Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt, dass die Feststellungen und Empfehlungen aus dem Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW getrennt nach den Teilberichten in den jeweiligen Fachausschüssen inhaltlich diskutiert und beraten werden.

 

 


Der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Becker, erläutert, dass sich der Prüfungsauftrag der Gemeindeprüfungsanstalt NRW aus § 105 der Gemeindeordnung NRW ergibt. Dem Bericht liegt die Prüfung der Jahre 2007 bis 2013 zugrunde. Der Bericht besteht aus 6 Teilberichten:

 

-Finanzen

-Peronalwirtschaft und Demografie

-Sicherheit und Ordnung

-Tagesbetreuung für Kinder

-Schulen

-Grünflächen

 

Herr Dirk Hungermann, Projektleiter der Prüfung in Meerbusch, stellt die Ergebnisse der Prüfung zusammenfassend vor.

 

Der Folienvortrag wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Ratsherr Damblon sieht die Beurteilung der Situation in einer Kommunalverwaltung von außen als positiv an. Er erklärt, dass die von Herrn Hungermann angesprochenen hiesigen hohen Standards für die Bürgerinnen und Bürger der Politik und Verwaltung bewusst seien. Eine Minderung der Standards sei aber nicht unproblematisch. Auch seien z.B. im Bereich die Kindertagesstätten Beitragserhöhungen bei den oberen Einkommensgruppen nicht immer zielführend, da es dann zu einer Abwanderung in private Tagesbetreuungen kommen kann. Dadurch fielen dann gerade die höhen Beiträge ganz weg.

 

Ratsherr Wehrspohn hält es für sinnvoll, bei den Einwohnern ein Bewusstsein für die hohen Standards in Meerbusch zu schaffen. Ferner bittet er um Darlegung, wieviele Vergleichskommunen in die Zahlen der GPA eingeflossen seien.

Herr Hungermann erläutert, dass in die Vergleiche nur belastbare Zahlen entsprechender Kommunen einfließen, in der Regel sind dies ca. 40-60 Vergleichskommunen, die die entsprechenden Daten liefern können.

Ferner gibt Ratsherr Wehrspohn zu Bedenken, dass viele erfolgreiche Bemühungen der Kommunen zur Kostensenkung durch nicht von diesen zu beeinflussende äußeren Einflüssen wieder aufgezehrt werden. Als Beispiel nennt er ein erfolgreiches Personalkonsolidierungskonzept, dessen Erfolge durch die Abundanzumlage aufgezehrt wurden.

 

Bürgermeisterin Mielke-Westerlage weist daraufhin, dass sich die Situation in Meerbusch in den Jahren  2014 und 2015, die nicht mehr Bestandteil der Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt waren, schon verbessert habe. Der Jahresabschluss 2014 habe sich um 5.1 Mio € und der Jahresabschluss um 1.2 Mio € gegenüber der Planung verbessert. Für das Jahr 2018 werde der Haushaltsausgleich anvisiert.

Weiterhin weist sie auf die externen Einflüsse, die einen wesentlichen Anteil an den Finanzproblemen der Kommunen haben, hin. So stiegen zwar die Gewerbesteuereinnahmen in Meerbusch, dies führe jedoch zu keiner Verbesserung der finanziellen Situation, weil gleichzeitig die Kreisumlage um ca. 6 Mio € gestiegen sei. Auch im Kindertagesstättenbereich reichen die gewährten Kindpauschalen des Landes nicht zu Finanzierung der Personalausgaben.

Ein Immobilienkonzept sei jedoch bereits erstellt, um die Flächen der städtischen Gebäude optimal zu nutzen.

 

Ratsherr Meffert sieht zwar die Möglichkeit, dass durch die Altersfluktuation darüber nachgedacht werden könne, welche Stellen in welchem Umfang wiederbesetzt werden müssen, jedoch sei auch hier eine Grenze gesetzt, zumal ständig neue Aufgaben vom Land auf die Kommunen abgewälzt werden. Er vermisst Indikatoren im Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt, die diese Einflüsse und die Lage der Kommunen gegenüber dem Land verdeutlichen.

