Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, die weitergehenden Gespräche und Verhandlungen mit allen Beteiligten zu führen mit dem Ziel, die Trägerschaft der zweigruppigen Kindertageseinrichtung „Kreutzerhof“ an der Necklenbroicher Str. 74 in Meerbusch-Büderich dem Kindergarten 71 e.V. als Elterninitiative zu übertragen. Die Stadt Meerbusch übernimmt dabei neben den gesetzlich vorgesehenen Anteilen auch den Trägeranteil i. H. v. 4% an den Kindpauschalen und der förderfähigen Miete, sowie mögliche übersteigende Mietanteile für nicht förderfähige, aber zu mietende Flächen. Es wird zunächst eine Mietdauer von 5 Jahren mit einer Verlängerungsoption angestrebt.

 


Erster Beigeordneter Maatz verweist eingangs auf die ausliegende Tischvorlage. Wie schon im Rahmen der Beratung zur Kindergartenbedarfsplanung 2016/2017 angekündigt, solle das Platzangebot auch über die bereits sehr guten Betreuungsangebote hinaus insbesondere vor dem Hintergrund erwarteter Zuwanderung weiterhin ausgebaut werden. Kurzfristig solle daher die Gelegenheit genutzt werden, die im Sommer schließende privat-gewerblich geführte Einrichtung „Kreutzerhof“ in Büderich – dem Stadtteil mit den meisten Kindern und dem größten Bedarf - zu übernehmen. Entsprechend dem Auftrag des Ausschusses habe die Verwaltung die zehn in Meerbusch bereits tätigen Träger angeschrieben und bei Interesse um eine Bewerbung für die Übernahme der Trägerschaft gebeten. Im Ergebnis habe sich lediglich die Elterninitiative „Kindergarten 71 e.V.“ termingerecht bereit erklärt, Gespräche zu führen mit dem Ziel, die Trägerschaft für die zweigruppige Einrichtung zu übernehmen. Die perspektivische Planung sehe den Betrieb einer Gruppe der Gruppenform III und einer kleinen altersgemischten Gruppe vor, was den größten Effekt für die Bedarfsdeckung erziele. Erster Beigeordneter Maatz verweist weiter auf die in den Anlagen 1 bis 4 dargestellten Varianten hinsichtlich der Berechnung der Betriebskosten dieser Einrichtung. Der „Kindergarten 71 e.V.“ erhalte als sog. armer Träger die höchste Bezuschussung durch das Land. Zudem verfüge der Träger über gute Referenzen, so dass die Stadt im Ergebnis froh sei über das bekundete Interesse. Es werde gebeten, dem Beschlussvorschlag zu folgen, damit weitere Gespräche geführt werden könnten. Mittelfristig sei zunächst eine Betriebsdauer von 5 Jahren vorgesehen wobei von einem auch darüber hinaus bestehenden Bedarf auszugehen sei.

 

Ratsherr Eimer kritisiert die späte Vorlage dieser Tischvorlage, zumal bereits länger bekannt sei, dass nur ein Träger sein Interesse bekundet habe. Es sei nicht üblich, eine so wichtige Sache so kurzfristig vorzulegen, eine vernünftige Beratung in den Fraktionen sei so nicht mehr möglich. Bezüglich der von der Stadt vorgeschlagenen Übernahme des Trägeranteils merkt Ratsherr Eimer weiter an, dass diese Übernahme zwischenzeitlich offensichtlich übliche Praxis sei, im Ergebnis aber wettbewerbsverzerrend wirke. So habe der OBV aufgrund des baulichen Zustandes der Einrichtung und den sich daraus ergebenden umfangreichen Umbaumaßnahmen von einer Interessenbekundung Abstand genommen. Zudem sei die Frage der Übernahme des beschäftigten Personals nicht geklärt. Im Ergebnis seien zu viele Fragen offen und aufgrund der kurzfristigen Tischvorlage nicht klärbar, weshalb er beantrage, den TOP zu vertagen.

