Sitzung: 22.06.2016 Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau
Der
Vorsitzende gibt den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit, Fragen zu
stellen.
Herr
Gardeweg von der Interessengemeinschaft der Anlieger der Straße „Am Oberbach“
äußert seinen Unmut darüber, dass der TOP 14 „Auftragserhöhung für die
Straßenbaumaßnahme „Straßenausbau Am Oberbach und Rheindamm“ im nicht
öffentlichen Teil der Sitzung beraten werde.
Er
fragt, um welchen Betrag die Kosten steigen. Technischer Beigeordneter
Assenmacher weist nochmals darauf hin, dass Einzelheiten zur Vergabe nicht im
öffentlichen Teil der Sitzung behandelt werden dürfen. Er gibt das Wort weiter
an Herrn Unzeitig. Dieser erläutert, dass in der Kostenschätzung 2015
(508.500,00 €) von günstigeren Bodenverhältnisse ausgegangen worden sei. Da
diese stellenweise nicht vorlagen, sei ein erheblicher Bodenaustausch
erforderlich gewesen. Herr Gardeweg berichtet, dass laut Beobachtung von
Anwohnern des Bauabschnitts II (Am Oberbach / Rheindamm bis Langenbruchbach)
nicht 60 cm, sondern lediglich 30 - 40 cm ausgehoben worden seien.
Herr Unzeitig erklärt, dass dort teilweise günstigere Verhältnisse vorlagen, so
dass 30 – 40 cm Aushub ausreichten, in anderen Abschnitten aber 60 cm
nötig gewesen seien.
Herr
Gardeweg fragt, warum eine Reduzierung der Gehweg- und Straßenbreite nicht zu
einer Reduzierung der Kosten geführt habe. Herr Unzeitig antwortet, dass die
verminderte Breite bereits in der Kostenschätzung berücksichtigt worden sei. Er
erläutert ausführlich, dass der Kostenkalkulation Durchschnittspreise zugrunde
liegen. Deshalb könne es zu Abweichungen kommen, weil Angebote über oder unter
diesem Mittelwert liegen können.
Auf
die Frage von Herrn Gardeweg, ob es keine Plausibilitätskontrolle des Angebotes
gegeben habe, entgegnet Herr Unzeitig, dass es ein zweites, knapp unterlegenes
Angebot gegeben habe. Dieser Umstand habe auf die Plausibilität des Angebotes
schließen lassen.
Herr
Gardeweg fordert eine Einsicht der Ausschreibungsunterlagen. Herr Unzeitig
erklärt, dass eine Einsicht des Leistungsverzeichnisses ohne Preise möglich
sei.
Herr
Gardeweg wiederholt seine Frage bezüglich der Höhe der Kostensteigerung.
Herr
Baldus (Abteilungsleiter Beiträge, Gebühren, Zuwendungen) erläutert, dass das
Bauvorhaben Am Oberbach/Rheindamm in vier Bauabschnitte unterteilt wurde.
Abrechnungstechnisch handele es sich um 3 Abschnitte und zwar
- Am Oberbach
(von Ilvericher Straße bis Langenbruchbach)
- Rheindamm (von
Am Oberbach bis Rheindamm15)
- Rheindamm (von
Ilvericher Straße bis Rheindamm15), dieser Abschnitt werde nach BauGB
abgerechnet.
2014
sei für den 1. Abschnitt ein Abrechnungspreis von 13,- € bis 15,- €
pro m2 für eingeschossige Bebauung und für den 2. Abschnitt
9,- € bis 11,- € geschätzt worden. Ausgangspunkt seien für die
Abschnitte I bis III Kosten in Höhe von 618.000,00 € gewesen. Nach der
neuen Beschlusslage 2015 und den erwarteten Baukosten in Höhe von
508.500,- € für die Bauabschnitte I bis III seien für den Abschnitt Am
Oberbach 11,- € - 13,- € und für den Abschnitt Rheindamm 7,50 €
bis 9,- € pro m2 prognostiziert worden. In Erwartung der
Schlussrechnung für alle vier Bauabschnitte gehe man zum derzeitigen Zeitpunkt
davon aus, dass der Preis sich für den Abrechnungsabschnitt Am Oberbach auf
11,50 € bis 13,50 € und am Rheindamm von Am Oberbach bis Rheindamm 15
auf 9,- € bis 11,- € pro m2 belaufen werde.
