Der Vorsitzende gibt den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit, Fragen zu stellen.

 

Herr Gardeweg von der Interessengemeinschaft der Anlieger der Straße „Am Oberbach“ äußert seinen Unmut darüber, dass der TOP 14 „Auftragserhöhung für die Straßenbaumaßnahme „Straßenausbau Am Oberbach und Rheindamm“ im nicht öffentlichen Teil der Sitzung beraten werde.

 

Er fragt, um welchen Betrag die Kosten steigen. Technischer Beigeordneter Assenmacher weist nochmals darauf hin, dass Einzelheiten zur Vergabe nicht im öffentlichen Teil der Sitzung behandelt werden dürfen. Er gibt das Wort weiter an Herrn Unzeitig. Dieser erläutert, dass in der Kostenschätzung 2015 (508.500,00 €) von günstigeren Bodenverhältnisse ausgegangen worden sei. Da diese stellenweise nicht vorlagen, sei ein erheblicher Bodenaustausch erforderlich gewesen. Herr Gardeweg berichtet, dass laut Beobachtung von Anwohnern des Bauabschnitts II (Am Oberbach / Rheindamm bis Langenbruchbach) nicht 60 cm, sondern lediglich 30 - 40 cm ausgehoben worden seien. Herr Unzeitig erklärt, dass dort teilweise günstigere Verhältnisse vorlagen, so dass 30 – 40 cm Aushub ausreichten, in anderen Abschnitten aber 60 cm nötig gewesen seien.

 

Herr Gardeweg fragt, warum eine Reduzierung der Gehweg- und Straßenbreite nicht zu einer Reduzierung der Kosten geführt habe. Herr Unzeitig antwortet, dass die verminderte Breite bereits in der Kostenschätzung berücksichtigt worden sei. Er erläutert ausführlich, dass der Kostenkalkulation Durchschnittspreise zugrunde liegen. Deshalb könne es zu Abweichungen kommen, weil Angebote über oder unter diesem Mittelwert liegen können.

 

Auf die Frage von Herrn Gardeweg, ob es keine Plausibilitätskontrolle des Angebotes gegeben habe, entgegnet Herr Unzeitig, dass es ein zweites, knapp unterlegenes Angebot gegeben habe. Dieser Umstand habe auf die Plausibilität des Angebotes schließen lassen.

 

Herr Gardeweg fordert eine Einsicht der Ausschreibungsunterlagen. Herr Unzeitig erklärt, dass eine Einsicht des Leistungsverzeichnisses ohne Preise möglich sei.

 

Herr Gardeweg wiederholt seine Frage bezüglich der Höhe der Kostensteigerung.

 

Herr Baldus (Abteilungsleiter Beiträge, Gebühren, Zuwendungen) erläutert, dass das Bauvorhaben Am Oberbach/Rheindamm in vier Bauabschnitte unterteilt wurde. Abrechnungstechnisch handele es sich um 3 Abschnitte und zwar

 

  1. Am Oberbach (von Ilvericher Straße bis Langenbruchbach)
  2. Rheindamm (von Am Oberbach bis Rheindamm15)
  3. Rheindamm (von Ilvericher Straße bis Rheindamm15), dieser Abschnitt werde nach BauGB abgerechnet.

 

2014 sei für den 1. Abschnitt ein Abrechnungspreis von 13,- € bis 15,- € pro m2 für eingeschossige Bebauung und für den 2. Abschnitt 9,- € bis 11,- € geschätzt worden. Ausgangspunkt seien für die Abschnitte I bis III Kosten in Höhe von 618.000,00 € gewesen. Nach der neuen Beschlusslage 2015 und den erwarteten Baukosten in Höhe von 508.500,- € für die Bauabschnitte I bis III seien für den Abschnitt Am Oberbach 11,- € - 13,- € und für den Abschnitt Rheindamm 7,50 € bis 9,- € pro m2 prognostiziert worden. In Erwartung der Schlussrechnung für alle vier Bauabschnitte gehe man zum derzeitigen Zeitpunkt davon aus, dass der Preis sich für den Abrechnungsabschnitt Am Oberbach auf 11,50 € bis 13,50 € und am Rheindamm von Am Oberbach bis Rheindamm 15 auf 9,- € bis 11,- € pro m2 belaufen werde.