 

Ratsfrau Glasmacher schließt sich der Kritik an und unterstützt den Vertagungsantrag. Die Räumlichkeiten bedürften einer Komplettsanierung, zudem seien Fragen zum Außenbereich und der Kücheneinrichtung zu klären. Sie rege daher die Beteiligung des städt. Service Immobilien an.

 

Ratsherr Lerch plädiert für die Zustimmung zum Beschlussvorschlag der Verwaltung. Die Einrichtung sei gut bekannt, ebenso das dort tätige Personal. Die Räumlichkeiten müssten mit ihren Gegebenheiten akzeptiert werden, Vorrang müsse die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze haben.

 

Erster Beigeordneter Maatz erläutert zunächst, dass in diesem Fall eine frühzeitigere Fertigstellung der Vorlage nicht möglich gewesen sei. Er halte dennoch eine Beratung und Beschlussfassung für möglich und gebe zu bedenken, dass bei Vertagung die Inbetriebnahme zum neuen Kindergartenjahr am 01.08.2016 für den Träger nicht zu schaffen sei. Bezüglich eines möglichen Sanierungsbedarfs verweist er auf die dem Träger erteilte Betriebserlaubnis, womit zwingender Sanierungsbedarf und eine Beteiligung des SIM auszuschließen seien. Sollten dennoch Kosten für Umbaumaßnahmen entstehen, müsse die Kostenträgerschaft ausgehandelt werden. Die Entscheidung falle letztlich durch politischen Beschluss.

 

Ratsherr Jörgens setzt sich ebenfalls für eine Beschlussfassung ein. Dieser umfasse aktuell lediglich den Auftrag, mit dem interessierten Träger zu verhandeln. In diesem Rahmen könnten alle offenen Punkte angesprochen werden. In der nächsten Sitzung könne der Ausschuss dann mit dem vorliegenden Verhandlungsergebnis über die Trägerschaft entscheiden.

 

Auf Nachfrage von Vorsitzender Schoppe ergänzt Fachbereichsleiter Annacker, dass ein neues Förderprogramm des Bundes im Umfang von 118 Mio. € für den Ausbau von Ü3-Plätzen aufgelegt sei. Förderfähige Anträge seien bis 30.08.2016 einzureichen.

(Ergänzung der Schriftführerin: Laut Auskunft des LVR besteht hier kein Anspruch auf Investitionskostenförderung, da Plätze, für die bereits eine Betriebserlaubnis bestanden hat, von der Förderung ausgenommen sind.)

 

Ratsherr Neuhausen unterstützt angesichts der vielen Unklarheiten hinsichtlich des möglichen Sanierungsbedarfs, der damit verbundenen Kosten und deren Trägerschaft den Vertagungsantrag, um die Beratung in der Fraktion zu ermöglichen.

 

Vorsitzende Schoppe verweist nochmals auf die Dringlichkeit der Entscheidung. Die Plätze würden im neuen Kindergartenjahr benötigt, auch um die bereits jetzt im „Kreutzerhof“ betreuten Kinder zu versorgen. Wie von Ratsherrn Jörgens ausgeführt, ergehe mit dem Beschluss zunächst lediglich der Auftrag an die Verwaltung, in die Verhandlungen mit dem Träger 71 e.V. einzutreten.

 

Erster Beigeordneter Maatz ergänzt, dass es sich aufgrund der bisherigen Erfahrungswerte um eine gute Gelegenheit zum kurzfristigen Ausbau im Stadtteil Büderich handele, zu der er keine gleichwertige Alternative sehe. Dies sei bereits im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung ausgeführt worden. Verbleibende Risiken seien im Rahmen der Verhandlungen anzusprechen.

