Sitzung: 05.04.2016 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 3, Enthaltungen: 1
Vorlage: FB6/0334/2015
Beschluss:
Der
Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden
Beschluss zu fassen:
1.
Die Baugrundstücke
im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 82, Meerbusch-Büderich, Brühl; Gemarkung
Büderich, Flur 4, Teilflächen der Flurstücke Nr. 229, 109 und 110 von
ca. 7.641 m², werden zum Höchstgebot, mindestens aber zu einem Kaufpreis
in Höhe von 450,00 €/m² einschließlich Anliegerbeiträge verkauft.
Die endgültige
Verkaufsfläche resultiert aus der entwurfsabhängigen Größe der öffentlichen
Parkplätze.
Mit dem Verkauf der
Grundstücke soll einerseits ein hoher Kaufpreis erzielt und zum anderen ein
optimales städtebaulich-architektonisches Konzept mit Wohnnutzung unter
Berücksichtigung des öffentlich geförderten Wohnraums an diesem Standort
realisiert werden.
Die Stadt behält
sich Nachverhandlungen sowohl hinsichtlich des Kaufpreisgebotes als auch der
Planentwürfe vor.
Die Grundstücke
sollen ausschließlich an Investoren bzw. Bauträger veräußert werden.
Auf den vorderen
Grundstücksteilen entlang der Moerser Straße sind ausschließlich Wohnungen im
öffentlich geförderten Wohnungsbau, 1. Förderweg, zu errichten.
Aufgrund der sehr
guten ÖPNV-Anbindung, wird eine Reduzierung der erforderlichen Stellplatzanzahl
um 30 % abweichend von der derzeitigen Stellplatzregelung der Stadt zugelassen.
Die Verwaltung wird
beauftragt, die Grundstücke national im Rahmen einer freihändigen Vergabe
öffentlich auszuschreiben, wobei ein Anspruch auf Zuschlag ausgeschlossen wird.
Grundlage für den
Verkauf bildet der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 82, der auf
der Basis des Zuschlagsentwurfs abschließend entwickelt wird.
2.
Der Zuschlag soll
auf das wirtschaftlichste Angebot entsprechend der nachstehenden
Zuschlagskriterien und deren Gewichtung erteilt werden.
Für jedes der im
Einzelnen benannten Kriterien werden max. 18 Wertungspunkte vergeben, wobei
eine vergleichende Bewertung der einzelnen Angebote stattfindet. Die
Einzelbewertung stellt sich wie folgt dar:
Architektonische Gestaltung 40 %
1.) Eingliederung
in das bauliche Umfeld 6
Punkte
2.) Gebäudeformen
und äußere Gestaltung 8
Punkte
3.) Energetischer
Standard 2
Punkte
4.) Freiraumgestaltung
der privaten Grundstücksflächen 1
Punkt
5.) Barrierefreies
Bauen (Anmerkung: im öffentl. geförd. Wohnungsbau, Voraussetzungen gem. WFB) 1 Punkt
Für jedes der Unterkriterien erhalten die Bieter folgende Punktzahl:
zu 1.)
Hierunter wird insbesondere betrachtet:
Einfügung in die vorhandene Siedlungsstruktur, Anordnung von
Ruhebereichen, Umgang mit Trauf-, First- und Gebäudehöhen sowie Erschließung
0 Punkte, wenn das Kriterium
nicht oder unzureichend erfüllt ist,
1 – 2 Punkte bei ausreichender Erfüllung,
3 – 5 Punkte bei durchschnittlicher Erfüllung und
6 Punkte bei
überdurchschnittlicher Erfüllung
zu 2.)
Hierunter wird insbesondere betrachtet:
Gebäudeformen; Gliederung der Fassaden, Dachgestaltung und Materialien
0 Punkte, wenn das Kriterium
nicht oder unzureichend erfüllt ist,
1 – 3 Punkte bei ausreichender Erfüllung,
4 – 7 Punkte bei durchschnittlicher Erfüllung und
8 Punkte bei
überdurchschnittlicher Erfüllung
zu 3.)
0 Punkte bei Erfüllung der aktuell gesetzlichen Standards (EnEV u.a.)
2 Punkte bei Errichtung nach Passivhausstandard oder
Energie-Plus-Häusern
zu 4.)
0 Punkte wenn das Kriterium nicht oder unzureichend erfüllt ist
1 Punkt bei angemessener Erfüllung
zu 5.)
