Beschluss:
Aufstellungsbeschluss gem. §§ 2 (1) BauGB und 1 (8)
BauGB
Der Rat der Stadt
nimmt den Gestaltungsplan (Anlage 2) zur Kenntnis und beschließt gemäß
§§ 2 (1) und 1 (8) BauGB Baugesetzbuch (BauGB) vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert
durch den Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBI. I S. 1722), für
ein Gebiet, das
süd-östlich durch die
westlichen Grundstücksgrenzen der Flurstücke 1264 und 1308, sowie einem
Teilbereich des Flurstückes 981,
süd-westlich durch den
Wienenweg und das Grundstück der Grundschule, sowie der Grundstücksgrenze des
Flurstückes 1164,
nord-westlich durch
die nördlichen Grundstücksgrenzen der Flurstücke 981, 931 und 1020 sowie eines
Teilbereiches des Flurstückes 1049
alle der Gemarkung
Osterath, Flur 3 begrenzt ist,
maßgebend ist der im
Plan (siehe Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage) dargestellte räumliche
Geltungsbereich gemäß § 9 (7), der Bestandteil dieses Beschlusses ist,
den Bebauungsplan
Nr. 305 , Meerbusch-Osterath, Kalverdonksweg aufzustellen, der vorrangig
folgendes Planungsziel zur Grundlage haben soll:
- Entwicklung von Wohnbauflächen
Antrag UWG (Reduzierung um 3 Reihenhäuser)
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
|
24 |
|
SPD |
|
8 |
|
FDP |
|
6 |
|
Bündnis
90 / Die Grünen |
|
6 |
|
UWG |
2 |
|
|
Die
Linke/Piratenpartei |
|
1 |
|
Die
Aktiven |
|
2 |
|
Bürgermeisterin |
|
1 |
|
Gesamt |
2 |
48 |
|
Ratsherr Damblon berichtet aus dem Ausschuss für Planung und Liegenschaften. Er führt aus, dass das Plangebiet nochmals begrenzt wurde. Die Restfläche sei später einer Entwicklung zuzuführen.
Ratsherr Weyen begründet den Antrag der UWG-Fraktion auf Reduzierung um 3 Reihenhäuser. In den Obdachlosenunterkünften, im Kindergarten Neusser Feldweg und in den Reihenhäusern seien dann Flüchtlinge untergebracht, was zu einer hohen Quote für Bovert führe. Im Rahmen des Gleichbehandlungsgrundsatzes fordere die UWG daher die Verringerung.
Ratsherr Peters hält die Fläche für ausreichend und deshalb seien zumindest 19 Häuser vorzusehen.
Technischer Beigeordneter Assenmacher erläutert die vorgesehene Erschließungsstraße.
Ratsherr Rettig ist gegen eine weitere Reduzierung. Ein solcher Beschluss würde einen Dominoeffekt erzeugen und er frage sich bei weiterer Verringerung der Plätze, wo die Menschen dann hin sollen.
Ratsherr Quaß führt aus, dass die jetzige Planung keine Beeinträchtigung späterer Planungen darstelle, dass Geschosswohnungsbau immer noch möglich sei.
Abstimmungsergebnis:
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Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
24 |
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SPD |
8 |
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FDP |
6 |
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Bündnis
90 / Die Grünen |
6 |
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UWG |
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2 |
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Die
Linke/Piratenpartei |
1 |
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Die
Aktiven |
2 |
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Bürgermeisterin |
1 |
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Gesamt |
48 |
2 |
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