Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt:
1.
Die Baugrundstücke im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 82, Meerbusch-Büderich, Brühl; Gemarkung Büderich, Flur 4, Teilflächen der Flurstücke Nr. 229, 109 und 110 von ca. 7.641 m², werden zum Höchstgebot, mindestens aber zu einem Kaufpreis in Höhe von 450,00 €/m² einschließlich Anliegerbeiträge verkauft.
Die endgültige Verkaufsfläche resultiert aus der entwurfsabhängigen Größe der öffentlichen Parkplätze.
Mit dem Verkauf der Grundstücke soll einerseits ein hoher Kaufpreis erzielt und zum anderen ein optimales städtebaulich-architektonisches Konzept mit Wohnnutzung unter Berücksichtigung des öffentlich geförderten Wohnraums an diesem Standort realisiert werden.
Die Stadt behält sich Nachverhandlungen sowohl hinsichtlich des Kaufpreisgebotes als auch der Planentwürfe vor.
Die Grundstücke sollen ausschließlich an Investoren bzw. Bauträger veräußert werden.
Auf den vorderen Grundstücksteilen entlang der Moerser Straße sind ausschließlich Wohnungen im öffentlich geförderten Wohnungsbau, 1. Förderweg, zu errichten.
Aufgrund der sehr guten ÖPNV-Anbindung, wird eine Reduzierung der erforderlichen Stellplatzanzahl um 30 % abweichend von der derzeitigen Stellplatzregelung der Stadt zugelassen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Grundstücke national im Rahmen einer freihändigen Vergabe öffentlich auszuschreiben, wobei ein Anspruch auf Zuschlag ausgeschlossen wird.
Grundlage für den Verkauf bildet der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 82, der auf der Basis des Zuschlagsentwurfs abschließend entwickelt wird.
2.
Der Zuschlag soll auf das wirtschaftlichste Angebot entsprechend der nachstehenden Zuschlagskriterien und deren Gewichtung erteilt werden.
Für jedes der im Einzelnen benannten Kriterien werden max. 18 Wertungspunkte vergeben, wobei eine vergleichende Bewertung der einzelnen Angebote stattfindet. Die Einzelbewertung stellt sich wie folgt dar:
Architektonische
Gestaltung 40 %
1.) Eingliederung
in das bauliche Umfeld 6
Punkte
2.) Gebäudeformen
und äußere Gestaltung 8
Punkte
3.) Energetischer
Standard 2
Punkte
4.) Freiraumgestaltung
der privaten Grundstücksflächen 1
Punkt
5.) Barrierefreies
Bauen (Anmerkung:
im öffentl. geförd. Wohnungsbau, Voraussetzungen gem. WFB) 1
Punkt
Für jedes der Unterkriterien erhalten die Bieter folgende Punktzahl:
zu 1.)
Hierunter wird insbesondere betrachtet:
Einfügung in die vorhandene Siedlungsstruktur, Anordnung von
Ruhebereichen, Umgang mit Trauf-, First- und Gebäudehöhen sowie Erschließung
0 Punkte, wenn das Kriterium
nicht oder unzureichend erfüllt ist,
1 – 2 Punkte bei ausreichender Erfüllung,
3 – 5 Punkte bei durchschnittlicher Erfüllung und
6 Punkte bei
überdurchschnittlicher Erfüllung
zu 2.)
Hierunter wird insbesondere betrachtet:
Gebäudeformen; Gliederung der Fassaden, Dachgestaltung und Materialien
0 Punkte, wenn das Kriterium
nicht oder unzureichend erfüllt ist,
1 – 3 Punkte bei ausreichender Erfüllung,
4 – 7 Punkte bei durchschnittlicher Erfüllung und
8 Punkte bei
überdurchschnittlicher Erfüllung
zu 3.)
0 Punkte bei Erfüllung der aktuell gesetzlichen Standards (EnEV u.a.)
2 Punkte bei Errichtung nach Passivhausstandard oder
Energie-Plus-Häusern
zu 4.)
0 Punkte wenn das Kriterium nicht oder unzureichend erfüllt ist
1 Punkt bei angemessener Erfüllung
zu 5.)
0 Punkte wenn das Kriterium nicht oder unzureichend erfüllt ist
1 Punkt bei angemessener Erfüllung
Öffentlich geförderter
Wohnraum 30 %
a) Belegungsbindung
1.) 20
Jahre 4
Punkte
2.) 25
Jahre 8
Punkte
b) Anteil an Wohneinheiten (WE)
1.) ≥
35 WE mit ≤ 62 m² 10
Punkte
2.) ≥
15 WE mit ≤ 62 m² 5
Punkte
3.) <
15 WE mit ≤ 62 m² 0
Punkte
Preis 30 %
Darüber hinaus bestehen folgende
Ausschlusskriterien:
- Unterbietung
des Mindestkaufpreises von 450,00 €/m²
- kein
Finanzierungsnachweis einer Bank oder Sparkasse über den gebotenen Kauf preis
- Nichterfüllung der geforderten öffentlich geförderten Wohneinheiten (WE), 1. Förder- weg, entlang der Moerser Straße gemäß den Wohnraumförderungsbestimmungen des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen - MBV/MBWSV NRW – in der aktuellen Fassung
Antrag UWG (50% öffentlich geförderte Wohnungen)
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
|
24 |
|
SPD |
|
8 |
|
FDP |
|
6 |
|
Bündnis
90 / Die Grünen |
|
6 |
|
UWG |
2 |
|
|
Die
Linke/Piratenpartei |
|
|
1 |
Die
Aktiven |
|
2 |
|
Bürgermeisterin |
|
1 |
|
Gesamt |
2 |
47 |
1 |
Ratsherr Damblon berichtet von den Beratungen im Ausschuss für Planung und Liegenschaften, erläutert die Punktwertmatrix und erklärt, dass der Preis pro qm-Grundstücksfläche auf 450 € festgelegt sei. Das Besetzungsrecht für die geförderten Wohnungen liege zu 100% bei der Stadt.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
24 |
|
|
SPD |
8 |
|
|
FDP |
6 |
|
|
Bündnis
90 / Die Grünen |
|
6 |
|
UWG |
|
2 |
|
Die
Linke/Piratenpartei |
1 |
|
|
Die
Aktiven |
2 |
|
|
Bürgermeisterin |
1 |
|
|
Gesamt |
42 |
8 |
|