 

Auch Stadtkämmerer Fiebig weist auf die steigenden Transferleistungen hin. Im Haushalt 2016 seien zwar die Steuereinnahmen um 5.5 Mio € gestiegen, gleichzeitig stiegen die Transferleistungen von 32.6 Mio € auf 39 Mio €. Erwirtschaftete Einnahmen der Kommune würden dieser wieder entzogen.

 

Bürgermeisterin Mielke-Westerlage weist noch im Zusammenhang mit den Personalkosten daraufhin, dass die allgemeine Personalquote z.B. auch durch die Musikschule beeinflusst werde, diese sei im Gegensatz zu den Personalausgaben für den Kindertagesstättenbereich nicht herausgerechnet worden.

 

Ratsherr Welsch unterstreicht die Aussage Herrn Hungermanns, dass es der Stadt Meerbusch angesichts ihrer gesamten Finanzlage möglich sein müsste, den Haushaltsausgleich herbeizuführen. Er ist der Auffassung, dass die Standards in Meerbusch zu hoch seien. Nicht alle negativen Entwicklungen seien durch externe Einflüsse bestimmt. Auch das zuletzt von der IHK veröffentlichte Gutachten kommt zu dem Schluss, dass in Meerbusch überdurchschnittlich viel Personal eingesetzt werde.

Herr Hungermann stellt klar, dass Aussage des Berichtes der Gemeindeprüfungsanstalt nicht sei, dass das Personal ineffektiv arbeite. Der Personalbedarf komme vielmehr durch politische Entscheidungen zustande, wie z.B. das Vorhalten von 3 Bürgerbüros.

 

Ratsherr Staudinger-Napp bittet um Erläuterung, ob auch der Zusammenhang zwischen Personaleinsatz und den durch diesen erzielten Einnahmen untersucht worden sind. So würden die in der Verkehrsüberwachung eingesetzten Mitarbeiter der Stadt Meerbusch beispielsweise der Stadt weniger Einnahmen bringen, als die personellen Aufwendungen hierfür betragen. In manchen anderen Städten sei das Verhältnis umgekehrt.

Herr Hungermann erklärt, dass dieser Aspekt nicht Teil der Untersuchungen war und es daher keine Vergleichswerte gebe.

 

Ratsfrau Neukirchen bittet Herrn Hungermann um Erläuterung der Aussage, dass der Wirtschaftswegebau durch Beiträge der Anlieger mitfinanziert werden solle. Laut Herrn Hungermann rechnen Kommunen in unterschiedlicher Weise die Kosten der Wirtschaftwege ab. Beispielsweise über eine Satzung, auch seien KAG-Gebühren möglich oder eine Einrechnung in die Grundsteuer A. Zu Berücksichtigen sei hier aber auch, dass einige Wirtschaftswege ins Radwegenetz eingebunden seien. Auch befänden sich die Möglichkeiten der Abrechnung noch in der gerichtlichen Klärung. Dieses Thema sollte jedoch beobachtet werden.

Zum Bereich der Grünflächen weist Herr Hungermann daraufhin, dass die Daten der internen Leistungsverrechnung keine Steuerungsmöglichkeiten bieten, da diese Verrechnung zeitversetzt erfolge.

 

Der Ausschussvorsitzende, Herr Becker, weist daraufhin, dass sich laut des Berichts über die Prüfung der Finanzen das Eigenkapital von der Eröffnungsbilanz 2007 bis zum Abschluss des Jahres 2013 um ca. 20.9 Mio € verringert habe. Seiner Meinung nach betrage der Eigenkapitalverlust sogar 23.6 Mio €, da eine Nachbuchung, die nicht dem von der Gemeindeprüfungsanstalt untersuchten Zeitraum zuzuordnen sei, mit berücksichtigt wurde.

Weiter bittet Ratsherr Becker um Aufklärung, weshalb die Werte der Abschreibungen auf Seite 34 und Seite 49 des Berichtes nicht übereinstimmen bzw. nicht mit der Ergebnisrechnung übereinstimmen. Herr Hungermann sagt eine Klärung zu.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.