Unter Bezugnahme auf TOP 2 der heutigen Tagesordnung stellt Herr Hirner 4 Fragen:

1.         Weshalb wird die Planung der Reihenhäuser bis zur Baureife weiterbetrieben, obwohl kein Bedarf bestehe?

2.         Ist die Teilverklinkerung der geplanten Reihenhausbebauung „Am Alten Teich / Kierster Straße“ verbindlich beschlossen?

3.         Wurde ein Wirtschaftlichkeitsvergleich zwischen den drei Projekten vorgenommen?

4.         Die Barbara-Gerretz-Schule wurde mit einem Kostenaufwand von 400 Tsd. € zur Unterbringung von Flüchtlingen umgebaut. Wie ist hier der Zeithorizont der Unterbringung?

Zu Frage 1 erläutert Erster Beigeordneter Maatz, dass die Zuweisungen seit Februar bis zum heutigen Tage rückläufig seien. Dies sei zum einen darin begründet, dass insgesamt die Zuwanderung derzeit rückläufig sei, andererseits die kreisfreien Städte ihre Quoten nicht erfüllt hätten und insofern höhere Zuweisungen hätten. Daneben spiele auch eine Rolle, dass Meerbusch zwei Notunterkünfte für das Land NRW beherberge. Die Notunterkunft am Städt. Mataré-Gymnasium sei nunmehr geschlossen. Dies bedeute, dass ab dem 27.07. – bis zum 30.09.2016 mit der erneuten Zuweisung von etwa 220 Flüchtlingen zu rechnen sei. Danach werde die Notunterkunft am Städt. Meerbusch-Gymnasium geschlossen, im Folgezeitraum seien dann rund 400 Flüchtlinge aufzunehmen.

Neben den Plätzen in der Barbara-Gerretz-Schule stünden bis Ende September weitere 200 Plätze „Am Eisenbrand“ zur Verfügung, sodass bis dahin die Kapazitäten reichen. Die weitere Entwicklung an den EU-Außengrenzen sei jedoch unklar, um vorbereitet zu sein, müssten die Planungen weiterbetrieben werden.

Die Frage 2 beantwortet Technischer Beigeordneter Assenmacher dahingehend, dass für das Objekt „Am Alten Teich / Kierster Straße“ eine Putzfassade alternativ mit Teilverklinkerung ausgeschrieben sei.

Zu Frage 3 bezüglich des Vergleiches der Wirtschaftlichkeit erklärt Technischer Beigeordneter Assenmacher, dass die Erschließung „Am Alten Teich / Kierster Straße“ vorhanden sei, am Kalverdonksweg aber noch die Planstraße 1 zur Erschließung der Häuser, aber auch weiterer städtischer Grundstücke zu bauen sei. Bürgermeisterin Mielke –Westerlage ergänzt, dass die reinen Baukosten „Am Alten Teich / Kierster Straße“ aufgrund der beschlossenen lockereren Bauweise (3 x 4 Häuser) und einer möglichen Teilverklinkerung natürlich höher lägen, insgesamt die Bebauung mit Reihenhäuser jedoch günstiger sei, als die „Am Eisenbrand“ gewählte Holzrahmenbauweise.

Zu Frage 4 erläutert Technischer Beigeordneter Assenmacher, dass das Preisgericht zur Begutachtung der eingereichten Arbeiten zum städtebaulichen Wettbewerb frühestens im Januar 2017 tage. Danach seien die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung des Siegerentwurfes zu schaffen, was ca. 2 Jahre dauere. Anfang 2019 sei die Situation dann neu zu betrachten.

Frau Kremer fragt, ob in den kalkulierten Baukosten für die Reihenhäuser „Am Alten Teich / Kierster Straße“ die Planungskosten und die Kosten der Baumfällungen enthalten seien.

Für die notwendigen Baumfällungen werden Ersatzpflanzungen vorgenommen. Die Planungskosten sind enthalten. Bürgermeisterin Mielke-Westerlage weist nochmals daraufhin, dass aufgrund der von den Anwohnern geforderten lockereren Bebauung und der gewünschten Teilverklinkerung der Häuser Mehrkosten entstehen.

Herr Hirner fragt nach, warum beim Projekt „Am Alten Teich / Kierster Straße“ bis zur Baureife weitergeplant werde, bei den anderen Projekten aber nicht. Bürgermeisterin Mielke-Westerlage verweist auf den Ratsbeschluss, wonach zunächst „Am Alten Teich / Kierster Straße“, danach Strümp und dann der „Kalverdonksweg“ umgesetzt werden solle, soweit die Bedarfslage dies erfordere.