Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Meerbusch beschließt,

 

  1. den  Neubau von Reihenhaussiedlungen auf dem Grundstück „Am Alten Teich“ - 16 Häuser - in Meerbusch-Lank sowie im Bereich „Kalverdonksweg“ in Meerbusch- Osterath mit 21 Häusern;
  2. den Betrieb der Notunterkunft im städt. Mataré-Gymnasium in Abstimmung mit der Bezirksregierung zum 30.04.2016 aufzugeben;
  3. den Beschluss zum Rückkauf der Gewerbefläche „In der Loh“ wegen der hohen Investitionskosten bei einer nur auf 3 Jahre zeitlich begrenzten Genehmigungsfähigkeit aufzuheben;
  4. anstelle der Errichtung eines weiteren Gebäudes in Holzrahmenbauweise für den Standort Kranenburger Straße bei Bedarf eine Container-Mietmodelllösung zu realisieren.

 

Für die dauerhafte Nutzung als Flüchtlings- und Obdachlosenunterkunft wird die Stadt eine weitere Fläche für die Errichtung eines Festbaus ausweisen. Denkbar wären beispielsweise der bisherige Standort der Schlichtwohnungen „Strümper Straße“ oder eine Fläche in dem in der Aufstellung befindlichen B-Plan 300.

 


In Bezug auf den eingereichten Vertagungsantrag der UWG verweist Bürgermeisterin Mielke-Westerlage eingangs auf den dringenden Handlungsbedarf zur Unterbringung von Flüchtlingen. Trotz mehrfachen Berichtes der Verwaltung auf entsprechende Anfragen werde weiterhin von der UWG dargestellt, dass gewerbliche Leerstände in Meerbusch zur Flüchtlingsunterbringung genutzt werden könnten. Die Verwaltung habe hierzu detailliert ausgeführt, dass entweder keine vermieterseitige Bereitschaft zur Überlassung leerstehender Räumlichkeiten bestehe oder eine Herrichtung als Flüchtlingsunterkunft wegen nicht ausreichenden Brandschutzes ausscheide. Unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit sei eine Nutzung von Gewerbeflächen nur dann sinnvoll, wenn städtebaulich vertretbar eine Umwandlung als Siedlungsfläche in Betracht käme, weil sonst nur eine  Befreiung von lediglich 3 Jahren greife. Ein zu tätigendes Invest stehe für einen Unterbringungszeitraum von 3 Jahren außer Verhältnis.

 

Ebenso erklärt Bürgermeisterin Mielke-Westerlage, dass eine Unterbringung von Asylbewerbern in den Kindergärten „Sonnengarten“ und „Knirpsmühle“ geprüft werde, dies sei bereits im Haupt- und Finanzausschuss besprochen worden. Die Kita am Laacher Weg stehe allerdings nicht im städt. Eigentum, der Kitaneubau am Wienenweg werde erst 2017 fertiggestellt. Der bestehende Handlungsbedarf aufgrund der Prognosen bestehe allerdings schon im laufenden Jahr.

 

Die Fraktionen, mit Ausnahme der UWG, sprechen sich einheitlich gegen den Vertagungsantrag aus, sodann lässt Bürgermeisterin Mielke-Westerlage über den Antrag abstimmen.

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

23

 

 

SPD

10

 

 

FDP

6

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

6

 

 

UWG

 

1

 

DieLinke/Piratenpartei

2

 

 

Die Aktiven

2

 

 

Bürgermeisterin

1

 

 

Gesamt

50

1

 

 

 

Anschließend erläutert Bürgermeisterin Mielke-Westerlage die Vorlage. Dabei stellt sie insbesondere den aktuellen Stand der Umsetzungsmaßnahmen vor und berichtet über vorhandene Platzangebote. Mit Fertigstellung der Umbaumaßnahmen der städt. Barbara-Gerretz-Schule zum Flüchtlingswohnheim stehen Ende Februar/Anfang März 2016 insgesamt 663 Plätze zur Verfügung.

