Beschluss:

 

1.      Einwendungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung den Behandlungen der Einwendungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage zu. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung auch eine entsprechende Beschlussfassung bei einem späteren Satzungsbeschluss.

 

Abstimmungsergebnis:                  einstimmig

 

 

2.      Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung gem. § 4 (1) BauGB

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt gemäß § 4 (1) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung den Behandlungen der Einwendungen aus der Behördenbeteiligung gemäß Anlage 2 zur vorliegenden Vorlage zu. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung auch eine entsprechende Beschlussfassung bei einem späteren Satzungsbeschluss.

 

 

Abstimmungsergebnis:                  einstimmig

 

 

3.      Beschluss der öffentlichen Entwurfsauslegung gem. § 3 (2) BauGB

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt dem Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 267 , Meerbusch-Lank-Latum im Bereich der Uerdinger Straße/Rottstraße einschließlich der Begründung für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB zu.

 


Frau Steffens stellt die Planung vor


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig