Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Der  Rat der Stadt beschließt:

 

1.

Die Baugrundstücke im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 82, Meerbusch-Büderich, Brühl; Gemarkung Büderich, Flur 4, Teilflächen der Flurstücke Nr. 229, 109 und 110 von ca. 7.641 m², werden zum Höchstgebot, mindestens aber zu einem Kaufpreis in Höhe von 450,00 €/m² einschließlich Anliegerbeiträge verkauft.

Die endgültige Verkaufsfläche resultiert aus der entwurfsabhängigen Größe der öffentlichen Parkplätze.

 

Mit dem Verkauf der Grundstücke soll einerseits ein hoher Kaufpreis erzielt und zum anderen ein optimales städtebaulich-architektonisches Konzept mit Wohnnutzung unter Berücksichtigung des öffentlich geförderten Wohnraums an diesem Standort realisiert werden.

 

Die Stadt behält sich Nachverhandlungen sowohl hinsichtlich des Kaufpreisgebotes als auch der Planentwürfe vor.

 

Die Grundstücke sollen ausschließlich an Investoren bzw. Bauträger veräußert werden.

Auf den vorderen Grundstücksteilen entlang der Moerser Straße sind ausschließlich Wohnungen im öffentlich geförderten Wohnungsbau, 1. Förderweg, zu errichten.

 

Aufgrund der sehr guten ÖPNV-Anbindung, wird eine Reduzierung der erforderlichen Stellplatzanzahl um 30 % abweichend von der derzeitigen Stellplatzregelung der Stadt zugelassen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Grundstücke national im Rahmen einer freihändigen Vergabe öffentlich auszuschreiben, wobei ein Anspruch auf Zuschlag ausgeschlossen wird.

 

Grundlage für den Verkauf bildet der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 82, der auf der Basis des Zuschlagsentwurfs abschließend entwickelt wird.

 

2.

Der Zuschlag soll auf das wirtschaftlichste Angebot entsprechend der nachstehenden Zuschlagskriterien und deren Gewichtung erteilt werden.

Für jedes der im Einzelnen benannten Kriterien werden max. 18 Wertungspunkte vergeben, wobei eine vergleichende Bewertung der einzelnen Angebote stattfindet. Die Einzelbewertung stellt sich wie folgt dar:

 

Architektonische Gestaltung   40 %

 

1.)   Eingliederung in das bauliche Umfeld                                                                   6 Punkte

 

2.)   Gebäudeformen und äußere Gestaltung                                                             8 Punkte

 

3.)   Energetischer Standard                                                                                        2 Punkte

 

4.)   Freiraumgestaltung der privaten Grundstücksflächen                                         1 Punkt

 

5.)   Barrierefreies Bauen (Anmerkung: im öffentl. geförd. Wohnungsbau, Voraussetzungen gem. WFB) 1 Punkt

 

Für jedes der Unterkriterien erhalten die Bieter folgende Punktzahl:

 

zu 1.)

Hierunter wird insbesondere betrachtet:

Einfügung in die vorhandene Siedlungsstruktur, Anordnung von Ruhebereichen, Umgang mit Trauf-, First- und Gebäudehöhen sowie Erschließung

      0 Punkte, wenn das Kriterium nicht oder unzureichend erfüllt ist,

1 – 2 Punkte bei ausreichender Erfüllung,

3 – 5 Punkte bei durchschnittlicher Erfüllung und

      6 Punkte bei überdurchschnittlicher Erfüllung

 

zu 2.)

Hierunter wird insbesondere betrachtet:

Gebäudeformen; Gliederung der Fassaden, Dachgestaltung und Materialien

      0 Punkte, wenn das Kriterium nicht oder unzureichend erfüllt ist,

1 – 3 Punkte bei ausreichender Erfüllung,

4 – 7 Punkte bei durchschnittlicher Erfüllung und

      8 Punkte bei überdurchschnittlicher Erfüllung

 

zu 3.)

0 Punkte bei Erfüllung der aktuell gesetzlichen Standards (EnEV u.a.)

2 Punkte bei Errichtung nach Passivhausstandard oder Energie-Plus-Häusern

 

zu 4.)

0 Punkte wenn das Kriterium nicht oder unzureichend erfüllt ist

1 Punkt bei angemessener Erfüllung

 

zu 5.)

0 Punkte wenn das Kriterium nicht oder unzureichend erfüllt ist

1 Punkt bei angemessener Erfüllung

 

Öffentlich geförderter Wohnraum   30 %

 

a) Belegungsbindung

1.)   20 Jahre                                                            4 Punkte

2.)   25 Jahre                                                            8 Punkte

 

 

b) Anteil an Wohneinheiten (WE)

1.)   ≥ 35 WE mit ≤ 62 m²                                     10 Punkte

2.) ≥ 15 WE mit ≤ 62 m²                                          5 Punkte

3.)   < 15 WE mit ≤ 62 m²                                        0 Punkte

 

Preis   30 %

 

Darüber hinaus bestehen folgende Ausschlusskriterien:

 

-    Unterbietung des Mindestkaufpreises von 450,00 €/m²

-    kein Finanzierungsnachweis einer Bank oder Sparkasse über den gebotenen Kauf      preis

-    Nichterfüllung der geforderten öffentlich geförderten Wohneinheiten (WE), 1. Förder- weg, entlang der Moerser Straße gemäß den Wohnraumförderungsbestimmungen    des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes         Nordrhein-Westfalen - MBV/MBWSV NRW – in der aktuellen Fassung 


Antrag UWG (50% öffentlich geförderte Wohnungen)

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

 

24

 

SPD

 

8

 

FDP

 

6

 

Bündnis 90 / Die Grünen

 

6

 

UWG

2

 

 

Die Linke/Piratenpartei

 

 

1

Die Aktiven

 

2

 

Bürgermeisterin

 

1

 

Gesamt

2

47

1

 

 

Ratsherr Damblon berichtet von den Beratungen im Ausschuss für Planung und Liegenschaften, erläutert die Punktwertmatrix und erklärt, dass der Preis pro qm-Grundstücksfläche auf 450 € festgelegt sei. Das Besetzungsrecht für die geförderten Wohnungen liege zu 100% bei der Stadt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

24

 

 

SPD

8

 

 

FDP

6

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen

 

6

 

UWG

 

2

 

Die Linke/Piratenpartei

1

 

 

Die Aktiven

2

 

 

Bürgermeisterin

1

 

 

Gesamt

42

8