0 Punkte wenn das Kriterium nicht oder unzureichend erfüllt ist
1 Punkt bei angemessener Erfüllung
Öffentlich geförderter Wohnraum 30 %
a) Belegungsbindung
1.) 20 Jahre 4
Punkte
2.) 25 Jahre 8
Punkte
b) Anteil an Wohneinheiten (WE)
1.) ≥
35 WE mit ≤ 62 m² 10
Punkte
2.) ≥ 15
WE mit ≤ 62 m² 5
Punkte
3.) < 15
WE mit ≤ 62 m² 0
Punkte
Preis 30 %
Darüber hinaus bestehen
folgende Ausschlusskriterien:
- Unterbietung
des Mindestkaufpreises von 450,00 €/m²
- kein
Finanzierungsnachweis einer Bank oder Sparkasse über den gebotenen Kaufpreis
- Nichterfüllung der geforderten
öffentlich geförderten Wohneinheiten (WE), 1. Förderweg, entlang
der Moerser Straße gemäß den
Wohnraumförderungsbestimmungen des Ministeriums für Bauen,
Wohnen, Stadtentwicklung und
Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen - MBV/MBWSV NRW –
in der aktuellen Fassung
Die
Grünen stellt den Antrag die Matrix wie folgt zu verändern:
4
Punkte Eingliederung in das
bauliche Umfeld
4
Punkte Gebäudeformen und äußere
Gestaltung
6
Punkte energetischer Standard
1
Punkt Freiraumgestaltung der
privaten Grundstücksflächen
3
Punkte barrierefreies Bauen
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
|
8 |
|
SPD
|
|
3 |
|
FDP
|
|
2 |
|
Grüne
|
2 |
|
|
UWG
|
|
|
1 |
DIE LINKE und Piratenpartei |
|
1 |
|
Gesamt:
|
2 |
14 |
1 |
Die
UWG stellt den Antrag ein Belegungsrecht für Flüchtlinge von 50% festzulegen.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
|
7 |
|
SPD
|
|
3 |
|
FDP
|
|
2 |
|
Grüne
|
2 |
|
|
UWG
|
1 |
|
|
DIE LINKE und Piratenpartei |
|
1 |
|
Gesamt:
|
3 |
13 |
|
Herr Jürgens ist bei der Abstimmung nicht anwesend.
Die
UWG stellt den Antrag den Quadratmeterpreis von 450€ auf 400€ zu reduzieren.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
|
7 |
|
SPD
|
|
3 |
|
FDP
|
|
2 |
|
Grüne
|
2 |
|
|
UWG
|
1 |
|
|
DIE LINKE und Piratenpartei |
|
1 |
|
Gesamt:
|
3 |
13 |
|
Herr Jürgens ist bei der Abstimmung nicht anwesend.
Die
Grünen stellen den Antrag ein Belegungsrecht für anerkannte Flüchtlinge von 20%
festzulegen.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
7 |
|
|
SPD |
3 |
|
|
FDP |
2 |
|
|
Grüne |
2 |
|
|
UWG |
|
1 |
|
DIE LINKE und Piratenpartei |
1 |
|
|
Gesamt:
|
15 |
1 |
|
Herr Jürgens ist bei der Abstimmung nicht anwesend.
Anmerkung
der Schriftführung:
Da sich die
Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) mit Wirkung vom 21.01.2016 geändert haben,
ist eine Belegungsbindung nur noch für 20 oder 25 Jahre möglich.
Die Belegungsrechte sind ebenfalls in
den WFB unter Ziffer 2.3 - Belegungsbindung - umfangreich festgeschrieben.
Danach besteht seitens des Bauherrn die
Verpflichtung, bei einer unmittelbaren Förderung, 1. Förderweg, zugunsten der
Einkommensgruppe A, der zuständigen Stelle - in diesem Fall der Stadt - das
Belegungsrecht einzuräumen.
Dadurch bestimmt die Stadt, welche
Mieter die Wohnungen beziehen; insofern ist auch keine prozentuale
Festschreibung erforderlich. Die Stadt kann somit hier in erforderlichem Umfang
auch anerkannte Flüchtlinge unterbringen.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
7 |
|
|
SPD
|
3 |
|
|
FDP
|
2 |
|
|
Grüne
|
|
2 |
|
UWG
|
|
1 |
|
DIE LINKE und Piratenpartei |
|
|
1 |
Gesamt:
|
12 |
3 |
1 |
Herr Jürgens ist bei der Abstimmung nicht anwesend.