Fachbereichsleiter Annacker berichtet eingangs, dass dem Land NRW aktuell 13.519 unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) zugewiesen seien. Daraus ergebe sich für Meerbusch eine Aufnahmequote von 42 UMA. Der Stadt Meerbusch wiederum zugewiesen seien zurzeit 34 UMA – überwiegend im Alter zwischen 15 und 17 Jahren -, wovon inzwischen gut die Hälfte in verschiedenen Hilfeformen der Jugendhilfe habe untergebracht werden können. Weitere Unterbringungen in qualifizierten Jugendhilfemaßnahmen seien in Vorbereitung. Positiv hervorzuheben sei in Meerbusch die Bereitschaft von Familien, einen jungen Flüchtling in ihren Haushalt aufzunehmen und ihn für die noch zur Verfügung stehende, aufgrund des Alters, begrenzte Zeit zu begleiten und zu unterstützen. Diese Hilfeform solle möglichst weiter ausgebaut werden, auch um eine ortsnahe Unterbringung von UMA gewährleisten zu können. Hier müsse berücksichtigt werden, dass die jungen Menschen mit Beendigung der Jugendhilfemaßnahme – oftmals mit Erreichen der Volljährigkeit – in das reguläre Asylverfahren überführt würden, womit auch die Residenzpflicht in Meerbusch einher gehe. Der Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes NRW zu einer ortsnahen Unterbringung könne in Meerbusch jedoch nur eingeschränkt entsprochen werden, da bislang kaum stationäre Jugendhilfeangebote auf Stadtgebiet vorhanden seien. Auch in diesem Bereich sei das Jugendamt stetig um die Entwicklung angemessener Angebote bemüht. Als problematisch erweise sich hierbei die Gemengelage aus den vom Landesjugendamt als überörtlichem Jugendhilfeträger geforderten Standards für stationäre Plätze und der faktischen Situation. Folge sei daher, dass umsetzbare und angemessene Maßnahmen mangels Betriebserlaubnis nicht realisiert werden könnten. Die Ausgestaltung einer Inobhutnahme liege dagegen im Verantwortungsbereich des örtlichen Jugendamtes.

 

Fachbereichsleiter Annacker weist abschließend darauf hin, dass in der kommenden Woche ein Gespräch aller Jugendamtsleiter im Rhein-Kreis Neuss mit Vertretern des LVR terminiert sei mit dem Ziel, die Möglichkeiten weiterer Anschlussmaßnahmen zu klären.

 

Sodann berichtet die Abteilungsleiterin des Allgemeinen Sozialen Dienstes Beate Peters über die Möglichkeiten und Grenzen der Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern in Gastfamilien in Meerbusch und dem erforderlichen Prüfverfahren.

 

Die Folien sind der Niederschrift beigefügt.

 

Beratendes Mitglied Kreuer weist als Vertreterin des Stadtjugendringes darauf hin, dass sich insbesondere die Jugendeinrichtung OASE bereits in die Arbeit mit den in der Notunterkunft am Mataré-Gymnasium und den dortigen Mobilheimen untergebrachten Minderjährigen und jungen Erwachsenen eingebracht habe und große Bereitschaft an weiteren Kooperationen gegeben sei. Frau Peters bestätigt, dass entsprechende Kontaktdaten bereits ausgetauscht seien.