Beschluss: zurückgezogen

Ratsherr Welsch trägt den Antrag der FDP-Fraktion vor.

 

Erster Beigeordneter Maatz führt aus, dass das Abfallentsorgungskonzept im Rahmen des Landesabfallgesetzes erstellt werde. Demnach sei es nicht zulässig, die vorgeschlagene Möglichkeiten über die Entsorgung von Windeln im Abfallentsorgungskonzept zu installieren. Die Abfallgebühren werden nach dem Verursacherprinzip erhoben und das entspräche der Gebührengerechtigkeit und den geltenden Vorschriften.

 

(Anmerkung der Schriftführerin: Eine ausführliche Stellungnahme der Verwaltung ist als Anlage beigefügt.)

 

Erster Beigeordneter Maatz berichtet, dass die im Antrag beispielhaft genannte Stadt Viersen eine Ausnahme darstelle und man dort mit der Regelung nicht zufrieden sei. Die Finanzierung geschehe in Viersen aus dem allgemeinen Haushalt und nicht über die Abfallentsorgungsgebühren.

 

Es folgt eine kurze Diskussion.

 

Herr Welsch zieht den Antrag zurück.