 

Mit Fertigstellung der Holzrahmenbauweise für rd. 200 Flüchtlinge am Eisenbrand sowie dem sozialen Wohnungsbau mit einer zunächst auf 10 Jahre befristeten Nutzung als Flüchtlingswohnheim  auf dem Grundstück „Rottstraße“ für  70 Personen,  auf dem Grundstück Moerser Straße für rd. 40 Personen sowie auf dem Grundstück auf der Insterburger Straße für rd. 150 Personen, stehen perspektivisch rund 1.123 Plätze in Gemeinschaftsunterkünften zur Verfügung.

 

In diesem Zusammenhang verweist Bürgermeisterin Mielke-Westerlage auf die Prognosedaten der  Landesregierung. Diese gehe für 2016 von rund 170.000 Flüchtlingen für NRW aus. Unter Betrachtung des Verteilerschlüssels für NRW — Anteil der Stadt Meerbusch rd. 0,3% — hätte demnach Meerbusch 510 Flüchtlinge in 2016 abzufangen, zusätzlich 600 Personen, wenn die beiden Notunterkünfte aufgegeben werden sollten.

 

Unter Berücksichtigung der durch die kreisfreien Städte auszugleichende Unterdeckung ihrer zu erfüllenden Zuweisungsquote von rund 23.000 Plätzen und einer auf Basis des Vorjahres  ermittelten Auszugsquote von rund 20 %, errechne sich nach derzeitigen Landesprognosen ein zusätzlicher Bedarf von rd. 870 Plätzen für 2016. Inwieweit die Prognosen unterjährig Bestand hätten, sei nicht einzuschätzen. Sollte sich die Zuwanderung auf dem Niveau von Januar 2016 fortsetzen, wären deutlich mehr Flüchtlinge aufzunehmen.

 

Der Gesamtbedarf für 2016 belaufe sich demnach auf insgesamt 1.288 Plätze. Mit Fertigstellung der beauftragten Maßnahmen komme man insgesamt auf 863 Plätze, sodass sich ein rechnerischer Bedarf  von 425 weiteren Plätzen in 2016 ergebe.

Bezüglich des städt. Meerbusch-Gymnasiums – Inbetriebnahme der Notunterkunft zum 19.10.2015 – stehe die Verwaltung im Gespräch mit der Bezirksregierung und dem Ministerium. Man gehe aktuell davon aus, dass der Betrieb als Notunterkunft bis auf Weiteres fortgeführt werde. Unter Berücksichtigung des Aufbaus weiterer Kapazitäten - BGS mit weiteren 160 Plätzen, Eisenbrand mit 200 Plätzen  und derzeit rd. 60 freien Plätze in diversen Gemeinschaftsunterkünften – sei es jedoch möglich, die Notunterkunft im städt. Mataré-Gymnasium, die zum 03.08.2015 in Betrieb gegangen ist, zum 30.04.2016 aufzugeben.

 

Des Weiteren erklärt Bürgermeisterin Mielke-Westerlage, dass für das Grundstück an der Düsseldorfer Straße kein Investor gefunden wurde. Ausschlaggebend sei aus Sicht der Investoren das nicht wirtschaftlich bebaubare Baufenster und die Geschossigkeit.

Zudem führt Bürgermeisterin Mielke-Westerlage aus, dass der Rückkauf des Gewerbegrundstückes „In der Loh“ bisher nicht umgesetzt wurde. Hierbei habe der Eigentümer im Rahmen der Rückkaufverhandlungen erhebliche Entschädigungen geltend machen wollen. Unter diesem Gesichtspunkt und einer fehlenden Wirtschaftlichkeit für ein nur auf 3 Jahre genehmigungsfähiges Bauvorhaben, schlage die Verwaltung nunmehr vor, von der Rückkaufabwicklung Abstand nehmen und den Ratsbeschluss aufheben zu wollen.