Auf
die Frage von Herrn Gardeweg, ob es getrennte Abrechnungen des Abschnitts
Rheindamm und der Abschnitte I und II geben werde, antwortet Herr Baldus, dass
die Abschnitte I und II zusammen und zwar Am Oberbach von Ilvericher Straße bis
Langenbruchbach, der Abschnitt III Rheindamm von Am Oberbach bis Rheindamm 15 und
der Abschnitt IV (Rheindamm von Ilvericher Straße bis Rheindamm 15) nach BauGB
abgerechnet werden.
Herr
Dr. Bergen, ebenfalls Anwohner der Straße „Am Oberbach“, fragt, ob die
Kostensteigerung aufgrund des aufwendigeren Bodenaushubs der einzige Grund sei.
Es habe drei Gutachten zu diesem Thema gegeben und er sei davon ausgegangen,
dass deren Ergebnisse Grundlage der Ausschreibung gewesen seien. Herr Unzeitig
erklärt, dass 25% der Mehrkosten auf den erhöhten Aufwand beim Bodenaustausch
zurückzuführen seien. Für die restlichen 75% gäbe es andere Gründe, wie
beispielsweise eine geringere Tragfähigkeit als angenommen, die einen
Mehraustausch nach unten erforderlich gemacht habe. Ferner habe es
Massenmehrungen gegeben.
Auf
die Frage, wie hoch genau die Mehrkosten seien, antwortet Technischer
Beigeordneter Assenmacher, dass Herr Baldus bereits dargestellt habe, wie hoch
die Kosten für die Anlieger sein werden. Die Abrechnung der Maßnahme und die
Erstellung der Beitragsbescheide erfolge nach der Fertigstellung. Die
Beitragspflichtigen haben einen Anspruch auf Einsicht in die
Berechnungsgrundlagen.
Frau
Dr. Blaum berichtet darüber, dass ein Stoppschild auf der
Johannes-Kirschbaum-Straße aufgestellt worden sei. Sie bittet darum, zu prüfen,
ob es möglich sei, einen Spiegel gegenüber der Einmündung der
Johannes-Kirschbaum-Straße aufzustellen, um die Radfahrer zu erkennen, die dort
im einseitigen Zweirichtungsverkehr fahren.
Sie
fragt, wann mit einer Sanierung der Poststraße zu rechnen sei. Diese befände
ich in einem katastrophalen Zustand. Herr Deußen (Abteilungsleiter
Straßenunterhaltung) erklärt, dass im Rahmen der Haushaltskonsolidierung zur
Finanzierung der Flüchtlingsunterkünfte einige Maßnahmen gestrichen worden
seien. Technischer Beigeordneter Assenmacher stellt eine Berücksichtigung im
Haushaltsplan 2017 in Aussicht.
Als
Vertreterin des BUND erklärt Frau Dr. Blaum, dass am Büdericher Saubertag
lediglich vier Bürger und Erster Beigeordneter Maatz anwesend gewesen seien.
Sie bittet darum, an die Schützen heranzutreten, damit diese im nächsten Jahr
dabei unterstützen, das Büdericher Rheinufer von Abfall zu befreien.
Sachkundiger Bürger Dr. Nieberding berichtet, dass die CDU ebenfalls eine
Aktion zum Saubertag organisiert habe. Grundsätzlich sei eine bessere
Abstimmung unter den einzelnen Vereinen und Organisationen erforderlich.
Frau
Dr. Blaum begrüßt es, bei der Sitzung des Haupt-, Finanz- und
Wirtschaftsförderungsausschusses erfahren zu haben, dass demnächst ein Auto auf
dem Dr.-Franz-Schütz Platz zur Nutzung für die Bürger im Rahmen eines
Carsharing-Systems zur Verfügung gestellt werde. Sie bemängelt, dass der BUND,
der diesen Service angeregt hatte, nicht darüber informiert worden sei.