Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 82, Meerbusch-Büderich, Brühl gemäß § 2 (1) in Verbindung mit § 1 (8) Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBI. I S. 1722), für ein Gebiet, das

 

im Westen durch die östliche Grenze der vorhandenen Straße „Moerser Straße“,

im Norden durch die südlichen Grundstücksgrenzen der Flurstücke Nr. 104, Nr. 105 und Nr. 107,

im Osten durch die östliche Begrenzungslinie des Verlaufs des Schackumer Baches,

begrenzt ist; maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches gemäß § 9 (7) BauGB in der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 82, der Bestandteil des Beschlusses ist.

 

Die Planung soll folgende Planungsziele zur Grundlage haben:

 

- Ausweisung von Wohnbauflächen

- Regelung der überbaubaren Grundstücksflächen, Geschossigkeit und Dachformen

 

Der Rat der Stadt beschließt, zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 82 ein beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Umweltbericht durchzuführen.

 


Ratsherr Damblon berichtet von den Beratungen im Ausschuss für Planung und Liegenschaften.


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

24

 

 

SPD

8

 

 

FDP

6

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen

6

 

 

UWG

 

2

 

Die Linke/Piratenpartei

1

 

 

Die Aktiven

2

 

 

Bürgermeisterin

1

 

 

Gesamt

48

2