Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 3, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.

Die Baugrundstücke im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 82, Meerbusch-Büderich, Brühl; Gemarkung Büderich, Flur 4, Teilflächen der Flurstücke Nr. 229, 109 und 110 von ca. 7.641 m², werden zum Höchstgebot, mindestens aber zu einem Kaufpreis in Höhe von 450,00 €/m² einschließlich Anliegerbeiträge verkauft.

Die endgültige Verkaufsfläche resultiert aus der entwurfsabhängigen Größe der öffentlichen Parkplätze.

 

Mit dem Verkauf der Grundstücke soll einerseits ein hoher Kaufpreis erzielt und zum anderen ein optimales städtebaulich-architektonisches Konzept mit Wohnnutzung unter Berücksichtigung des öffentlich geförderten Wohnraums an diesem Standort realisiert werden.

 

Die Stadt behält sich Nachverhandlungen sowohl hinsichtlich des Kaufpreisgebotes als auch der Planentwürfe vor.

 

Die Grundstücke sollen ausschließlich an Investoren bzw. Bauträger veräußert werden.

Auf den vorderen Grundstücksteilen entlang der Moerser Straße sind ausschließlich Wohnungen im öffentlich geförderten Wohnungsbau, 1. Förderweg, zu errichten.

 

Aufgrund der sehr guten ÖPNV-Anbindung, wird eine Reduzierung der erforderlichen Stellplatzanzahl um 30 % abweichend von der derzeitigen Stellplatzregelung der Stadt zugelassen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Grundstücke national im Rahmen einer freihändigen Vergabe öffentlich auszuschreiben, wobei ein Anspruch auf Zuschlag ausgeschlossen wird.

 

Grundlage für den Verkauf bildet der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 82, der auf der Basis des Zuschlagsentwurfs abschließend entwickelt wird.

 

 

2.

Der Zuschlag soll auf das wirtschaftlichste Angebot entsprechend der nachstehenden Zuschlagskriterien und deren Gewichtung erteilt werden.

Für jedes der im Einzelnen benannten Kriterien werden max. 18 Wertungspunkte vergeben, wobei eine vergleichende Bewertung der einzelnen Angebote stattfindet. Die Einzelbewertung stellt sich wie folgt dar:

 

Architektonische Gestaltung   40 %

 

1.)   Eingliederung in das bauliche Umfeld                                                              6 Punkte

 

2.)   Gebäudeformen und äußere Gestaltung                                                         8 Punkte

 

3.)   Energetischer Standard                                                                                      2 Punkte

 

4.)   Freiraumgestaltung der privaten Grundstücksflächen                                     1 Punkt

 

5.)   Barrierefreies Bauen (Anmerkung: im öffentl. geförd. Wohnungsbau, Voraussetzungen gem. WFB)    1 Punkt

 

Für jedes der Unterkriterien erhalten die Bieter folgende Punktzahl:

 

zu 1.)

Hierunter wird insbesondere betrachtet:

Einfügung in die vorhandene Siedlungsstruktur, Anordnung von Ruhebereichen, Umgang mit Trauf-, First- und Gebäudehöhen sowie Erschließung

      0 Punkte, wenn das Kriterium nicht oder unzureichend erfüllt ist,

1 – 2 Punkte bei ausreichender Erfüllung,

3 – 5 Punkte bei durchschnittlicher Erfüllung und

      6 Punkte bei überdurchschnittlicher Erfüllung

 

zu 2.)

Hierunter wird insbesondere betrachtet:

Gebäudeformen; Gliederung der Fassaden, Dachgestaltung und Materialien

      0 Punkte, wenn das Kriterium nicht oder unzureichend erfüllt ist,

1 – 3 Punkte bei ausreichender Erfüllung,

4 – 7 Punkte bei durchschnittlicher Erfüllung und

      8 Punkte bei überdurchschnittlicher Erfüllung

 

zu 3.)

0 Punkte bei Erfüllung der aktuell gesetzlichen Standards (EnEV u.a.)

2 Punkte bei Errichtung nach Passivhausstandard oder Energie-Plus-Häusern

 

zu 4.)

0 Punkte wenn das Kriterium nicht oder unzureichend erfüllt ist

1 Punkt bei angemessener Erfüllung

 

zu 5.)

