Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 8, Enthaltungen: 3

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen und durchzusetzen, dass die Alte Vikarie in Osterath nicht verputzt wird.

 


Ratsherr Rettig erläutert den Antrag der FDP-Fraktion. Die zentrale Frage sei, ob das Haus schon immer verputzt war. Nach seiner Recherche sei es im Original nicht verputzt gewesen und erst im 19. Jahrhundert verputzt worden. In einer Stellungnahme nach einer Begehung im Jahr 2006 habe das Architekturbüro Strauß & Fischer einen Katalog von Maßnahmen erstellt, die zum Ziel haben, das Denkmal dauerhaft zu erhalten. Ein Teil dieser Maßnahmen sei im Zuge der Renovierungsarbeiten des neuen Eigentümers umgesetzt worden, andere nicht. Die Verwaltung möge die Frage beantworten, warum das so sei.

Sachkundiger Bürger Schmoll merkt an, er verstehe die Aufregung nicht. Die Ausfachung durch Ziegel sowie das Fachwerk selbst seien nicht historisch. Daher sei es auch nicht zu beanstanden, wenn das Haus verputzt werde.

Ratsherr Jürgens möchte eine Antwort auf die Frage, ob das Haus fachmännisch saniert worden sei. Ratsherr Wartchow erkundigt sich nach dem Genehmigungsstand und fragt, ob der Eigentümer bereits einen Genehmigungsbescheid erhalten habe und welchen Entscheidungsspielraum der Ausschuss zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt noch habe.

Ratsherr Banse stellt fest, dass die Arbeiten an dem Haus bereits weit fortgeschritten seien und fragt nach, wie der Begriff aus dem Antrag der FDP-Fraktion „vor Verputzung“ unter diesen Umständen zu verstehen sei.

Ausschussvorsitzender Neuhausen stellt klar, dass die in der Geschäftsordnung des Rates und seiner Ausschüsse festgelegten Ladefristen eine frühere Terminierung der Sitzung nicht zugelassen habe. Anschließend nimmt Beigeordneter Dr. Gérard zu den zahlreichen Fragen Stellung. Er halte die geäußerten Bedenken für nachvollziehbar, allerdings sprächen die Fakten dagegen, dem Eigentümer zur Auflage zu machen, das Fachwerk sichtbar zu belassen. Das Haus sei im Laufe seiner Geschichte „kaputtsaniert“ worden. Außerdem sei das Fachwerk im Falle der Alten Vikarie keine qualitativ hochwertige Zimmermannsarbeit, die Balken seien lediglich verschraubt worden. Schon beim Bau des Hauses sei kein „Schaufachwerk“ intendiert gewesen, sondern ein kostengünstiges Ständerwerk. Bei früheren, nicht fachgerecht ausgeführten, Sanierungen seien zudem ca. 80% der ursprünglichen Substanz entfernt worden. Im Ergebnis könne festgestellt werden, dass auch ein Putz den Anforderungen des Denkmalschutzes genüge. Daher habe die Untere Denkmalbehörde im Benehmen mit dem Landschaftsverband die denkmalrechtliche Erlaubnis für die Instandsetzung der Gebäudehülle mit einem Außenputz erteilt. Allerdings werde die untere Denkmalbehörde einschreiten, wenn der Eigentümer sein Denkmal verfallen lasse. Ziel sei es, das Denkmal zu erhalten.

Auf die Nachfrage von Ausschussvorsitzendem Neuhausen, ob die an dem Haus angebrachte Dämmung denkmalgerecht sei, antwortet Denkmalpflegerin Roters, der Auftrag von Putz ohne Dämmung hätte Bauschäden zur Folge. Ratsherr Jürgens wiederholt seine Frage, ob die Auflagen des Denkmalschutzes erfüllt worden seien, woraufhin Frau Roters antwortet, es gäbe keine derartigen Auflagen, sondern ein Ortsterminprotokoll aus dem Jahr 2006, in dem lediglich Schäden aufgelistet und Lösungsmöglichkeiten diskutiert worden seien. Beigeordneter Dr. Gérard ergänzt, mit dem neuen Eigentümer habe man „wieder bei Null“ angefangen.

Sachkundiger Bürger Schmoll regt an, darauf zu bestehen, dass die Art des Putzes dem Denkmal angepasst werden soll. Ratsherr Fischer möchte dem Eigentümer zur Auflage machen, die Hecke soweit zu kürzen, dass der Blick auf das Haus für Passanten auf der Hochstraße weiter möglich ist.

Ratsherr Rettig erinnert daran, dass in der Stellungnahme des Architekturbüros Strauß & Fischer von Sanierungskosten in Höhe von 183.000 Euro die Rede sei. Dies sei der Grund dafür gewesen, warum der alte Eigentümer gegen die Auflagen prozessiert habe und nach dem verlorenen Prozess die weitere Renovierung eingestellt habe. Die Höhe der Kosten einer denkmalgerechten Sanierung habe dann auch mehrere Interessenten davon abgehalten, das Haus zu ersteigern. Er verlange von der Verwaltung eine Auflistung dessen, was an dem Haus noch zu machen sei. Ratsherr Jürgens fragt, ob man dem neuen Eigentümer Dinge erlassen habe, die man von dem Vorbesitzer verlangt habe.
Beigeordneter Dr. Gérard betont, auch wenn ein großer Teil des Hauses nicht mehr original und somit nicht Denkmal sei, handele es sich bei dem Objekt insgesamt wegen seiner Lage im Ortskern und seiner sozialen Bedeutung dennoch um ein Denkmal und ergänzt, das werde von der Oberen Denkmalbehörde genauso gesehen.

Mehrere Ausschussmitglieder bezweifeln, dass die durch den jetzigen Eigentümer durchgeführte Sanierung wirklich fachgerecht ausgeführt wird und fragen nach den Auflagen, die dieser zu erfüllen habe. Ausschussvorsitzender Neuhausen fasst dies zusammen und fordert die Verwaltung auf, dem Eigentümer verbindliche Auflagen zu machen und festzulegen, was passiert, wenn diese nicht erfüllt werden.

Abschließend wiederholt Ratsherr Rettig den Antrag der FDP-Fraktion und erklärt, seine Fraktion behalte sich vor, zu beantragen, das Objekt aus der Denkmalliste zu streichen.

 

Anmerkung des Schriftführers: zu dem Projekt „Alte Vikarie“ hat die Untere Denkmal-behörde am 29.03.2016 eine Stellungnahme abgegeben, die der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

 

6

1

SPD

 

1

2

FDP

2

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

2

 

UWG

1

 

Die Linke und Piratenpartei

 

 

GESAMT

4

8

3

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.