 

Bürgermeisterin Mielke-Westerlage erklärt, dass die weitere Schaffung von Raumkapazitäten in Form von klassischen Flüchtlingsheimen unter Berücksichtigung der unsicheren Entwicklung der Bedarfszahlen nicht sinnvoll sei. Um zukünftig leerstehende Gebäude in Form von nicht anders nutzbaren Gemeinschaftsunterkünften und damit Fehlinvestitionen zu vermeiden, beabsichtige man bei der weiteren Planung auf Dauer angelegte Unterbringungsmöglichkeiten mit entsprechenden Folgenutzungen zu setzen. Die Verwaltung schlage nunmehr vor, als zusätzliches neues Modell Unterbringungsmöglichkeiten in Form von traditionellen Reihenhäusern zu schaffen.

 

Technischer Beigeordneter Assenmacher stellt anschließend die Bauvorhaben für den Bereich „Kalverdonksweg“ und „Am Alten Teich“ anhand entsprechender Foliensätze vor. Herr Assenmacher führt aus, dass auf dem städt. Grundstück „Am Alten Teich“ 16 zweigeschossige Reihenhäuser entstehen können. Ein weiterer möglicher städtebaulich integrierter Standort, an dem zeitnah Baurecht geschaffen werden könne, liege zudem östlich der Hauptschule, wo die Stadt über entsprechenden Grundbesitz verfüge. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 300 umfasse bereits u. a. diese Flächen. Für die jetzt notwendigen Flächen zur Errichtung von Reihenhäusern auf Grundlage  des städtebaulichen Konzeptes, das eine Weiterentwicklung des Gesamtgebietes berücksichtige, sei dann vorgezogen durch Aufstellung eines Bebauungsplanes Planungsrecht zu schaffen. Ein Baurecht sei nach § 35 Abs. 2 BauGB vorab gegeben. Vorgeschlagen werden für den Bereich 21 Reihenhäuser.

 

Anschließend werden die Fragen der Bürgerinnen und Bürger beantwortet. Auf Nachfrage von Herrn Hirner, führt Technischer Beigeordneter Assenmacher aus, dass die Erschließung des Grundstückes „Am Alten Teich“ über die Kierster Straße erfolge. Demnach laute zukünftig die amtliche Adresse der Gebäude auch „Kierster Straße“. Bezüglich der von Frau Werler angesprochenen Belastung des Grundstückes „Am Alten Teich“ erklärt Herr Assenmacher, dass entsprechende Untersuchungen durchgeführt worden seien. Im Bereich der Bebauung habe man keine Ausdünstungen festgestellt. Bezüglich der von Herrn Schiffer angesprochenen Eigentumsverhältnisse des Flurstückes 981 im Bereich Kalverdonksweg erklärt Technischer Beigeordneter Assenmacher, dass es richtig sei, dass das Flurstück nicht im Eigentum der Stadt stehe, aber dass auf dem Grundstück auch keine Bebauung durch die Stadt vorgesehen sei. Der gezeigte Lageplan diene lediglich zur Illustration einer denkbaren Bebauung bzw. Gestaltung für diesen Bereich.

 

Bezüglich der Finanzierungsfrage und dem aktuellen Stand der Ausschreibung, nach dem sich Frau Gronewald erkundigt, erklärt Bürgermeisterin Mielke-Westerlage, dass die Kosten der Sanierung vertragsgemäß durch das Land NRW getragen werden. Die Durchführung der Sanierung parallel zum Betrieb der Noteinrichtung sei nicht möglich.

 

Bezüglich der Nachfrage von Frau Kremer zu der beabsichtigten Belegung des zu errichtenden Gebäudes am Eulengrund, erklärt Bürgermeisterin Mielke-Westerlage, dass in der von der GWG zu errichtenden Bebauung keine Unterbringung von Flüchtlingen vorgesehen sei. Auf dem Grundstück entstünden rund 20 Wohnungen, davon 11 Wohnungen im sozialen Wohnungsbau, 5 Wohneinheiten nach dem 1. und 6 Wohneinheiten nach dem 2. Förderweg.

