Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss gem. §§ 2 (1) BauGB und 1 (8) BauGB

Der Rat der Stadt nimmt den Gestaltungsplan (Anlage 2) zur Kenntnis und beschließt gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) BauGB Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch den Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBI. I S. 1722), für ein Gebiet, das

 

süd-östlich durch die westlichen Grundstücksgrenzen der Flurstücke 1264 und 1308, sowie einem Teilbereich des Flurstückes 981,

süd-westlich durch den Wienenweg und das Grundstück der Grundschule, sowie der Grundstücksgrenze des Flurstückes 1164,

nord-westlich durch die nördlichen Grundstücksgrenzen der Flurstücke 981, 931 und 1020 sowie eines Teilbereiches des Flurstückes 1049

alle der Gemarkung Osterath, Flur 3 begrenzt ist,

 

maßgebend ist der im Plan (siehe Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage) dargestellte räumliche Geltungsbereich gemäß § 9 (7), der Bestandteil dieses Beschlusses ist,

 

den Bebauungsplan Nr. 305 , Meerbusch-Osterath, Kalverdonksweg aufzustellen, der vorrangig folgendes Planungsziel zur Grundlage haben soll:

 

                        - Entwicklung von Wohnbauflächen


 

Antrag UWG (Reduzierung um 3 Reihenhäuser)

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

 

24

 

SPD

 

8

 

FDP

 

6

 

Bündnis 90 / Die Grünen

 

6

 

UWG

2

 

 

Die Linke/Piratenpartei

 

1

 

Die Aktiven

 

2

 

Bürgermeisterin

 

1

 

Gesamt

2

48

 

 

Ratsherr Damblon berichtet aus dem Ausschuss für Planung und Liegenschaften. Er führt aus, dass das Plangebiet nochmals begrenzt wurde. Die Restfläche sei später einer Entwicklung zuzuführen.

Ratsherr Weyen begründet den Antrag der UWG-Fraktion auf Reduzierung um 3 Reihenhäuser. In den Obdachlosenunterkünften, im Kindergarten Neusser Feldweg und in den Reihenhäusern seien dann Flüchtlinge untergebracht, was zu einer hohen Quote für Bovert führe. Im Rahmen des Gleichbehandlungsgrundsatzes fordere die UWG daher die Verringerung.

Ratsherr Peters hält die Fläche für ausreichend und deshalb seien zumindest 19 Häuser vorzusehen.

Technischer Beigeordneter Assenmacher erläutert die vorgesehene Erschließungsstraße.

Ratsherr Rettig ist gegen eine weitere Reduzierung. Ein solcher Beschluss würde einen Dominoeffekt erzeugen und er frage sich bei weiterer Verringerung der Plätze, wo die Menschen dann hin sollen.

Ratsherr Quaß führt aus, dass die jetzige Planung keine Beeinträchtigung späterer Planungen darstelle, dass Geschosswohnungsbau immer noch möglich sei.

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

24

 

 

SPD

8

 

 

FDP

6

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen

6

 

 

UWG

 

2

 

Die Linke/Piratenpartei

1

 

 

Die Aktiven

2

 

 

Bürgermeisterin

1

 

 

Gesamt

48

2