Sitzung: 05.04.2016 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Beschluss: mehrere Beschlüsse
Vorlage: FB4/0365/2016
Beschluss:
1. Erneuter
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. §§ 1 (8) und 13a BauGB
Der Ausschuss für
Planung und Liegenschaften nimmt den Gestaltungsplan (Stand März 2016) zum
Bebauungsplan Nr. 301, Meerbusch‑Lank-Latum, Fronhofstraße /
Gonellastraße zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss
zu fassen:
Der Ausschuss für
Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der Stadt
beschließt gemäß § 2 (1) in Verbindung mit
§ 1 (8) Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. September 2004
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes
vom 20. Oktober 2015 (BGBI. I S. 1772) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 ( GV. NRW. S.
666/SGV.NRW.2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. 06.2015
(GV.NRW.S.496)
für ein Gebiet, das
durch die Fronhofstraße, die Gonellastraße, die Pfarrstraße und im Westen von den westlichen Grenzen der
Hausgrundstücke Gonellastraße Nr. 42 und Fronhofstraße Nr. 55
(Flurstücke: 382 und 10, beide der Flur 3,
Gemarkung Lank) begrenzt ist;
maßgebend ist der im Bebauungsplan Nr. 301dargestellte räumliche Geltungsbereich gemäß § 9 (7) BauGB, der Bestandteil des Beschlusses ist,
den Bebauungsplan
Nr. 301, Meerbusch‑Lank-Latum, Fronhofstraße / Gonellastraße erneut
aufzustellen, der vorrangig folgendes Planungsziel zur Grundlage haben soll:
- Ausweisung von Wohnbauflächen unter dem
Aspekt der Innenverdichtung
Der Rat der Stadt
beschließt, den Bebauungsplan Nr. 301 im beschleunigten Verfahren gemäß
§ 13a BauGB ohne Umweltbericht durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
5 |
|
1 |
SPD
|
3 |
|
|
FDP
|
2 |
|
|
Grüne
|
2 |
|
|
UWG
|
1 |
|
|
DIE LINKE und Piratenpartei |
1 |
|
|
Gesamt:
|
14 |
|
1 |
Frau Köser-Voitz und Herr Jürgens sind bei der
Abstimmung nicht anwesend.
2. Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Ausschuss für
Planung und Liegenschaften beauftragt die Verwaltung, die
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1)
BauGB in Form einer Bürgerbeteiligung mit Versammlung durchzuführen.
Frau Steffens stellt das Vorhaben vor.
Aufgrund von nicht öffentlichem Beratungsbedarf wurde nach dem Tagesordnungspunkt 1 und vor Eintritt in den öffentlichen Teil der Sitzung diskutiert. (vgl. TOP 1)
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Frau Köser-Voitz und Herr Jürgens sind bei der Abstimmung
nicht anwesend.