Sitzung: 18.02.2016 Ausschuss Sanierung Hallenbad
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 3
Vorlage: SIM/0360/2016
Beschluss:
- Der Ausschuss
zur Sanierung des Hallenbades nimmt den Bericht über den Stand der
Ausschreibungsergebnisse zur Kenntnis.
- Der Ausschuss
stimmt einem sofortigen Baubeginn auf der Basis der
Ausschreibungsergebnisse zu. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit
dem beauftragten Planungsteam aktiv während der Bauphase weitere
Einsparmöglichkeiten mit dem Ziel einer Kostenreduzierung zu prüfen.
- Den
Mitgliedern des Ausschusses Sanierung Hallenbad ist mind. im
dreimonatlichen Rhythmus über den Baufortschritt und die damit verbundene
Kostenentwicklung schriftlich zu berichten. Die regelmäßige
Berichterstattung erfolgt im Haupt-, Finanz- und
Wirtschaftsförderungsausschuss.
- Die Deckung
der benötigten Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 248 T€ erfolgt aus
der Verpflichtungsermächtigung von Konto 7 01012101 Generalsanierung
Rathaus Büderich.
Bürgermeisterin
Mielke-Westerlage führt aus, dass der aktuelle Kostenstand relativ sicher ist
und mit keinen weiteren größeren Abweichungen gerechnet werden muss. Der
Beratungsvorlage kann entnommen werden, dass die Kosten gegenüber dem
Ratsbeschluss im vergangenen Jahr um knapp 4 % nach oben abweichen.
Die
Abweichungen können aber u.a. durch eine erhöhte Mehrwertsteuer-Erstattung
kompensiert werden. Bisher wurde von einer Erstattung i.H.v. 782.000 €
gerechnet, welche sich aufgrund der Mehrausgaben nun um ca. 30.000 € erhöhen
wird.
Herr
Klein erklärt, dass die Kostensteigerung u.a. der geringen Beteiligung an den
öffentlichen Ausschreibungen und dem daraus resultierenden fehlenden Wettbewerb
geschuldet ist. Die geringe Beteiligung ist auf eine aktuell hohe Auslastung
der Bauwirtschaft, möglicherweise auch auf die aktuelle Flüchtlingssituation
zurückzuführen. Bei insgesamt drei Gewerken gibt es Abweichungen gegenüber der
Planung, bei den anderen Gewerken stimmen die Submissionsergebnisse
weitestgehend mit den Kostenplanungen überein. Im Hinblick auf den Umfang des
Sanierungsprojektes sind die bisherigen Submissionsergebnisse jedoch
zufriedenstellend.
Einige
weitere Leistungsverzeichnisse sind fertig gestellt, aber noch nicht
ausgeschrieben. Für diese Gewerke besteht ebenfalls noch ein gewisses
Kostenrisiko, die Leistungsverzeichnisse sind vom Gesamtumfang her jedoch
nachrangig.
Herr
Klein erklärt, dass während des laufenden Bauverfahrens weitere Möglichkeiten
zur Kostenreduzierung geprüft werden. Grundsätzlich ist beabsichtigt, während
der Ausführungsphase jegliche, sinnvolle Einsparerkenntnisse, jeweils in
Absprache mit dem Rechnungsprüfungsamt, beim Bauablauf zu nutzen.
Des
Weiteren erläutert Herr Klein, dass die heutige DIN-Norm eine zweilagige
Beckenverbundabdichtung vorschreibt und dies zu einer Kostensteigerung von ca.
50.000 € führt. Diese Kostensteigerung ist in der Vorlage bereits
berücksichtigt.
Herr
Klein führt abschließend aus, dass die Zuschlagsfristen bei den
ausgeschriebenen Gewerken ablaufen und neu ausgeschrieben werden müsste, wenn
die Sanierung des Hallenbades gestoppt würde, um mögliche Kosteneinsparungen
oder Änderungen der bisherigen Planungen zu prüfen. Es sei daher zu
entscheiden, ob der Ausschuss der Sanierungsmaßnahme die Freigabe erteile.
Ratsherr
Damblon erklärt, dass die Kostensteigerung im Rahmen des vertretbaren liegt und
eine zeitliche Verzögerung aufgrund von Neuplanungen keine Option ist.
Grundsätzlich ist der Beschluss für die Sanierung gefasst worden und es gäbe
keinen Grund davon abzuweichen, sondern die Sanierung sollte möglichst zeitnah
beginnen.
Ratsherr
Schoenauer bittet um eine Erläuterung hinsichtlich der Gewährleistung bei
Abweichung von der zweilagigen Beckenverbundabdichtung und somit der DIN-Norm.
Herr Klein erklärt, dass eine Gewährleistung bei einlagiger Abdichtung
ebenfalls erforderlich ist. Des Weiteren weist Ratsherr Schoenauer darauf hin,
dass der Betrieb des Hallenbades nach der Sanierung aufgrund der Entscheidung
für eine einlagige Beckenverbundabdichtung nicht gefährdet werden darf.
