Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. §§ 1 (8) 13a BauGB

Der Rat der Stadt beschließt die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 in Meerbusch-Lank-Latum im Bereich Am alten Teich gemäß § 2 (1) in Verbindung mit § 1 (8) Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch den Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBI. I S. 1722), für ein Gebiet, das durch die Kierster Straße,  der westlichen Straßenbegrenzung der Florianstraße, dem Flurstück 383 und Teilbereichen der Flurstücke 381, 382 und 386 begrenzt ist; maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches gemäß § 9 (7) BauGB in der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 46, der Bestandteil dieses Beschlusses ist,

 

der vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage haben soll:

 

-                       Ausweisung einer Wohnbaufläche

-                       Neuordnung der überbaubaren Fläche.

 

 

Der Rat der Stadt beschließt, zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 ein beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Umweltbericht durchzuführen.

 


Antrag des Ratsherrn Schoenauer auf Schluss der Debatte:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

24

 

 

SPD

5

3

 

FDP

 

6

 

Bündnis 90 / Die Grünen

2

4

 

UWG

2

 

 

Die Linke/Piratenpartei

1

 

 

Die Aktiven

2

 

 

Bürgermeisterin

1

 

 

Gesamt

37

13

 

 

 

Antrag der SPD-Fraktion ( 2 x 7 Reihenhäuser)

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

 

24

 

SPD

7

 

1

FDP

6

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen

 

6

 

UWG

 

2

 

Die Linke/Piratenpartei

1

 

 

Die Aktiven

 

2

 

Bürgermeisterin

 

1

 

Gesamt

14

35

1

 

 

Anträge der UWG-Fraktion (Weitere Reduzierung der Reihenhäuser in Lank)

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

 

24

 

SPD

 

8

 

FDP

 

6

 

Bündnis 90 / Die Grünen

 

6

 

UWG

2

 

 

Die Linke/Piratenpartei

 

1

 

Die Aktiven

 

2

 

Bürgermeisterin

 

1

 

Gesamt

2

48

 

 

Bürgermeisterin Mielke-Westerlage führt aus, der Rat habe bereits in seiner Sitzung am 25.02.2016 die Fortschreibung des Unterbringungskonzeptes mit der Errichtung von Reihenhäusern beschlossen. Insofern sei es sachlich nicht nachvollziehbar, dass die UWG-Fraktion außerhalb der in der Geschäftsordnung des Rates vorgesehenen 6-Tages-Frist erst am Tage der Ratssitzung einen umfassenden Fragenkatalog übersenden würde. Viele Fragen beantworteten sich im Übrigen durch die Ausführungen in der Beratungsvorlage zur vorgenannten Sitzung und der in der Sitzung geführten Diskussion.

Gefragt würde, ob statt der angedachten Reihenhausbebauung auf den betreffenden städt. Grundstücken eine Veräußerung und anschließende Anmietung von Gebäuden erfolgen könne.

Wie mehrfach erläutert benötige die Stadt zeitnah zur Unterbringung von Flüchtlingen Kapazitäten. Die Notunterkünfte in den Sporthallen am Städtischen Mataré-Gymnasium und am Städtischen Meerbusch-Gymnasium seien mit 600 Plätzen in der Aufnahmequote für die Stadt berücksichtigt. Das Flüchtlingsaufnahmegesetz sehe vor, dass diese Plätze zwar nicht sofort, sondern abschmelzend innerhalb von 5 Monaten zur Verfügung gestellt werden müssten. Bei Aufgabe der Notunterkunft Mataré-Gymnasium bedeute dies, dass die normale Zuweisung um 40 Zuweisungen pro Monat, beginnend mit dem Monat Mai, erhöht werde, bei Aufgabe der Notunterkunft des SMG kämen ab dem Aufgabezeitpunkt weitere 80 Plätze/Monat hinzu.

Die Stadt verfüge nach Herrichtung des vormaligen Schulgebäudes der Barbara-Gerretz-Schule und verfügbarer Plätze in anderen Einrichtungen aktuell über rd. 220 Plätze. Der Leerstand sei u.a. der Tatsache geschuldet, dass die Zuwanderungen seit März rückläufig seien, zum anderen dass zunächst ausschließlich Zuweisungen an die Kommunen erfolgen, die ihre Aufnahmeverpflichtung bisher nicht erfüllt hätten. Bei Aufgabe der NU Mataré-Gymnasium stünde insofern unter der Voraussetzung, dass in den nächsten Monaten keine Regelzuweisungen erfolgten, Unterbringungskapazität zur Verfügung.

