Sitzung: 18.02.2016 Ausschuss Sanierung Hallenbad
Herr
Eule erklärt, dass die Richtlinien für einen 5m-Sprungtum vorschreiben, dass
sich bis zu einer Höhe von drei Metern über dem Sprungbrett eine freie Fläche
befinden muss. Anhand einer Grafik (Anlage 2) stellt Herr Eule dar, dass dieser
Mindestabstand bisher eingehalten wird.
Das
Hochsetzen des Wasserspiegels hat jedoch zur Folge, dass sich die Höhe der
Absprungfläche auf ca. 4,60m verringert. Diese Höhe ist sportrechtlich nicht
nutzbar und könnte somit nur zur Übungszwecken genutzt werden. Eine
nachträgliche Erhöhung ist nicht möglich, da dann der Mindestabstand von 3
Metern zur Decke nicht mehr eingehalten wird.
Der
5m Turm entspricht nicht mehr den Bäderrichtlinien, weshalb dieser auch bis zur
Schließung des Hallenbades gesperrt war. Zur Nutzung der 5m-Plattform wäre eine
komplette Instandsetzung des Sprungturms erforderlich. Die Kosten für diese
Instandsetzung sind in dem bisherigen Kostenstand nicht berücksichtigt, es
wurden, gemäß bisheriger Beschlusslage, die Kosten für eine 3m-Plattform und
das 1m-Sprungbrett berücksichtigt.
Herr
Eule weist darauf hin, dass bei der Nutzung der 5m-Ebene aus Sicherheitsgründen
das komplette Schwimmbecken gesperrt werden müsste, weshalb der Schwimm-Betrieb
erheblich beeinträchtigt wäre. Bei der Nutzung der 3m-Ebene könnte der Betrieb
des Schwimmbeckens auf zwei Bahnen ohne Beeinträchtigung zeitgleich mit dem
Sprungbetrieb weiter laufen.
Ratsfrau
Kox erklärt, dass bereits entschieden wurde auf die 5m-Plattform zu verzichten.
Wenn das Sprungbrett in Höhe von 4,60m ohne Mehrkosten im Vergleich zu einem
Abbruch erhalten bleiben kann, dann sollte dies für die DLRG zu Übungszwecken umgesetzt
werden.
Ratsherr
Quass gibt zu bedenken, dass die Sprungtürme, die mit einem normalen
Schwimmbecken kombiniert sind, erfahrungsgemäß die meiste Zeit geschlossen
sind, da der Schwimmbetrieb zeitgleich
nicht aufrecht erhalten werden kann. Des Weiteren reichen die 3m- und
1-m Sprungbretter für Abzeichen aus. Ein Sprungturm der sportrechtlich zudem
nicht nutzbar ist und nur als „Gimmick“ erhalten bleiben soll, wird definitiv
nicht gebraucht.
Frau
Niederdellmann-Siemes fragt nach, ob durch die Instandsetzung des
5m-Sprungturms Mehrkosten im Vergleich zu dem Abbruch und Verzicht auf den
Sprungturm entstehen.
Bürgermeisterin
Angelika Mielke-Westerlage erklärt, dass in der nächsten Ausschusssitzung
erneut über den Planungsstand hinsichtlich des Sprungturms berichtet wird.