Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. §§ 1 (8) BauGB

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 2 (1) in Verbindung mit § 1 (8)  Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBI. I s. 1722),

 

für ein Gebiet, dass Teilbereiche der Flurstücke 1020, 981, 1049 sowie das Flurstück 931, alle der Flur 3 Gemarkung Osterath, beinhaltet,

 

die Flächennutzungsplanänderung Nr. 114, Kalverdonksweg in Meerbusch-Osterath aufzustellen.

 

Maßgebend ist der im Plan (Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage) dargestellte Geltungsbereich, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 

Folgendes Planungsziel soll vorrangig Grundlage der Flächennutzungsplanänderung Nr. 114 sein:

 

                                                            - Darstellung von Wohnbauflächen

 


Ratsherr Damblon berichtet von den Beratungen im Ausschuss für Planung und Liegenschaften.


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

24

 

 

SPD

8

 

 

FDP

6

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen

6

 

 

UWG

 

2

 

Die Linke/Piratenpartei

1

 

 

Die Aktiven

2

 

 

Bürgermeisterin

1

 

 

Gesamt

48

2