Beschluss:

1.   Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. §§ 1 (8) BauGB

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 2 (1) in Verbindung mit § 1 (8) BauGB Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1772, für ein Gebiet, das im Osten von der Düsseldorfer Straße, im Norden von der Straße „Auf den Steinen“, im Südosten von der Straße „In der Meer“, im Nordwesten durch das Flurstück 152 („Auf den Steinen 5“), im Südwesten durch das Flurstück 147 („In der Meer 3“) begrenzt ist, maßgebend ist der im Plan (siehe Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage) dargestellte räumliche Geltungsbereich gemäß § 9 (7), der Bestandteil dieses Beschlusses ist, die 6. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 51 BD, Meerbusch‑Büderich, im Bereich Düsseldorfer Straße / Auf den Steinen aufzustellen, der vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage haben soll:

 

- Ausweisung von Baugrenzen und Stellplätzen für den Neubau eines Autohauses

- Sicherung der vorhandenen Wohnbebauung

 

Der Rat der Stadt beschließt die 6. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 51 BD im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Umweltbericht durchzuführen.

 


Ratsherr Damblon berichtet aus dem Ausschuss für Planung und Liegenschaften..


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

24

 

 

SPD

8

 

 

FDP

6

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen

6

 

 

UWG

2

 

 

Die Linke/Piratenpartei

 

1

 

Die Aktiven

2

 

 

Bürgermeisterin

1

 

 

Gesamt

49

1