 

Auf die Frage von Herrn Gardeweg, ob es getrennte Abrechnungen des Abschnitts Rheindamm und der Abschnitte I und II geben werde, antwortet Herr Baldus, dass die Abschnitte I und II zusammen und zwar Am Oberbach von Ilvericher Straße bis Langenbruchbach, der Abschnitt III Rheindamm von Am Oberbach bis Rheindamm 15 und der Abschnitt IV (Rheindamm von Ilvericher Straße bis Rheindamm 15) nach BauGB abgerechnet werden.

 

Herr Dr. Bergen, ebenfalls Anwohner der Straße „Am Oberbach“, fragt, ob die Kostensteigerung aufgrund des aufwendigeren Bodenaushubs der einzige Grund sei. Es habe drei Gutachten zu diesem Thema gegeben und er sei davon ausgegangen, dass deren Ergebnisse Grundlage der Ausschreibung gewesen seien. Herr Unzeitig erklärt, dass 25% der Mehrkosten auf den erhöhten Aufwand beim Bodenaustausch zurückzuführen seien. Für die restlichen 75% gäbe es andere Gründe, wie beispielsweise eine geringere Tragfähigkeit als angenommen, die einen Mehraustausch nach unten erforderlich gemacht habe. Ferner habe es Massenmehrungen gegeben.

 

Auf die Frage, wie hoch genau die Mehrkosten seien, antwortet Technischer Beigeordneter Assenmacher, dass Herr Baldus bereits dargestellt habe, wie hoch die Kosten für die Anlieger sein werden. Die Abrechnung der Maßnahme und die Erstellung der Beitragsbescheide erfolge nach der Fertigstellung. Die Beitragspflichtigen haben einen Anspruch auf Einsicht in die Berechnungsgrundlagen.

 

Frau Dr. Blaum berichtet darüber, dass ein Stoppschild auf der Johannes-Kirschbaum-Straße aufgestellt worden sei. Sie bittet darum, zu prüfen, ob es möglich sei, einen Spiegel gegenüber der Einmündung der Johannes-Kirschbaum-Straße aufzustellen, um die Radfahrer zu erkennen, die dort im einseitigen Zweirichtungsverkehr fahren.

 

Sie fragt, wann mit einer Sanierung der Poststraße zu rechnen sei. Diese befände ich in einem katastrophalen Zustand. Herr Deußen (Abteilungsleiter Straßenunterhaltung) erklärt, dass im Rahmen der Haushaltskonsolidierung zur Finanzierung der Flüchtlingsunterkünfte einige Maßnahmen gestrichen worden seien. Technischer Beigeordneter Assenmacher stellt eine Berücksichtigung im Haushaltsplan 2017 in Aussicht.

 

Als Vertreterin des BUND erklärt Frau Dr. Blaum, dass am Büdericher Saubertag lediglich vier Bürger und Erster Beigeordneter Maatz anwesend gewesen seien. Sie bittet darum, an die Schützen heranzutreten, damit diese im nächsten Jahr dabei unterstützen, das Büdericher Rheinufer von Abfall zu befreien. Sachkundiger Bürger Dr. Nieberding berichtet, dass die CDU ebenfalls eine Aktion zum Saubertag organisiert habe. Grundsätzlich sei eine bessere Abstimmung unter den einzelnen Vereinen und Organisationen erforderlich.

 

Frau Dr. Blaum begrüßt es, bei der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses erfahren zu haben, dass demnächst ein Auto auf dem Dr.-Franz-Schütz Platz zur Nutzung für die Bürger im Rahmen eines Carsharing-Systems zur Verfügung gestellt werde. Sie bemängelt, dass der BUND, der diesen Service angeregt hatte, nicht darüber informiert worden sei.