Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 3

Beschluss:

 

  1. Der Ausschuss zur Sanierung des Hallenbades nimmt den Bericht über den Stand der Ausschreibungsergebnisse zur Kenntnis.
  2. Der Ausschuss stimmt einem sofortigen Baubeginn auf der Basis der Ausschreibungsergebnisse zu. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem beauftragten Planungsteam aktiv während der Bauphase weitere Einsparmöglichkeiten mit dem Ziel einer Kostenreduzierung zu prüfen.
  3. Den Mitgliedern des Ausschusses Sanierung Hallenbad ist mind. im dreimonatlichen Rhythmus über den Baufortschritt und die damit verbundene Kostenentwicklung schriftlich zu berichten. Die regelmäßige Berichterstattung erfolgt im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss.
  4. Die Deckung der benötigten Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 248 T€ erfolgt aus der Verpflichtungsermächtigung von Konto 7 01012101 Generalsanierung Rathaus Büderich.

 


Bürgermeisterin Mielke-Westerlage führt aus, dass der aktuelle Kostenstand relativ sicher ist und mit keinen weiteren größeren Abweichungen gerechnet werden muss. Der Beratungsvorlage kann entnommen werden, dass die Kosten gegenüber dem Ratsbeschluss im vergangenen Jahr um knapp 4 % nach oben abweichen.

 

Die Abweichungen können aber u.a. durch eine erhöhte Mehrwertsteuer-Erstattung kompensiert werden. Bisher wurde von einer Erstattung i.H.v. 782.000 € gerechnet, welche sich aufgrund der Mehrausgaben nun um ca. 30.000 € erhöhen wird.

Herr Klein erklärt, dass die Kostensteigerung u.a. der geringen Beteiligung an den öffentlichen Ausschreibungen und dem daraus resultierenden fehlenden Wettbewerb geschuldet ist. Die geringe Beteiligung ist auf eine aktuell hohe Auslastung der Bauwirtschaft, möglicherweise auch auf die aktuelle Flüchtlingssituation zurückzuführen. Bei insgesamt drei Gewerken gibt es Abweichungen gegenüber der Planung, bei den anderen Gewerken stimmen die Submissionsergebnisse weitestgehend mit den Kostenplanungen überein. Im Hinblick auf den Umfang des Sanierungsprojektes sind die bisherigen Submissionsergebnisse jedoch zufriedenstellend.

 

Einige weitere Leistungsverzeichnisse sind fertig gestellt, aber noch nicht ausgeschrieben. Für diese Gewerke besteht ebenfalls noch ein gewisses Kostenrisiko, die Leistungsverzeichnisse sind vom Gesamtumfang her jedoch nachrangig.

 

Herr Klein erklärt, dass während des laufenden Bauverfahrens weitere Möglichkeiten zur Kostenreduzierung geprüft werden. Grundsätzlich ist beabsichtigt, während der Ausführungsphase jegliche, sinnvolle Einsparerkenntnisse, jeweils in Absprache mit dem Rechnungsprüfungsamt, beim Bauablauf zu nutzen.

 

Des Weiteren erläutert Herr Klein, dass die heutige DIN-Norm eine zweilagige Beckenverbundabdichtung vorschreibt und dies zu einer Kostensteigerung von ca. 50.000 € führt. Diese Kostensteigerung ist in der Vorlage bereits berücksichtigt.

 

Herr Klein führt abschließend aus, dass die Zuschlagsfristen bei den ausgeschriebenen Gewerken ablaufen und neu ausgeschrieben werden müsste, wenn die Sanierung des Hallenbades gestoppt würde, um mögliche Kosteneinsparungen oder Änderungen der bisherigen Planungen zu prüfen. Es sei daher zu entscheiden, ob der Ausschuss der Sanierungsmaßnahme die Freigabe erteile.

 

Ratsherr Damblon erklärt, dass die Kostensteigerung im Rahmen des vertretbaren liegt und eine zeitliche Verzögerung aufgrund von Neuplanungen keine Option ist. Grundsätzlich ist der Beschluss für die Sanierung gefasst worden und es gäbe keinen Grund davon abzuweichen, sondern die Sanierung sollte möglichst zeitnah beginnen.

 

Ratsherr Schoenauer bittet um eine Erläuterung hinsichtlich der Gewährleistung bei Abweichung von der zweilagigen Beckenverbundabdichtung und somit der DIN-Norm. Herr Klein erklärt, dass eine Gewährleistung bei einlagiger Abdichtung ebenfalls erforderlich ist. Des Weiteren weist Ratsherr Schoenauer darauf hin, dass der Betrieb des Hallenbades nach der Sanierung aufgrund der Entscheidung für eine einlagige Beckenverbundabdichtung nicht gefährdet werden darf.

