Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss
beschließt die Änderungen der Satzung über die Förderung von Kindern in der
Kindertagespflege und empfiehlt dem Rat der Stadt Meerbusch, die als Anhang
beigefügte II. Änderungssatzung der Satzung über die Förderung von Kindern in
der Kindertagespflege (Anlage 1) zu beschließen.
Die laufenden Geldleistungen werden mit Wirkung vom 01.01.2016 wie folgt festgesetzt:
- für Tagespflegepersonen, die Kinder in ihrem Haushalt oder in angemieteten Räumen betreuen, auf 3,65 € (Stufe 1 – Grundqualifikation) und 4,80 € (Stufe 2 – Aufbauqualifikation),
- für Tagespflegepersonen, die Kinder im Haushalt der Personensorgeberechtigten betreuen sowie für eine Betreuung im Rahmen der Verwandtenpflege auf 2,30 € (Stufe 1) und 3,30 € (Stufe 2).
Erster Beigeordneter Maatz verweist auf die intensive Diskussion im Rahmen der Haushaltsberatung 2016. Die seitens der Politik vorgebrachten Anliegen seien in den hier vorliegenden Entwurf eingearbeitet. Die ausführliche Begründung sei im Übrigen der Vorlage zu entnehmen.
Es besteht kein weiterer Beratungsbedarf. Die Beschlussfassung erfolgt nach Vorlage.
Abstimmungsergebnis:
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Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
3 |
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SPD |
2 |
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FDP |
1 |
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Bündnis
90/Die Grünen |
1 |
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UWG |
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1 |
In der
Jugendarbeit erfahrene Männer und Frauen |
1 |
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Personen,
die von freien Vereinigungen vorgeschlagen sind |
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Männer und
Frauen, die von den Jugendverbänden vorgeschlagen sind |
5 |
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Gesamt: |
13 |
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1 |