Verbände der Freien Wohlfahrtspflege mit Zuschüssen für die Arbeit zur Integration von Zuwanderern, hierzu zählt natürlich auch die Flüchtlingsarbeit. Im Jahr 2015 waren das folgende Zuschüsse:

 

- Caritas Sozialdienste Rhein-Kreis Neuss GmbH 198.154,27 €

- Diakonie Neuss 13.242,87 €

- AWO Mönchengladbach Familienservice gGmbH 20.372,62 €

- Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband e.V. 10.551,48 €

- Diakonie Meerbusch  3.839,38 €

 

Frage:  Wie ist die Zusammenarbeit mit dem Kreis organisiert?

 

Die Betreuung, Unterbringung und Integration der Flüchtlinge ist verwaltungsseitig ständiges Thema auf nahezu allen Arbeitsebenen mit dem RKN. Der RKN hat angekündigt, ein eigenes Integrationskonzept erstellen zu wollen und die Städte und Gemeinden zu beteiligen. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen zur Erstellung eines Integrationskonzeptes sollen dann in der Integrationskonferenz am 01. Juli 2016 vorgestellt werden.