Ratsfrau
Niederdellmann-Siemes betont, dass die Sicherheit vorrangig ist und eine
Gewährleistung gegeben sein muss, dass die Firma die Beckenverbundabdichtung
fachgerecht vornimmt. Zudem bittet Ratsfrau Niederdellmann-Siemes um eine
Erläuterung hinsichtlich der Unterschiede zwischen einer einlagigen und
zweilagigen Beckenverbundabdichtung. Herr Klein erklärt, dass bei einer
zweilagigen Beckenverbundabdichtung zunächst eine Abdichtung aufgebracht wird
und dann durch Befüllung der Becken überprüft wird, ob das Becken dicht ist.
Danach wird die zweite Abdichtung aufgebracht und gefliest. Die zweilagige
Beckenverbundabdichtung ist bei einem Neubau, bei dem mit Setzungen gerechnet
werden muss, sinnvoll. Bei einer einlagigen Beckenverbundabdichtung wird nach
dem Aufbringen der Abdichtung sofort mit dem Fliesen begonnen. Aus Sicht der Verwaltung und dem Planungsteam
ist eine einlagige Beckenverbundabdichtung ausreichend, da das bestehende
Becken erhalten bleibt und daher keine neuen Setzungen zu erwarten sind.
Ratsfrau
Niederdellmann-Siemes erkundigt sich, ob Trockenbauwände eine gute Alternative
zu den gemauerten und verputzten Trennwänden sind und diese bauphysikalisch in
Nassbereichen sinnvoll sind. Herr Eule erklärt, dass die Umstellung auf
Trockenbauwände lediglich in den Nebenbereichen und nicht in den Nassbereichen
erfolgen soll.
Des
Weiteren regt Ratsfrau Niederdellmann-Siemes an, das Format der Fliesen im
Hinblick auf eine Kostenreduzierung zu überprüfen, da das Format maßgeblich für
die Preisgestaltung ist. Herr Eule gibt an, dass für die Fliesen bereits ein
kostengünstiges Standardformat eingeplant wurde. Die Wahl einer Qualitätsfliese
ist unstrittig, da die Qualität unmittelbare Auswirkungen auf die Sicherheit,
bspw. hinsichtlich der Rutschhemmung, hat.
Ratsfrau
Niederdellmann-Siemes erklärt, dass die SPD das Projekt weiterhin unterstützt
und ein Zeitverlust vermieden werden sollte, da der geplante Zeitrahmen für die
Sanierung gehalten und das Hallenbad möglichst bald wieder eröffnet werden
soll.
Ratsherr
Rettig erkundigt sich, ob eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen wurde und
die Stadt Meerbusch der Vertragspartner ist. Herr Klein bestätigt, dass eine
Versicherung von der Stadt Meerbusch als Versicherungsnehmer abgeschlossen wird
und dass die Versicherungskosten auf das Bauunternehmen umgelegt werden.
Ratsherr
Quass erklärt, dass die Kostensteigerung nachvollziehbar ist und die
Verbesserungen hinsichtlich der Energetik und Nachhaltigkeit sinnvoll sind.
Aufgrund der erhöhten Mehrwertsteuererstattung ist die Kostensteigerung
tragbar. Hinsichtlich der Beckenverbundabdichtung sollte abgestimmt werden,
welche Variante gewählt wird. Die Auffassung der Stadtverwaltung und des
Planungsteams, dass eine einlagige Beckenverbundabdichtung ausreicht wird von
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützt.
Ratsfrau
Köser-Voitz erkundigt sich, ob zusätzlich zu den 250.000 € eine weitere Reserve
bereitgestellt werden muss, um ggf. weitere Kostensteigerungen abdecken zu
können. Bürgermeisterin Mielke-Westerlage erklärt, dass im städt.
Gesamthaushalt eine Deckung von rd. 25 Mio. € für sämtliche Investitionen zur
Verfügung steht und davon ausgegangen wird, dass der aktuelle Kostenrahmen
gehalten werden kann.
Ratsfrau
Niederdellmann-Siemes fragt nach, ob die Fördermittel bereits berücksichtigt
sind. Herr Klein gibt an, dass
Förderzusagen für die hocheffiziente Lüftungsanlage und die LED-Beleuchtung
genehmigt sind und diese im Haushalt bereits mit rd. 80.000 € berücksichtigt
sind.
Bürgermeisterin
Mielke-Westerlage erläutert, dass sich das Investitionsvolumen und somit die tatsächliche
Haushaltsbelastung unter Berücksichtigung der Fördermittel, der
Mehrwertsteuerrückerstattung und der Verlustabschreibung auf 5,1 Mio. €
reduziert.
Ratsherr
Schoenauer bittet darum, dass die Verwaltung und das Planungsteam die Risiken
bei einer einlagigen Beckenverbundabdichtung erneut abwägen und die
tatsächlichen Kosteneinsparungen den Ausschussmitgliedern entsprechend
darstellen.
Bürgermeisterin
Angelika Mielke-Westerlage erklärt, dass das Thema der Abdichtung in der
nächsten Ausschusssitzung erneut aufgegriffen wird.
Nach der Beantwortung aller Fragen lässt Bürgermeisterin Mielke-Westerlage über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
8 |
|
|
SPD |
3 |
|
|
FDP |
|
2 |
|
Bündnis 90 / Die Grünen |
2 |
|
|
UWG |
|
1 |
|
Fraktion DIE LINKE und Piraten |
1 |
|
|
Bürgermeisterin |
1 |
|
|
Gesamt |
15 |
3 |
|