 

Sachkundiger Bürger Marzinzik unterstützt den Beschlussvorschlag aufgrund der kurzfristig zu realisierenden Schaffung von 22 weiteren Betreuungsplätzen

 

Ratsherr Eimer schlägt alternativ die Übernahme der Trägerschaft durch die Stadt selber vor. So könne das Platzangebot schnell und ohne Abstimmungsaufwand mit einem anderen Trägern gesichert und die Inbetriebnahme zum 01.08.2016 gewährleistet werden.

 

Sachkundige Bürgerin Funke unterstützt diese Alternative und ergänzt, dass bisher keine Klärung bezüglich des Trägeranteils erfolgt sei. Die möglichst vollständige Finanzierung des Eigenanteils durch den übernehmenden Träger sei bislang ein wichtiges Bewerbungskriterium gewesen.

 

Erster Beigeordneter Maatz weist darauf hin, dass bei nur einem vorliegenden Angebot der Umgang mit dem Trägeranteil kein Auswahlkriterium darstellen könne. Es sei davon auszugehen, dass die übrigen Träger Gründe für ihre unterbliebene Interessenbekundung hätten. Bezüglich der vorgeschlagenen Übernahme der Trägerschaft durch die Stadt weist er weiter darauf hin, dass der finanzielle Aufwand bei kommunaler Trägerschaft nach allgemeiner Erkenntnis und auch dargelegt in den Varianten zur Berechnung der Betriebskosten in jedem Fall höher sei.

 

Sachkundige Bürgerin Brennecke ergänzt, dass bereits aufgrund des zu beachtenden Subsidiaritätsprinzips die Bewerbung eines freien Träger vorrangig zu prüfen sei. Die Zeit solle daher genutzt werden, um die Einrichtung voranzubringen.

 

Beratendes Mitglied von Rundstedt unterstreicht aufgrund des vorhandenen Bedarfs die Notwendigkeit, das Verfahren voranzutreiben. Auf ihre Nachfrage bestätigt Vorsitzende Schoppe, dass allen Trägern die grundsätzliche Möglichkeit der Übernahme des Trägeranteils bekannt sei. Die Verwaltung habe bisher immer vertrauensvoll mit den freien Trägern zusammengearbeitet.

 

Auch sachkundiger Bürger Bößen plädiert für eine Beschlussfassung entsprechend dem Verwaltungsvorschlag, um kurzfristig die Möglichkeit zu nutzen, den notwendigen Ausbau des Betreuungsangebotes voranzutreiben.

 

Da eine Sondersitzung im Mai aus zeitlichen Gründen nicht realisierbar ist, wird anschließend zunächst über den Vertagungsantrag abgestimmt. Ratsherr Eimer und sachkundige Bürgerin Funke erklären sich für befangen und nehmen an den nachfolgenden Abstimmungen nicht teil. Die Beschlussfähigkeit des Ausschusses wird nochmals ausdrücklich festgestellt.

 

Der Vertagungsantrag wird mehrheitlich angelehnt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

 

2

 

SPD

1

 

 

FDP

 

1

 

Bündnis 90/Die Grünen

 

 

 

UWG

1

 

 

In der Jugendarbeit erfahrene Männer und Frauen

 

 

 

Personen, die von freien Vereinigungen vorgeschlagen sind

 

 

 

Männer und Frauen, die von den Jugendverbänden vorgeschlagen sind

 

3

 

Gesamt:

2

6

 

 

 

Sodann wird dem Beschlussvorschlag der Verwaltung mehrheitlich zugestimmt. Die in der Diskussion angesprochenen Fragestellungen sind in die Verhandlungen einzubeziehen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

2

 

 

SPD

 

1

 

FDP

1

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

 

 

 

UWG

1

 

 

In der Jugendarbeit erfahrene Männer und Frauen

 

 

 

Personen, die von freien Vereinigungen vorgeschlagen sind

 

 

 

Männer und Frauen, die von den Jugendverbänden vorgeschlagen sind

4

 

 

Gesamt:

8

1

 

 

Ratsherr Eimer und sachkundige Bürgerin Funke nehmen an der Abstimmung nicht teil.