Ein Bürger fragt, ob in Lank-Latum im Bereich „Im dicken Loch“ sozialer Wohnungsbau oder der Bau von Flüchtlingswohnheimen geplant sei.

 

Herr Damblon erklärt, dass dort Reihenhäuser geplant sind, die zunächst für die Unterbringung von Flüchtlingen vorgesehen sind. Sobald dies nicht mehr nötig ist, können die Häuser anderweitig vermietet oder verkauft werden.

 

 

Ein Bürger fragt nach der, aus seiner Sicht, schlechten Schulwegsituation in Strümp. Dort stünde lediglich ein schmaler gepflasterter Weg als einziger möglicher Schulweg zur Verfügung. Dieser Weg sei nicht gefährdungsfrei durch Kfz und Fußgänger zu nutzen. Gleichzeitig fehle außerdem eine Straßenbeleuchtung. Dies sei eine unzumutbare Situation für die über 100 Schülerinnen und Schüler, die diesen Weg nutzen. Dieser geschilderte Sachverhalt sei auch als Schreiben der Verwaltung zugegangen.

 

Herr Assenmacher erläutert, dass man dies geprüft habe und keine Gefährdung vorhanden sei. Dies habe man auch den Eingebern ausführlich beantwortet.

 

 

Eine Bürgerin stellt stellvertretend für die vom geplanten Bauprojekt Kierster Straße betroffenen Anwohner folgende Fragen.

 

  1. Selbst nach Reduzierung der Anzahl von Reihenhäusern und der reduzierten Belegung von max. 12 Personen je Haus möchte die Stadt an der Kierster Straße noch doppelt so viele Menschen unterbringen wie die Wohnungsbaugesellschaft (GWG) an der Rottstraße / Uerdingerstraße.

 

Herr Damblon weist darauf hin, dass man den Geschosswohnungsbau auf der Rottstraße / Uerdingerstraße nicht mit den geplanten Reihenhäusern am Alten Teich vergleichen könne. Er erklärt auch, dass es sich bei den 12 Personen nicht um eine Normalbelegung handele und diese nicht auf Dauer voll ausgeschöpft werden solle.

 

  1. Die 14 Stellplätze vor den Häusern an der Kierster Straße sind nur durch das Überqueren des Fahrrad- und Fußgängerweges zu erreichen. Der Fahrradweg ist der Schulweg für Grundschulkinder zur Theodor-Fliedner-Schule, die mit Rollern, Kickboard, Longboards u.ä. unterwegs sind. Beim rückwärts Ausparken muss der Autofahrer nicht nur den Fahrradweg (rechts und links) im Blick haben, sondern auch noch die stark frequentierte Kierster Straße. Möchte der Autofahrer in Richtung Lanker Ortszentrum fahren überquert er rückwärts sogar noch eine weitere Fahrspur. Diese verkehrstechnische Situation ist unseres Erachtens grob fahrlässig und gibt es in Meerbusch bestimmt kein 2. Mal.

 

Herr Assenmacher erklärt, dass die geplante Erschließung der Grundstücke mit dem Rhein-Kreis Neuss abgestimmt sei.

 

 

  1. Korrespondenz vom 09.03.2016 von Herrn Große-Hartlage (Amt für Altlasten) mit Herrn Bruchertseifer (Untere Bodenschutzbehörde): „Aus Kostengründen wird eine vollständige Entfernung wahrscheinlich nicht möglich sein.“ Die Stadt möchte aus Kostengründen die Altlasten im Boden lassen und evtl. im Garten der Häuser in 30cm Tiefe ein Geotextil als Grabsperre verlegen. Aus unserer Sicht ist das absoluter Pfusch und die Reihenhäuser sind später unverkäuflich.

Einen wirtschaftlichen Wiederverkauf, von dem die Stadt ausgeht, stellen wir hiermit in Frage. Wie kommen Sie zu der Aussage, dass ein wirtschaftlicher Wiederverkauf möglich erscheint?

 

Herr Assenmacher erläutert, dass ein neues Bodengutachten erstellt worden ist. Dieses weist keine neuen Ergebnisse auf.

Für den Wirkungspfad Boden-Mensch werden alle Prüfwerte für Kinderspielflächen eingehalten. Die untersuchte Fläche kann uneingeschränkt für Wohnbebauung genutzt werden.

Für den Wirkungspfad Boden-Nutzpflanze wird lediglich an 2 Punkten der Prüfwert überschritten.

