Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt eine vorlagegemäße Beschlussfassung.

1.    Beschluss über Stellungnahmen

Der Rat der Stadt stimmt der Behandlung der Anregungen nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1772), sowie der Behandlung der Stellungnahmen nach § 4 Abs. 1 BauGB gemäß Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage zu.

Der Rat der Stadt nimmt Kenntnis von den zu dem Bebauungsplan‑Entwurf Nr. 292 während der öffentlichen Auslegung abgegebenen Stellungnahmen und Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB und entscheidet hierüber gemäß § 3 Abs. 2 BauGB entsprechend Anlage 2 zur vorliegenden Vorlage.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU       

8

 

 

SPD         

3

 

 

FDP          

2

 

 

Grüne       

2

 

 

UWG         

1

 

 

DIE LINKE und Piratenpartei  

 

1

 

Gesamt:    

16

1

 

2.    Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB

Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Nr. 292, Meerbusch‑Büderich, Laacher Weg / Lötterfelder Straße, gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1772) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein‑Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666/SGV.NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.06.2015 (GV.NRW. S. 496) als Satzung mit der Begründung vom 10. März 2016 für ein Gebiet, das im Norden von der Südgrenze des Stinkesbaches und der Niederdonker Straße, im Westen von der Westgrenze der Lötterfelder Straße und dem Johann-Wienands-Platz, im Süden von der Südgrenze des Laacher Weges und dem Johann-Wienands-Platz und im Osten von der Westgrenze des Flurstücks Nr. 658, Flur 35 der Gemarkung Büderich begrenzt ist, maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches gemäß § 9 Abs. 7 BauGB im Bebauungsplan‑Entwurf Nr. 292.

Mit Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 292 tritt der Bebauungsplan Nr. 15, soweit er von dem Bebauungsplan überlagert wird, teilweise außer Kraft.

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU       

8

 

 

SPD         

3

 

 

FDP          

2

 

 

Grüne       

2

 

 

UWG         

1

 

 

DIE LINKE und Piratenpartei   (1)

 

1

 

Gesamt:    

16

1