Bei Aufgabe der NU am SMG müssten 400 Plätze gestellt werden, Am Eisenbrand in Meerbusch-Büderich, würden aber nur 200 Plätze realisiert. Die übrigen Baumaßnahmen im sozialen Wohnungsbau - Moerser Straße, Rottstraße und Insterburger Straße - würden keinesfalls im laufenden Jahr fertiggestellt.

Im Übrigen seien die Mittel, die der Kreis aus dem Wohnungsbauförderungsprogramm erhalten habe, bereits überzeichnet. Der Fördersumme von 15,3 Mio € stünden per 08.03.2016 Anmeldungen in Höhe von 28,5 Mio € gegenüber.

Wie in der Beratungsvorlage zur o.g. Sitzung dargelegt, lägen die Kosten für das Gebäude Am Eisenbrand in Holzrahmenbauweise bei 3,15 Mio € zuzgl. Gründung und Erschließung. Bei den reinen Baukosten ergebe sich ein Quadratmeterpreis von 1.675,-- €. Die Reihenhäuser für das Gelände Am alten Teich mit 16 Häusern und jeweils 2 Reiheneckhäusern seien mit 164.500 € Baukosten kalkuliert, auch dies ergebe sich aus der Vorlage. Auf dieser Basis errechne sich ein Quadratmeterpreis von 1.166,-- €. Aufgrund der nunmehr angedachten veränderten Planung mit 3 x 4 Gebäuden und einer möglichen Verklinkerung würden sich Mehrkosten ergeben. Hier bliebe das Ergebnis der Ausschreibung abzuwarten.

Die Grundstückspreise in Osterath lägen bei 320,-- €/qm, in Lank bei 350,-- €/qm. Die Finanzierung der Gebäude sei über die NRW-Bank geplant, nach aktuellen Konditionen bis 2 Mio € zu 0 %, der darüber hinausgehende Betrag mit 0,75%.

Wie alle anderen Standorte auch würden auch die Reihenhausstandorte in Abhängigkeit mit der Belegung personell betreut. Hier sei eine Analogie mit der Betreuung der Festbauten Heidbergdamm und Cranachstraße geplant, in dem ein 24-Stundendienst eingerichtet sei. Im Auftrag der Stadt erfolge über die Wohlfahrtsverbände eine sozialpädagogische Betreuung.

Im Reihenhauskomplex würden Räume für ehrenamtliche und sozialpädagogische Betreuung vorgehalten. Eine Finanzierung der Gebäude mit Zuschüssen sei bewusst nicht vorgenommen worden, um eine spätere Vermarktung der Grundstücke nicht zu erschweren. Spätere Verkaufserlöse könnten zu diesem Zeitpunkt naturgemäß noch nicht beziffert werden.

Ratsherr Weyen begründet den Antrag seiner Fraktion und bemängelt die Grundsatzentscheidung, Reihenhäuser zu bauen. Mit den Wohnungsbauträgern hätten wirtschaftlichere Lösungen im Rahmen des sozialen Wohnungsbaues gefunden werden können. Bürgermeisterin Mielke-Westerlage erwidert, dass die Wohnungsbauträger im Konzept berücksichtigt seien. Alleine der zeitliche Ablauf würde es erforderlich machen, dass auch alternative Bebauungen, wie die jetzt ins Auge gefassten Reihenhäuser erforderlich würden. Sie verwies auf ihre Ausführungen, die verdeutlichen würden, dass schnelles Handeln erforderlich sei, da ansonsten keine Unterbringungskapazitäten bestünden. Außerdem biete die jetzige Lösung, teilweise mit Reihenhausbebauung zu arbeiten, hinterher bessere Vermarktungsoptionen.

Ratsherr Damblon berichtet von den Vorberatungen im Ausschuss für Planung und Liegenschaften und verweist darauf, dass die nun vorliegende Variante mit einer Bebauung von 3 x 4 Häusern mehrheitlich empfohlen werde.

Ratsfrau Niederdellmann-Siemes führt aus, dass zeitnah menschenwürdige Unterkünfte zu schaffen seien. Die Sachfragen seien in den Gremien ausführlich erörtert worden, der enge zeitliche Rahmen sei allen Beteiligten klar. Auch, dass Platz für Begegnungen bereitzustellen sei, ist besprochen. Alle Fragen seien besprochen, insofern sei die Anfrage der UWG unverständlich.

