Auf Einladung des Ausschusses erläutert Herr Reinhard Lutum, Rheinischer Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz, anhand einer Bild-Präsentation die Ergebnisse der archäologischen Sachverhaltsermittlung. [Anmerkung des Schriftführers: Der Vortrag wird auf Wunsch des Ausschusses dieser Niederschrift als Anhang beigefügt.]

Abschließend zitiert Herr Lutum aus einer Stellungnahme des LVR-Amts für Denkmalpflege im Rheinland, in dem das Ergebnis der Sachverhaltsermittlung zusammengefasst wird. Darin wird festgestellt, es handele sich bei dem Gelände um ein Bodendenkmal von herausragender Bedeutung. Jeder Teil davon sei unverzichtbar, so dass jede Form der Bebauung über den Grundriss von Haus Meer hinaus als denkmalrechtlich nicht erlaubnisfähig einzustufen sei.

Sachkundiger Bürger Schleifer fragt nach, ob eine Abschrift des Grabungsprotokolls und des Gutachtens den Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt werden kann und möchte außerdem wissen, was die Verwaltung nun vorhabe. Beigeordneter Dr. Gérard antwortet, er werde sich beim LVR um die Erlaubnis bemühen, das Gutachten weiterzugeben. Die Verwaltung sei aber nicht autorisiert, das Ergebnis der privat in Auftrag gegebenen archäologischen Sachverhaltsermittlung zu veröffentlichen.

Zum weiteren Vorgehen stellt Dr. Gérard fest, die Verwaltung könne nur die Sicherung des Denkmals fordern. Es gebe keinen Nutzungszwang, so dass rechtlich nur erhaltende Maßnahmen und keine Sanierungsmaßnahmen durchsetzbar seien. Die Minimalanforderungen seien durch den Eigentümer erfüllt worden.

Ratsherr Jürgens bittet darum zu prüfen, ob das Denkmal durch die Grabung nicht bereits einen öffentlichen Status erhalten habe.

Ratsherr Rettich möchte wissen, ob nicht zur weiteren Erforschung des Bodendenkmals andere Untersuchungsmethoden wie beispielsweise radiologische Bodenuntersuchungen hilfreich wären.

Herr Lutum unterstreicht, dass die aktuellen Grabungen nur zur Klärung der Frage durchgeführt worden seien, ob eine Bebauung nördlich des Schlosses aus Sicht des Denkmalschutzes unbedenklich sei. Die Antwort darauf sei nun gefunden. Im Rahmen anderer Fragestellungen könnten selbstverständlich auch andere Verfahren zum Einsatz kommen.

Ausschussvorsitzender Neuhausen fasst zusammen, dass man nun bezüglich der Überlegungen zur Zukunft des Geländes von Haus Meer wieder am Nullpunkt stehe. Er regt an, dass die Fraktionen nun neue Überlegungen anstellen, wie es mit dem Gelände Haus Meer weitergehen könnte.

Ratsherr Rettich schlägt vor, über einen Ankauf des Geländes nachzudenken. Ratsherr Wartchow entgegnet, eine Übernahme durch die öffentliche Hand komme für ihn nicht infrage. Ein tragfähiges Konzept sei für ihn nur im Rahmen wirtschaftlicher Nutzung denkbar.

Ratsherr Becker stellt fest, es gebe noch ganz andere Finanzierungsmöglichkeiten, die bislang unberücksichtigt geblieben seien. Für eine fundierte Beurteilung benötige er aber genaue Zahlen. Sachkundiger Bürger Schleifer stellt für die nächste Sitzung des Kulturausschusses Vorschläge seiner Fraktion in Aussicht.

Ratsherr Banse erklärt, ohne die weitere Planung zu kennen, sei es ihm nicht möglich, über eine wirtschaftliche Nutzung zu sprechen. Die Parkpflege solle auch weiterhin finanziell durch die Stadt Meerbusch unterstützt werden, er schlage jedoch vor, den ständigen Tagesordnungspunkt „Haus Meer“ zu streichen. Dem widerspricht Ausschussvorsitzender Neuhausen mit dem Argument, das schlechte Gewissen der Politik über die Untätigkeit auf dem Gelände müsse ständig thematisiert werden.

Mehrere Ausschussmitglieder sprechen die Möglichkeit an, das Gelände als Park der Allgemeinheit zugänglich zu machen und den wertvollsten Teil des Geländes, den Weyhe-Park, zu rekonstruieren.

Beigeordneter Dr. Gérard betont, für einen archäologischen Park müsse die Stadt sehr tief in die Tasche greifen.