Frau Hirner meldet sich als Vertreterin der Anwohner des geplanten Bauprojektes Kierster Straße zu Wort. Sie weist darauf hin, dass auch nach der Reduzierung der ursprünglich geplanten Anzahl der Reihenhäuser, die Anzahl der Flüchtlinge, die dort untergebracht werden sollen, sehr hoch sei. Dadurch seien Probleme zu befürchten. Der Vorsitzende Herr Jürgens weist auf die Zuständigkeit des Ausschusses für Planung und Liegenschaften hin.

 

Auf ihre Frage, wie die Bürger zukünftig von Änderungen des Gestaltungsplanes erfahren, antwortet Technischer Beigeordneter Assenmacher, dass die Planungen dem gestrigen Beschluss des Ausschusses für Planung und Liegenschaften angepasst werden. Nach dem Ratsbeschluss am 28. April 2016 erfolge die öffentliche Auslegung der Pläne im Mai oder Juni. Dann haben die Bürger Gelegenheit, ihre Anregungen einzubringen. Diese werden seitens der Verwaltung geprüft und entweder berücksichtigt oder begründet abgelehnt.

 

Die Einwohnerin trägt die Bedenken der Anwohner vor, dass durch die geplante Bauweise eine Beeinträchtigung des Ortsbildes zu befürchten sei.

 

Sie stellt die Frage, ob geprüft worden sei, was ein vollständiger Bodenaustausch kosten würde. Technischer Beigeordneter Assenmacher führt aus, dass ein neues Gutachten seit dem 05.04.2016 vorläge. Darin sei bestätigt, dass die Böden im fraglichen Gebiet nicht kontaminiert sind und keine Gefahr für die Umwelt bestehe. Die Art der Gründung der Gebäude bliebe dem Unternehmer überlassen.

 

Die Einwohnerin trägt vor, dass durch die geplanten Stellplätze eine Gefahr für Grundschulkinder auf ihrem Schulweg bestünde. Herr Jürgens betont die Zuständigkeit des Ausschusses für Planung und Liegenschaften. Technischer Beigeordneter Assenmacher erklärt, dass keine außergewöhnliche Situation vorläge. So sei die Situation bei jedem Grundstück, auf dem sich ein Stellplatz befindet.