Beschluss:

 

 

1.      Erneuter Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. §§ 1 (8) und 13a BauGB

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften nimmt den Gestaltungsplan (Stand März 2016) zum Bebauungsplan Nr. 301, Meerbusch‑Lank-Latum, Fronhofstraße / Gonellastraße zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 2 (1) in Verbindung mit § 1 (8) Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBI. I S. 1772) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 ( GV. NRW. S. 666/SGV.NRW.2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. 06.2015 (GV.NRW.S.496)   

für ein Gebiet, das durch die Fronhofstraße, die Gonellastraße, die Pfarrstraße und im Westen von den westlichen Grenzen der Hausgrundstücke Gonellastraße Nr. 42 und Fronhofstraße Nr. 55

(Flurstücke: 382 und 10, beide der Flur 3, Gemarkung Lank) begrenzt ist;

maßgebend ist der im Bebauungsplan Nr. 301dargestellte räumliche Geltungsbereich gemäß § 9 (7) BauGB, der Bestandteil des Beschlusses ist,

 

den Bebauungsplan Nr. 301, Meerbusch‑Lank-Latum, Fronhofstraße / Gonellastraße erneut aufzustellen, der vorrangig folgendes Planungsziel zur Grundlage haben soll:

 

      - Ausweisung von Wohnbauflächen unter dem Aspekt der Innenverdichtung

                                                               

 

Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Nr. 301 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Umweltbericht durchzuführen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU       

5

 

1

SPD         

3

 

 

FDP          

2

 

 

Grüne       

2

 

 

UWG         

1

 

 

DIE LINKE und Piratenpartei  

1

 

 

Gesamt:    

14

 

1

Frau Köser-Voitz und Herr Jürgens sind bei der Abstimmung nicht anwesend.

2.      Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung  gemäß § 3 (1) BauGB in Form einer Bürgerbeteiligung mit Versammlung durchzuführen.

 


Frau Steffens stellt das Vorhaben vor.

 

Aufgrund von nicht öffentlichem Beratungsbedarf wurde nach dem Tagesordnungspunkt 1 und vor Eintritt in den öffentlichen Teil der Sitzung diskutiert. (vgl. TOP 1)


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig

Frau Köser-Voitz und Herr Jürgens sind bei der Abstimmung nicht anwesend.