Fachbereichsleiter Annacker berichtet zunächst, dass zu den bereits in der vorangegangenen Sitzung dargelegten Zahlen keine Veränderung eingetreten sei. Weiterhin sei die Stadt Meerbusch zur Aufnahme von 42 UMA verpflichtet, 32 Personen befänden sich unverändert in der Betreuung des Jugendamtes. Diese Entwicklung gelte zurzeit für viele Kommunen in NRW, da zum einen der Zugang von Flüchtlingen einen geringeren Verlauf nehme, zum anderen neu aufzunehmende UMA zunächst in andere Kommunen mit größerem Aufnahmedefizit zugewiesen würden. Zudem betreuten einige Kommunen, insbesondere Großstädte, eine deutlich höhere Zahl an UMA als es die Quote vorgebe. Dies resultiere einerseits aus der Rechtslage bis 31.10.2015, wonach eine einmal begründete Zuständigkeit dauerhaft Bestand gehabt habe. Seit 01.11.2015 sei zwar die gleichmäßige Verteilung im Bundesgebiet Ziel des Verfahrens, das Verteilungsverfahren sehe aber einen Ausschluss vor, sofern es nicht innerhalb eines Monats nach Beginn der vorläufigen Inobhutnahme erfolge. Die sich bereits in Betreuung befindenden UMA seien somit von der Verteilung ausgeschlossen.

 

Fachbereichsleiter Annacker berichtet weiter, dass für 4 der in Meerbusch zunächst in Obhut genommenen UMA weiterhin Anschlussmaßnahmen gesucht würden. Es sei jedoch schwierig, neue Angebote zu generieren, was auch an der mangelnden Flexibilität des LVR liege, im Einzelfall von den bislang geforderten Standards für stationäre Maßnahmen – z.B. hinsichtlich einer Nachtbesetzung durch pädagogisches Personal – abzuweichen. Die vom Jugendamt durchgeführten Maßnahmen würden in der Alltagssorge weiterhin durch die Johanniter Unfallhilfe und über Tag durch pädagogisches Personal begleitet. Für die sich derzeit noch in den Mobilheimen am Mataré-Gymnasium aufhaltenden UMA sei in Kürze der Umzug in die ehemalige Radiowerkstatt an der Barbara-Gerretz-Schule vorgesehen.

 

Zudem sei für derzeit 5 UMA die Unterbringung in Gastfamilien bereits erfolgt bzw. in Vorbereitung. Auf Anregung von Vorsitzender Schoppe, die Öffentlichkeitsarbeit zu intensivieren, erläutert Fachbereichsleiter Annacker, dass der Flyer in großer Zahl an die in der Flüchtlingsarbeit tätigen Ehrenamtler verteilt worden sei in der Hoffnung auf entsprechende Multiplikatorenfunktion. Sollten daraus keine hinreichenden Rückmeldungen erfolgen, werde das Thema nochmals beworben.

 

Sachkundige Bürgerin Funke verweist ergänzend auf die Möglichkeit, über die Betreuung in der OGS Familien auch gezielt ansprechen zu können.

 

Auf Nachfrage von Ratsherrn Neuhausen hinsichtlich der Arbeitsaufwände verweist Fachbereichsleiter Annacker zunächst auf die Kooperation mit dem Betreuungsverein Niederrhein über die Führung von bis zu 25 Vormundschaften und Pflegschaften für die Stadt Meerbusch. Die weiteren Vormundschaften seien durch die städt. Mitarbeiter wahrzunehmen. Daneben habe die Entwicklung in den Fallzahlen auch zu Mehrbelastungen für den Allgemeinen Sozialen Dienst sowie insbesondere die Wirtschaftliche Jugendhilfe geführt. Aufgrund der vielfältigen Anforderungen lägen die Bearbeitungszeiten für einen „UMA-Fall“ deutlich über den durchschnittlichen Bearbeitungszeiten. Dies müsse berücksichtigt werden.