Sitzung: 05.04.2016 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Beschluss: mehrere Beschlüsse
Vorlage: FB4/0336/2015
Beschluss:
1. Einwendungen
aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften
stimmt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung
den Behandlungen der Einwendungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß
Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage zu. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt
im Rahmen seiner Vorberatung auch eine entsprechende Beschlussfassung bei einem
späteren Satzungsbeschluss.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
2. Stellungnahmen
aus der Behördenbeteiligung gem. § 4 (1) BauGB
Der Ausschuss für
Planung und Stadtentwicklung stimmt gemäß § 4 (1) BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der
zurzeit geltenden Fassung den Behandlungen der Einwendungen aus der
Behördenbeteiligung gemäß Anlage 2 zur vorliegenden Vorlage zu. Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung auch eine
entsprechende Beschlussfassung bei einem späteren Satzungsbeschluss.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
3. Beschluss
der öffentlichen Entwurfsauslegung gem. § 3 (2) BauGB
Der Ausschuss für
Planung und Liegenschaften stimmt dem Entwurf der 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 267 , Meerbusch-Lank-Latum im Bereich der Uerdinger
Straße/Rottstraße einschließlich der Begründung für die öffentliche Auslegung
gemäß § 3 (2) BauGB zu.
Frau Steffens stellt die Planung vor
Abstimmungsergebnis: einstimmig