 

Des Weiteren verweist Bürgermeisterin Mielke-Westerlage auf die angesetzte Informationsveranstaltung im Forum Wasserturm in Meerbusch-Lank, 10.03.2016, 19:30 Uhr. Für eine Informationsveranstaltung für das Bauvorhaben in Bovert werde man noch einen separaten Termin ansetzen.

 

Ratsherr Damblon spricht sich für den Lösungsansatz der Verwaltung aus. Die Errichtung von Reihenhäusern passe ins Stadtbild. Zudem habe man einen flexiblen Lösungsansatz geschaffen, der auch eine Nachnutzung ermögliche.

 

Ratsfrau Niederdellman-Siemes begrüßt ebenfalls die Planung mit der Option der sozialen Wohnungsbaunutzung. Ihre Fraktion könne den Beschluss, die Fläche an der Insterburger Str. an die GWG zu veräußern und dort zwei Massivbauten, davon ein Gebäude zunächst zur Nutzung als Flüchtlingsunterkunft mittragen,  wenn für dauerhafte Nutzung als Flüchtlings- oder Obdachlosenunterkunft eine andere Fläche vorgehalten würde. Denkbar sei beispielsweise der bisherige Standort der Schlichtwohnungen „Strümper Straße“ oder die Bebauung einer Fläche in dem in der Aufstellung befindlichen B-Plan 300.

 

Ratsherr Rettig verweist auf die Notwendigkeit, im ersten Schritt den Flüchtlingen „ein Dach über den Kopf zu geben“ und im zweiten Schritt das Thema Integration weiter auszuführen. Dabei sehe er allerdings den Ansatz über den Kreis als richtigen Schritt, unter Beteiligung von IHK und des Jobcenters die Menschen in Beschäftigung zu bringen.

 

Ratsherr Peters erklärt, dem Vorhaben der Vorlage zu folgen, betont aber dabei, sowie auch Ratsherr Becker (Piraten), dass die Öffentlichkeit weiter beteiligt werden soll.

 

Ratsherr Neuhausen spricht sich für eine gleichmäßige Verteilung entsprechend der Einwohnerzahlen aus. Es gebe zwar sachliche Gründe für die Konzentration in Meerbusch Lank und Osterath, er bittet aber dennoch die Verwaltung, eine gleichmäßige Verteilung weiterhin im Blick zu behalten.

 

In diesem Zusammenhang verweist Bürgermeisterin Mielke-Westerlage auf die geplante Bebauung   für den Bereich des Grundstückes „alter Bauhof“; hier sei eine 3-geschossige Bebauung mit Staffelgeschoss möglich, nach ersten groben Berechnung könnten rd. 4.500 qm Wohnfläche geschaffen werden. Ebenso seien nur in einer begrenzten Anzahl baureife Grundstücke vorhanden, die eine gleichmäßige Verteilung unter Berücksichtigung des zeitlichen Handlungsbedarfes erschwere.

 

Entsprechend des Ergänzungsantrages der SPD wird der Beschlussvorschlag der Verwaltung dahingehend geändert, dass eine Beschlussfassung über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion, auf der Insterburger Str. ein Flüchtlingswohnheim zu errichten, entfällt.

 

Mit Zustimmung der Fraktionen wird der Beschlussvorschlag entsprechend des nunmehr formulierten Antrages der SPD ergänzt.    


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

22

 

 

SPD

10

 

 

FDP

6

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen

6

 

 

UWG

 

1

 

Die Linke/Piratenpartei

2

 

 

Die Aktiven

2

 

 

Bürgermeisterin

1

 

 

Gesamt

49

1