Herr Eule erklärt, dass die Richtlinien für einen 5m-Sprungtum vorschreiben, dass sich bis zu einer Höhe von drei Metern über dem Sprungbrett eine freie Fläche befinden muss. Anhand einer Grafik (Anlage 2) stellt Herr Eule dar, dass dieser Mindestabstand bisher eingehalten wird.

 

Das Hochsetzen des Wasserspiegels hat jedoch zur Folge, dass sich die Höhe der Absprungfläche auf ca. 4,60m verringert. Diese Höhe ist sportrechtlich nicht nutzbar und könnte somit nur zur Übungszwecken genutzt werden. Eine nachträgliche Erhöhung ist nicht möglich, da dann der Mindestabstand von 3 Metern zur Decke nicht mehr eingehalten wird.

 

Der 5m Turm entspricht nicht mehr den Bäderrichtlinien, weshalb dieser auch bis zur Schließung des Hallenbades gesperrt war. Zur Nutzung der 5m-Plattform wäre eine komplette Instandsetzung des Sprungturms erforderlich. Die Kosten für diese Instandsetzung sind in dem bisherigen Kostenstand nicht berücksichtigt, es wurden, gemäß bisheriger Beschlusslage, die Kosten für eine 3m-Plattform und das 1m-Sprungbrett berücksichtigt.

 

Herr Eule weist darauf hin, dass bei der Nutzung der 5m-Ebene aus Sicherheitsgründen das komplette Schwimmbecken gesperrt werden müsste, weshalb der Schwimm-Betrieb erheblich beeinträchtigt wäre. Bei der Nutzung der 3m-Ebene könnte der Betrieb des Schwimmbeckens auf zwei Bahnen ohne Beeinträchtigung zeitgleich mit dem Sprungbetrieb weiter laufen.

 

Ratsfrau Kox erklärt, dass bereits entschieden wurde auf die 5m-Plattform zu verzichten. Wenn das Sprungbrett in Höhe von 4,60m ohne Mehrkosten im Vergleich zu einem Abbruch erhalten bleiben kann, dann sollte dies für die DLRG zu Übungszwecken umgesetzt werden.

 

Ratsherr Quass gibt zu bedenken, dass die Sprungtürme, die mit einem normalen Schwimmbecken kombiniert sind, erfahrungsgemäß die meiste Zeit geschlossen sind, da der Schwimmbetrieb zeitgleich  nicht aufrecht erhalten werden kann. Des Weiteren reichen die 3m- und 1-m Sprungbretter für Abzeichen aus. Ein Sprungturm der sportrechtlich zudem nicht nutzbar ist und nur als „Gimmick“ erhalten bleiben soll, wird definitiv nicht gebraucht.

 

Frau Niederdellmann-Siemes fragt nach, ob durch die Instandsetzung des 5m-Sprungturms Mehrkosten im Vergleich zu dem Abbruch und Verzicht auf den Sprungturm entstehen.

 

Bürgermeisterin Angelika Mielke-Westerlage erklärt, dass in der nächsten Ausschusssitzung erneut über den Planungsstand hinsichtlich des Sprungturms berichtet wird.