Es soll daher ein Teil des Boden abgetragen und mit Mutterboden wieder aufgefüllt werden.

 

 

  1. Die Platzierung des Pollers auf der Florianstraße hat weitreichende Auswirkungen für die Anwohner des Alten Teiches. Mieter und Eigentümer von Garagen des Garagenhofes „Am Alten Teich“ erreichen diese nun nur noch über die Straße „Am Alten Teich“ und nicht mehr über die Florianstraße. Dies führt zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen in einer bisher ruhigen Anwohnerstraße. Hinzu kommt der Verkehr der 14 geplanten Stellplätze an der Florianstraße, die ebenfalls das Wohngebiet über die Straße „Am Alten Teich“ verlassen können. So wird eine Anwohnerstraße zur Durchgangsstraße. Außerdem müssen große Fahrzeuge wie die Müllabfuhr die Straße „Am Alten Teich“ wieder rückwärts verlassen, da es keine Wendemöglichkeit und nun auch keine Durchfahrt für so große Fahrzeuge mehr gibt.

Weshalb wurde dieser Stelle für den Poller gewählt?

 

Frau Steffens erklärt, dass es sich um einen ersten Entwurf handelt. Die grundsätzliche Erschließung der Grundstücke ist abgestimmt. Die genaue Positionierung des Pollers wird im Laufe des weiteren Verfahrens geklärt werden.

 

 

  1. Die Einhaltung des Zeitplans für die Errichtung der Reihenhäuser setzt eine Baumfällung im Schutzzeitraum voraus.

Vor 4 Tagen wurde an der Kierster Straße ein neuer Baum auf die Baufläche gepflanzt.

Welche Bäume sollen dem Bauvorhaben weichen?

 

Assenmacher weist daraufhin, dass erst abschließend über Baumfällungen entschieden werden kann, wenn die Beschlüsse gefasst worden sind.

 

Anmerkung der Schriftführerin:

Der in Rede stehende Baum ist Teil einer vorhandenen Allee entlang der Kierster Straße und als Ersatz für einen eingegangenen Baum am gleichen Standort vom SB 11 routinemäßig nachgepflanzt worden. Der Baum steht unmittelbar am Fuß- und Radweg und befindet sich damit außerhalb des Baufeldes für die geplanten Reihenhäuser. Sollten auf Höhe der vorhandenen Baumreihe zu einem späteren Zeitpunkt der jeweilige Standort des Stellplatzes unter Berücksichtigung des vorhandenen Baumbestandes angepasst werden. Diese Vorgehensweise unterscheidet sich damit nicht von vergleichbaren Fällen in der Vergangenheit.

 

 

  1. Der Standort Strümp war bislang nicht ins Kalkül gezogen worden, weil im Meerbusch-Gymnasium noch die Notunterkunft des Landes in Betrieb ist. Hier wurde ein Standort ausgeschlossen, weil sich eine zeitlich befristete Notunterkunft in der Nähe befindet. Wenn man dieser Argumentation folgt, sollte die Bebauung an der Kierster Straße erst recht ausgeschlossen werden, da sich hier in unmittelbarer Umgebung am Heidbergdamm bereits eine (zeitlich unbefristete) Unterkunft für Asylbewerber befindet.

Warum wird hier mit zweierlei Maß gemessen?

 

Herr Damblon erklärt, dass der Standort Strümp von Beginn an in die Überlegung zur Unterbringung von Flüchtlingen einbezogen worden war. Im ursprünglichen Konzept, war man aber davon ausgegangen, dass mit den Standorten Lank und Osterath der notwendige Wohnraum hergestellt werde. Da hier jetzt Reduzierungen vorgenommen worden sind, ist es notwendig auch in Strümp/Strümper Straße Wohnraum zu schaffen.

 

  1. Die Stadt Meerbusch geht davon aus, dass in diesem Jahr rund 800 Plätze für Flüchtlinge nötig sein werden. In Lank wohnen weniger als 20% der Meerbuscher Bevölkerung. Dieser Anteil entspricht 143 Unterbringungsplätzen von Flüchtlingen.

Aktuell sind bereits 130 Asylbewerber „Am Heidbergdamm“ und 30 Personen an der Uerdinger Straße untergebracht, weitere 70 Personen sollen an der Rottstraße beherbergt werden. Damit hat der Stadtteil Lank sein Soll bereits übererfüllt und die geplante Unterbindung von zusätzlich maximal 168 Personen in Reihenhäusern an der Kierster Straße bedeutet eine überproportionale Belastung eines einzelnen Stadtteils. Hinzu kommen noch bereits bestehende und geplante Sozialwohnungen der GWG am Eulengrund.

