Sitzung: 05.04.2016 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Beschluss: mehrere Beschlüsse
Vorlage: FB4/0386/2016
Die
Beratungen
der Tagesordnungspunkte 4 und 5 erfolgen gemeinsam.
Beschluss:
1. Aufstellungsbeschluss gem.
§ 2 (1) BauGB i.V.m. §§ 1 (8) BauGB
Der Ausschuss für Planung und
Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt
gemäß § 2 (1) in Verbindung mit § 1 (8)
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes
vom 20. Oktober 2015 (BGBI. I s. 1722),
für eine Gebiet das
Teilbereiche der Flurstücke 1020, 981, 1049 sowie das Flurstücke 931, alle der
Flur 3 Gemarkung Osterath beinhaltet,
die
Flächennutzungsplanänderung Nr. 114, Kalverdonksweg in Meerbusch-Osterath
aufzustellen.
Maßgebend ist der noch im Plan darzustellende Geltungsbereich.
Folgendes Planungsziel soll
vorrangig Grundlage der Flächennutzungsplanänderung Nr. 114 sein:
-
Darstellung von Wohnbauflächen
Abstimmungsergebnis:
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Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
8 |
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SPD
|
3 |
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FDP
|
2 |
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Grüne
|
2 |
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UWG
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1 |
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DIE LINKE und Piratenpartei |
1 |
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Gesamt: |
16 |
1 |
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2. Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt dem geänderten Vorentwurf zur 114. Flächennutzungsplanänderung zu und beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB auf dieser Grundlage in Form einer Bürgerbeteiligung mit Versammlung durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig