Sachkundiger Bürger Radmacher fragt nach den Ergebnissen der Ausgrabungen an der Uerdinger Straße/Ecke Rottstraße.

Denkmalpflegerin Roters antwortet, das Ergebnis weise keine römischen Befunde auf.

Ratsherr Jürgens wiederholt seine Frage aus der Sitzung des Kulturausschusses vom 16.3.2016, ob dem jetzigen Eigentümer der Alten Vikarie in Osterath Auflagen erlassen wurden, die man dem Vorbesitzer gemacht habe und ob alle festgestellten Mängel behoben worden seien. Beigeordneter Beigeordneter Dr. Gérard antwortet, der Besitzer habe nach erteilter Baugenehmigung im Jahr 2001 die Renovierungsarbeiten einstellen müssen, weil er nicht denkmalkonform gearbeitet habe. Die Arbeiten seinen durch die Verwaltung gestoppt worden. Anschließend habe es eine Begehung mit dem LVR, der UD und den Architekten gegeben, bei der der Aufwand für die Instandsetzung erörtert worden sei. Dies sei in einem Protokoll festgehalten worden. Für den neuen Eigentümer habe es keine Sonderbehandlung gegeben, die Mängel seien sämtlich behoben und die neuen Auflagen erfüllt worden.

Ratsherr Jürgens stellt fest, er bleibe dabei, dass die Auflagen nicht erfüllt seien.

Ratsherr Rettich ist mit der Stellungnahme zum Thema „Alte Vikarie“ der Unteren Denkmalschutzbehörde, die der Niederschrift zur Sitzung am 16.3. beigefügt wurde, nicht einverstanden und erinnert an seine Bitte, die Liste der Mängel, die nach der Begehung im Jahre 2006 erstellt wurde, zu veröffentlichen.

Auf Nachfrage erklärt Denkmalpflegerin Roters, es sei sichergestellt, dass das Haus durch die jetzige Form der Sanierung nicht verschimmelt.