Die nun vorgeschlagene Alternative einer Bebauung mit 3 x 4 Häusern könne ihre Fraktion nicht zustimmen. Die städtebauliche Situation würde bei Betrachtung der Nachbarbebauung auch die ursprünglich angedachte Bebauung mit 2 x 7 Häusern rechtfertigen. Ihre Fraktion stelle insofern den Antrag, es bei der zunächst beabsichtigten Bebauung mit 2 Reihen à 7 Häusern zu belassen.

Ratsherr Rettig nimmt Bezug auf die Leserbriefe in der Rheinischen Post. Er verweist darauf, dass die Stadt Meerbusch keinerlei Einflüsse auf die Zuweisung von Flüchtlingen habe. Er kritisiert insbesondere die Darstellung der Unterkünfte auf dem Flugblatt der Initiative. Hier wird suggeriert, dass es sich um 3-geschossige Flachdachbauten ohne jeglichen städtebaulichen Wert handele. Auch die immer wieder aufgestellte Forderung einer weiteren Verteilung werde angesprochen. All dies sei überlegt worden. Er könne dann nur fragen, wo diese Standorte denn sein sollen.

Speziell zum Standort „Am alten Teich / Kierster Straße“ empfehle auch seine Fraktion eine 2 x 7er Bebauung beizubehalten.

Ratsherr Damblon führt aus, dass ein guter städtebaulicher Mix bei der jetzigen Lösung gefunden wurde. Da wo es geht, werde mehrgeschossig gebaut, wo dies städtebaulich nicht verträglich sei, verfolge man die Lösung mit Reihenhausbebauung. Andere Städte bauten Traglufthallen, genau dies wolle man in Meerbusch nicht.

Ratsherr Marc Becker führt aus, dass man keine einfachen Lösungen schaffe. Er könne sich dem Antrag der SPD-Fraktion anschließen. Das Abweichen von der ursprünglichen Planung sei ein falsches Signal. Der Antrag der UWG-Fraktion spiele die Stadtteile gegeneinander aus.

Ratsherr Weyen erklärt, hinsichtlich des Sozialen Wohnungsbaues und der Reihenhäuser würden hier Äpfel mit Birnen verglichen. Fakt sei, dass zum ursprünglichen Konzept 76 Plätze fehlen würden. Er frage, wo denn weitere Reihenhäuser zur Deckung dieses Bedarfes hin sollen.

Bürgermeisterin Mielke-Westerlage erwidert, dass sie dies schon umfänglich beantwortet habe. Das Konzept lebe weiter. Wenn weitere, über die bisherige Planungsgröße hinausgehende Zuweisungen zu erwarten seien, würden auch hierfür Lösungen entwickelt.Ratsfrau Niegeloh erklärt, dass die Bebauung mit Reihenhäusern positiv zu sehen sei. Aufgrund ihrer Größe tragen sie geringere Konfliktpotentiale. Sie verweist darauf, dass jeder jetzt nicht beschlossene Platz, bei später zu erwartender steigender Belegung, fehlen würde.

Ratsherr Meffert bemängelt, dass sich die Diskussion in den letzten Wochen gewandelt habe. Anfangs überwog die Hilfe, jetzt gebe es vermehrt Kritik. Es sei darauf zu verweisen, dass sich der Rat sehr wohl umfängliche Gedanken gemacht habe. Wenig hilfreich sei das Ausspielen der Stadtteile gegeneinander.

Ratsfrau Glasmacher erwidert, dass eben nicht alle Alternativen untersucht seien. Was geschehe mit dem Gewerbegrundstück „In der Loh“, warum kann an der „Kierster Straße“ kein größeres Projekt mit Appartements gebaut werden?

Bürgermeisterin Mielke-Westerlage verweist auf die Beschlussfassung im Rat, die 2 Monate zurückliege. Alle diese Fragen seien ausführlich erörtert worden.

Ratsherr Schoenauer beantragt gemäß § 16 Abs. 2a der Geschäftsordnung des Rates Schluss der Aussprache.

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

24

 

 

SPD

 

8

 

FDP

 

6

 

Bündnis 90 / Die Grünen

6

 

 

UWG

 

2

 

Die Linke/Piratenpartei

 

1

 

Die Aktiven

2

 

 

Bürgermeisterin

1

 

 

Gesamt

33

17