0 Punkte wenn das Kriterium nicht oder unzureichend erfüllt ist

1 Punkt bei angemessener Erfüllung

 

Öffentlich geförderter Wohnraum   30 %

 

a) Belegungsbindung

1.)   20 Jahre                                                           4 Punkte

2.)   25 Jahre                                                           8 Punkte

 

b) Anteil an Wohneinheiten (WE)

1.)   ≥ 35 WE mit ≤ 62 m²                                   10 Punkte

2.) ≥ 15 WE mit ≤ 62 m²                                        5 Punkte

3.)   < 15 WE mit ≤ 62 m²                                     0 Punkte

 

Preis   30 %

 

Darüber hinaus bestehen folgende Ausschlusskriterien:

 

-    Unterbietung des Mindestkaufpreises von 450,00 €/m²

-    kein Finanzierungsnachweis einer Bank oder Sparkasse über den gebotenen Kaufpreis

-    Nichterfüllung der geforderten öffentlich geförderten Wohneinheiten (WE), 1. Förderweg, entlang

     der Moerser Straße gemäß den Wohnraumförderungsbestimmungen des Ministeriums für Bauen,

     Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen - MBV/MBWSV NRW –

     in der aktuellen Fassung

 


Die Grünen stellt den Antrag die Matrix wie folgt zu verändern:

 

4 Punkte         Eingliederung in das bauliche Umfeld

4 Punkte         Gebäudeformen und äußere Gestaltung

6 Punkte         energetischer Standard

1 Punkt           Freiraumgestaltung der privaten Grundstücksflächen

3 Punkte         barrierefreies Bauen

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU       

 

8

 

SPD         

 

3

 

FDP          

 

2

 

Grüne       

2

 

 

UWG         

 

 

1

DIE LINKE und Piratenpartei 

 

1

 

Gesamt:    

2

14

1

 

 

 

Die UWG stellt den Antrag ein Belegungsrecht für Flüchtlinge von 50% festzulegen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU       

 

7

 

SPD         

 

3

 

FDP          

 

2

 

Grüne       

2

 

 

UWG         

1

 

 

DIE LINKE und Piratenpartei  

 

1

 

Gesamt:    

3

13

 

Herr Jürgens ist bei der Abstimmung nicht anwesend.

 

 

 

Die UWG stellt den Antrag den Quadratmeterpreis von 450€ auf 400€ zu reduzieren.

 

Abstimmungsergebnis: 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU       

 

7

 

SPD         

 

3

 

FDP          

 

2

 

Grüne       

2

 

 

UWG         

1

 

 

DIE LINKE und Piratenpartei  

 

1

 

Gesamt:    

3

13

 

Herr Jürgens ist bei der Abstimmung nicht anwesend.

 

 

Die Grünen stellen den Antrag ein Belegungsrecht für anerkannte Flüchtlinge von 20% festzulegen.

 

Abstimmungsergebnis: 

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU       

7

 

 

SPD         

3

 

 

FDP          

2

 

 

Grüne       

2

 

 

UWG         

 

1

 

DIE LINKE und Piratenpartei  

1

 

 

Gesamt:    

15

1

 

Herr Jürgens ist bei der Abstimmung nicht anwesend.

 

 

 

Anmerkung der Schriftführung:

Da sich die Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) mit Wirkung vom 21.01.2016 geändert haben, ist eine Belegungsbindung nur noch für 20 oder 25 Jahre möglich.

Die Belegungsrechte sind ebenfalls in den WFB unter Ziffer 2.3 - Belegungsbindung - umfangreich festgeschrieben.

Danach besteht seitens des Bauherrn die Verpflichtung, bei einer unmittelbaren Förderung, 1. Förderweg, zugunsten der Einkommensgruppe A, der zuständigen Stelle - in diesem Fall der Stadt - das Belegungsrecht einzuräumen.

Dadurch bestimmt die Stadt, welche Mieter die Wohnungen beziehen; insofern ist auch keine prozentuale Festschreibung erforderlich. Die Stadt kann somit hier in erforderlichem Umfang auch anerkannte Flüchtlinge unterbringen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU       

7

 

 

SPD         

3

 

 

FDP          

2

 

 

Grüne       

 

2

 

UWG         

 

1

 

DIE LINKE und Piratenpartei  

 

 

1

Gesamt:    

12

3

1

Herr Jürgens ist bei der Abstimmung nicht anwesend.