Weshalb möchten Sie die bereits bestehende Konzentration in Lank durch das Bauprojekt Kierster Straße noch weiter verstärken?

 

Herr Damblon erläutert, dass grundsätzlich das Ziel besteht eine ausgeglichene Verteilung der Flüchtlinge auf alle Stadtteile zu erreichen. Für eine kurzfristige Bereitstellung von Grundstücken stehen jedoch nur städtische Grundstücke zur Verfügung. Alle städtischen Grundstücke sind auf ihre Eignung geprüft worden. Im Ergebnis bieten sich hier Grundstücke in Osterath, Lank-Latum, aber auch in Büderich und Strümp an. Hierbei ist das Verhältnis aus den äußeren Zwängen heraus nicht ganz ausgewogen. Osterath ist proportional zur Einwohnerzahl am meisten betroffen.

 

Ein Bürger erkundigt sich nach dem Bebauungsplan Nr. 276. Seiner Meinung nach führen die Umplanungen zu Mehrkosten in Höhe von ca. 1 Mio. Euro. Er fragt nach, wieso dies laut Vorlage keine Auswirkungen auf den Haushalt hätte.

 

Herr Damblon erklärt, dass es sich hierbei lediglich um den Aufstellungsbeschluss handelt. Mit den sich später ergebenen Kosten befasst sich dann der Haupt- und Finanzausschuss.

 

 

Ein Bürger hinterfragt die Aussagen der Bürgermeisterin, dass unabhängig von der Belegung der Turnhallen der Ortsteil Strümp nicht betroffen sein wird. Nun stelle sich eine andere Situation dar. Er möchte wissen, welche Aussage nun die Richtige ist.

 

Herr Damblon erklärt, dass das Grundstück in Strümp von Beginn an, in die konzeptionelle Überlegung mit einbezogen worden ist. Aufgrund der bisher geplanten Unterbringungsmöglichkeiten ist man zunächst davon ausgegangen, dass der Standort Strümp nicht benötigt wird. Insofern seien beide zeitlich versetzt gemachten Aussagen richtig.

 

 

Ein Bürger fragt nach, wieso man die Flüchtlingsunterkunft direkt neben einer Grundschule errichten würde.

 

Herr Damblon verdeutlicht, dass der Integrationsgedanken eine hohe Bedeutung hat und eine innerörtliche Unterbringung die beste Möglichkeit ist, diesem nachzukommen.

 

 

Eine Bürgerin fragt nach den Belegungszahlen am Heidbergdamm. Herr Damblon beziffert diese mit 120.

 

 

Eine Bürgerin fragt, nach den Planungen am alten Bauhof. Hier könnte in Büderich sehr schnell Bauland bereitgestellt werden.

 

Herr Damblon erklärt, dass für den vorderen Teil des Bauhofes 100% sozialer Wohnungsbau entstehen soll. Das Grundstück soll jetzt zeitnah ausgeschrieben werden.

 

 

Auf die Frage eines Bürgers, wie sinnvoll eine Belegungszahl von 12 Personen auf 140 qm seien, antwortet Herr Damblon, dass man insbesondere in den Reihenhäusern Familien unterbringen möchte, so dass die Zimmerbelegung sinnvoll und harmonisch funktioniert.

 

 

Ein Bürger fragt nach dem Vermarktungskonzept der vor der Flüchtlingsunterkunft gelegenen Grundstücke.

 

Herr Assenmacher erläutert, dass die Grundstücke wie bisher geplant vermarktet werden sollen. Es hat schon ähnliche Situationen in Meerbusch gegeben. Bisher sind alle Grundstücke in der Vergangenheit vermarktet worden.

 

 

Eine Vertreterin des BUND fragt, nach dem geplanten Ausbau der Raststätte Geismühle, die habe aus Lärmschutzgründen Bedenken.

 

Herr Damblon verweist auf den Tagesordnungspunkt 14.

 

 

Eine Bürgerin erkundigt sich nach dem Bolzplatz und dem Spielplatz, die im ursprünglichen Bebauungsplan ausgewiesen waren.

 

Frau Steffens erklärt, dass auch nach der Änderung des Bebauungsplans weiterhin ein Spielplatz und ein Bolzplatz, wenn notwendig, gebaut werden können.

Sie erklärt weiter, dass es hier lediglich um die Neuordnung der Baufenster geht.