Die Beratungen der Tagesordnungspunkte 4 und 5 erfolgen gemeinsam.

 

Beschluss:

 

 

1.    Aufstellungsbeschluss gem. §§ 2 (1) BauGB und 1 (8) BauGB

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt nimmt den Gestaltungsplan zur Kenntnis und beschließt gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) BauGB Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch den Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBI. I S. 1722),

für ein Gebiet, das süd-östlich durch die westlichen Grundstücksgrenzen der Flurstücke 1264 und 1308, sowie einem Teilbereich des Flurstückes 981, süd-westlich durch den Wienenweg und das Grundstück der Grundschule, sowie der Grundstücksgrenze des Flurstückes 1164, nord-westlich durch die nördlichen Grundstücksgrenzen der Flurstücke 981, 931 und 1020 sowie eines Teilbereiches des Flurstückes 1049 alle der Gemarkung Osterath, Flur 3 begrenzt ist,

 

maßgebend ist der im Plan dargestellte räumliche Geltungsbereich gemäß § 9 (7), der Bestandteil dieses Beschlusses ist,

 

den Bebauungsplan Nr. 305 , Meerbusch-Osterath, Kalverdonksweg aufzustellen,

der vorrangig folgendes Planungsziel zur Grundlage haben soll:

 

                                                - Entwicklung von Wohnbauflächen

                       

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU       

8

 

 

SPD         

3

 

 

FDP          

2

 

 

Grüne       

2

 

 

UWG         

 

1

 

DIE LINKE und Piratenpartei  

1

 

 

Gesamt:    

16

1

 

 

 

2.     Öffentlichkeitsbeteiligung

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung  gemäß § 3 (1) BauGB in Form einer Bürgerbeteiligung mit Versammlung durchzuführen.

 


Frau Steffens stellt den städtebaulichen Entwurf vor.

 

Herr Schoenauer beantragt, dass ein überwiegender Teil der Reihenhäuser als Doppelhäuser errichtet werden solle und im Bereich der Haltestelle Kamperweg Geschoßwohnungsbau realisiert werden solle.

 

Herr Rettig fragt nach den weiteren planerischen Überlegungen für das Gesamtgebiet.

Herr Quaß fordert im Plangebiet Geschoßwohnungsbau. Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 300, der Bereiche des heute zu beschließenden Aufstellungsbeschlusses umfasst, hatte dies damals zum Ziel.

 

Frau Steffens erwidert, dass man sowohl über die Entwicklung des zu beratenden Quartiers als auch über die Entwicklung und Anbindung der mittelbar und unmittelbar angrenzenden Bereiche planerische Überlegungen angestellt hat.

Geschoßwohnungsbau  sollte eher am Eingang eines Quartiers entwickelt werden als am Ende einer Erschließung, um nicht die Verkehre in das Gebiet übergebührlich hineinzuziehen. Auch sind die vorhandenen Bebauungs- und Erschließungsstrukturen bei der städtebaulichen Entwicklung zu berücksichtigen. Für Geschosswohnungsbau bietet sich eher der Bereich am Winklerweg an.

 

Frau Niederdellmann-Siemes fragt, ob es möglich ist, den Aufstellungsbeschluss nur auf den Bereich zu beschränken der sich für die notwendige Errichtung der 19 Rheinhäuser ergibt und den anderen Teil im Zusammenhang mit den weiteren Entwicklungsflächen konzeptionell zu planen.

 

Frau Steffens erklärt, dass dies möglich ist.

 

Herr Assenmacher weißt darauf hin, dass heute nur der Beschluss für die Aufstellung des Bebauungsplanes zur Errichtung der Reihenhäuser notwendig ist. Alle anderen Flächen auch über den Bebauungsplan 300 hinaus, können dann über ein Wettbewerbsverfahren beplant werden, um hier die bestmögliche Lösung zu finden.

 

Sodann stellt Frau Niederdellmann-Siemes den Antrag, einen Bebauungsplan aufzustellen, dessen Geltungsbereich süd-östlich durch die westlichen Grundstücksgrenzen der Flurstücke 1264 und 1308, sowie einem Teilbereich des Flurstückes 981, süd-westlich durch den Wienenweg und das Grundstück der Grundschule, sowie der Grundstücksgrenze des Flurstückes 1164, nord-westlich durch die nördlichen Grundstücksgrenzen der Flurstücke 981, 931 und 1020 sowie eines Teilbereiches des Flurstückes 1049 alle der Gemarkung Osterath, Flur 3 begrenzt ist.

 

 

 

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU       

8

 

 

SPD         

3

 

 

FDP          

2

 

 

Grüne       

2

 

 

UWG         

 

1

 

DIE LINKE und Piratenpartei  

1

 

 

Gesamt:    

16

1

 

 

 

Sodann stellt Herr Weyen den Antrag die Zahl von 19 auf 16 Häuser zu reduzieren.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU       

 

8

 

SPD         

 

3

 

FDP         

 

2

 

Grüne      

 

2

 

UWG         

1

 

 

DIE LINKE und Piratenpartei  

 

1

 

Gesamt:    

1

16

 

 

 


Abstimmungsergebnis:               einstimmig