Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, den 12 %igen Trägeranteil an den Kindpauschalen für die fortlaufende Überbelegung der beiden Kindergartengruppen der Kita „St. Franziskus“ an der Paul-Jülke-Straße in Meerbusch-Strümp mit insgesamt 4 Kindern (2 x Gruppenform I – 35 Std., 2 x Gruppenform I – 45 Std. Betreuungsumfang) für den Zeitraum der Zweckbindung zu übernehmen und beauftragt die Verwaltung, eine entsprechende Vereinbarung mit dem Träger „Horizonte GmbH“ zu schließen.

 

 


Erster Beigeordneter Maatz erläutert kurz den vorliegenden Beschlussvorschlag. Die kath. Kirchengemeinde Hildegundis von Meer habe als damaliger Träger der Kita „St. Franziskus“ im Zuge des seit 01.08.2013 geltenden Rechtsanspruches auf einen U3-Betreuungsplatz 12 U3-Plätze geschaffen. Aufgrund der erfolgten Investitionskostenförderung durch Bund und Land bestehe eine Zweckbindungsverpflichtung für die Dauer von 20 Jahren. Aufgrund des regelmäßigen Wechsels der heranwachsenden Kinder von der U3- in die Ü3-Betreuung und entsprechender jährlich erfolgender Neuaufnahmen ergäben sich nicht vermeidbare Überbelegungen. Der neue Träger „Horizonte GmbH“ bitte daher um Übernahme des 12%igen Trägeranteils ausschließlich für diese in Überbelegung vergebenen Plätze. Jährlich sei aktuell mit Kosten von 3.546 € zu rechnen.

 

Fachbereichsleiter Annacker ergänzt auf Nachfrage von sachkundigem Bürger Marzinzik, dass das Bistum eine Grundsatzentscheidung getroffen habe, Überbelegungen bei der Berechnung des Trägeranteils nicht mehr mitzutragen. Diese Überbelegungen seien das Ergebnis der damaligen Ausbauplanung und der guten U3-Ausbauquote. Die für den Träger entstehende Finanzierungslücke solle durch die Übernahmezusage der Stadt geschlossen werden.

 

Ratsherr Neuhausen unterstützt die Übernahme des anteiligen Trägeranteils, schlägt jedoch die zeitliche Begrenzung auf die Dauer der Zweckbindung vor. In einer dauerhaften Übernahme sehe er einen nicht gewollten Freibrief.

 

Der Vorschlag findet allgemeine Zustimmung, der Beschlussvorschlag wird entsprechend geändert. Sodann erfolgt die einstimmige Beschlussfassung.

 


Abstimmungsergebnis:               einstimmig