 

Ratsfrau Niederdellmann-Siemes betont, dass die Sicherheit vorrangig ist und eine Gewährleistung gegeben sein muss, dass die Firma die Beckenverbundabdichtung fachgerecht vornimmt. Zudem bittet Ratsfrau Niederdellmann-Siemes um eine Erläuterung hinsichtlich der Unterschiede zwischen einer einlagigen und zweilagigen Beckenverbundabdichtung. Herr Klein erklärt, dass bei einer zweilagigen Beckenverbundabdichtung zunächst eine Abdichtung aufgebracht wird und dann durch Befüllung der Becken überprüft wird, ob das Becken dicht ist. Danach wird die zweite Abdichtung aufgebracht und gefliest. Die zweilagige Beckenverbundabdichtung ist bei einem Neubau, bei dem mit Setzungen gerechnet werden muss, sinnvoll. Bei einer einlagigen Beckenverbundabdichtung wird nach dem Aufbringen der Abdichtung sofort mit dem Fliesen begonnen.  Aus Sicht der Verwaltung und dem Planungsteam ist eine einlagige Beckenverbundabdichtung ausreichend, da das bestehende Becken erhalten bleibt und daher keine neuen Setzungen zu erwarten sind.

 

Ratsfrau Niederdellmann-Siemes erkundigt sich, ob Trockenbauwände eine gute Alternative zu den gemauerten und verputzten Trennwänden sind und diese bauphysikalisch in Nassbereichen sinnvoll sind. Herr Eule erklärt, dass die Umstellung auf Trockenbauwände lediglich in den Nebenbereichen und nicht in den Nassbereichen erfolgen soll.

 

Des Weiteren regt Ratsfrau Niederdellmann-Siemes an, das Format der Fliesen im Hinblick auf eine Kostenreduzierung zu überprüfen, da das Format maßgeblich für die Preisgestaltung ist. Herr Eule gibt an, dass für die Fliesen bereits ein kostengünstiges Standardformat eingeplant wurde. Die Wahl einer Qualitätsfliese ist unstrittig, da die Qualität unmittelbare Auswirkungen auf die Sicherheit, bspw. hinsichtlich der Rutschhemmung, hat.

 

Ratsfrau Niederdellmann-Siemes erklärt, dass die SPD das Projekt weiterhin unterstützt und ein Zeitverlust vermieden werden sollte, da der geplante Zeitrahmen für die Sanierung gehalten und das Hallenbad möglichst bald wieder eröffnet werden soll.

 

Ratsherr Rettig erkundigt sich, ob eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen wurde und die Stadt Meerbusch der Vertragspartner ist. Herr Klein bestätigt, dass eine Versicherung von der Stadt Meerbusch als Versicherungsnehmer abgeschlossen wird und dass die Versicherungskosten auf das Bauunternehmen umgelegt werden.

 

Ratsherr Quass erklärt, dass die Kostensteigerung nachvollziehbar ist und die Verbesserungen hinsichtlich der Energetik und Nachhaltigkeit sinnvoll sind. Aufgrund der erhöhten Mehrwertsteuererstattung ist die Kostensteigerung tragbar. Hinsichtlich der Beckenverbundabdichtung sollte abgestimmt werden, welche Variante gewählt wird. Die Auffassung der Stadtverwaltung und des Planungsteams, dass eine einlagige Beckenverbundabdichtung ausreicht wird von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützt.

 

Ratsfrau Köser-Voitz erkundigt sich, ob zusätzlich zu den 250.000 € eine weitere Reserve bereitgestellt werden muss, um ggf. weitere Kostensteigerungen abdecken zu können. Bürgermeisterin Mielke-Westerlage erklärt, dass im städt. Gesamthaushalt eine Deckung von rd. 25 Mio. € für sämtliche Investitionen zur Verfügung steht und davon ausgegangen wird, dass der aktuelle Kostenrahmen gehalten werden kann.

 

Ratsfrau Niederdellmann-Siemes fragt nach, ob die Fördermittel bereits berücksichtigt sind.  Herr Klein gibt an, dass Förderzusagen für die hocheffiziente Lüftungsanlage und die LED-Beleuchtung genehmigt sind und diese im Haushalt bereits mit rd. 80.000 € berücksichtigt sind.

 

Bürgermeisterin Mielke-Westerlage erläutert, dass sich das Investitionsvolumen und somit die tatsächliche Haushaltsbelastung unter Berücksichtigung der Fördermittel, der Mehrwertsteuerrückerstattung und der Verlustabschreibung auf 5,1 Mio. € reduziert.

 

Ratsherr Schoenauer bittet darum, dass die Verwaltung und das Planungsteam die Risiken bei einer einlagigen Beckenverbundabdichtung erneut abwägen und die tatsächlichen Kosteneinsparungen den Ausschussmitgliedern entsprechend darstellen.

Bürgermeisterin Angelika Mielke-Westerlage erklärt, dass das Thema der Abdichtung in der nächsten Ausschusssitzung erneut aufgegriffen wird.

 

Nach der Beantwortung aller Fragen lässt Bürgermeisterin Mielke-Westerlage über den Beschlussvorschlag abstimmen. 


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

8

 

 

SPD

3

 

 

FDP

 

2

 

Bündnis 90 / Die Grünen

2

 

 

UWG

 

1

 

Fraktion DIE LINKE und Piraten

1

 

 

Bürgermeisterin

1

 

 

Gesamt

15

3