Herr Hirner aus Meerbusch-Lank erklärt, dass sich die Nachbargemeinschaft Am Alten Teich nicht gegen Flüchtlinge ausspreche, die vorgesehene Bebauung mit 12 Häusern und deren Belegung für zu hoch erachte. Drei Häuserzeilen mit jeweils 3 Häusern sei das maximal mögliche, insgesamt dürfe die Anzahl von 100 Flüchtlingen nicht überschritten werden. In diesem Zusammenhang stelle er folgende Fragen:

1.      In Dormagen würde aktuell dargestellt, wieviele Flüchtlinge an welchem Standort untergebracht seien. Warum sei dies in Meerbusch nicht ebenso möglich.

2.      Die Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Planung und Liegenschaften vom 5. April 2016 sei erst kurz vor der heutigen Ratssitzung veröffentlicht worden. Er frage sich, warum dies nicht früher erfolgt sei und warum die geänderten Pläne nicht auf der Internetseite veröffentlicht seien.

3.      Bei der Bürgeranhörung sei die Frage der Versorgung- und Betreuung nicht diskutiert worden. Bei einer so großen Anzahl von Flüchtlingen halte man eine zentrale Einheit und die dauerhafte Betreuung durch Personal für dringend für erforderlich. Er wolle wissen, ob diese Frage noch abschließend diskutiert werde.

4.      Er frage zudem den Rat, wer sich von den Mitgliedern des Rates schon einmal ein Flüchtlingsheim angeschaut habe. Dies wäre hilfreich, um sich ein eigenes Bild machen zu können.

Bürgermeisterin Mielke-Westerlage antwortet dahingehend, dass sie mit Schreiben vom 20. April 2016 zu den Inhalten des Flugblattes der Bürgerinitiative ausführlich Stellung genommen habe.

Ob die Stadt Dormagen täglich über die Belegung von Flüchtlingsunterkünften informiere, sei ihr nicht bekannt. Im Sozialausschuss, dessen Unterlagen öffentlich seien, werde in regelmäßigem Abstand informiert. Die Zahlen der Belegung in den einzelnen Unterkünften änderten sich fast täglich. Im Gebäude Heidbergdamm seien derzeit 111 Personen untergebracht, das Belegungsmaximum betrage 120 Plätze und nicht wie von der Bürgerinitiative ausgeführt 130 Plätze. Aktuell verfüge die Stadt über 220 freie Plätze, davon 160 im Gebäude der umgebauten Barbara-Gerretz-Schule. Bei Aufgabe der Notunterkunft im Mataré-Gymnasium mit 200 Plätzen sei die Stadt verpflichtet, innerhalb von 5 Monaten anderweitig Plätze in entsprechender Anzahl zu stellen. Bei Aufgabe der Notunterkunft im Meerbusch-Gymnasium kämen weitere 400 Plätze hinzu. Insofern müsse die Stadt zeitnah ihre Kapazität ausbauen.

Die Niederschriften würden unverzüglich nach den Sitzungen erstellt. Gerade beim Ausschuss für Planung und Liegenschaften sei es jedoch aus Gründen der Rechtssicherheit u.a. von B-Planbeschlüssen erforderlich, auf eine sorgfältige Protokollierung zu achten, die auch schon mal etwas längere Zeit beanspruche. Anschließend erfolge die Abstimmung mit dem Ausschussvorsitzenden. Vor der abschließenden Ratssitzung seien die die Niederschriften jedoch fertig und im Netz für jedermann einsehbar.

Dormagen nehme zunächst alle neu zugewiesenen Flüchtlinge in einem sog. Welcome-Center auf und verteile diese von dort auf andere Gebäude, in Meerbusch erfolge eine direkte Zuordnung auf eine Gemeinschaftsunterkunft.

 

Alle größeren Einrichtungen, wie z.B. die Gemeinschaftsunterkünfte Am Heidbergdamm und Cranachstraße würden 24 Std. personell betreut; teils erfolge dies durch eigene Mitarbeiter, teilweise durch Personal von privaten Securityfirmen. Der Einsatz von sozialpädagogischem Fachpersonal sei ebenfalls gesichert. In Abhängigkeit mit der zahlenmäßigen Belegung erfolge auch für den Standort am Alten Teich eine analoge Betreuung.

 

Frau Kremer erklärt, in einer Beratungsvorlage vom 11.11.2013 wäre die maximale Belegung für das Gebäude Heidbergdamm mit 90 Personen angegeben worden. Nach heutigem Stand könne es mit 120 Personen belegt werden. Sie frage daher, ob man sich auf die nun benannten Höchstbelegungen der neugeplanten Häuser verlassen könne oder ob auch mit darüber hinausgehenden Belegungen zu rechnen sei. Daneben sei ja auch am Eulengrund sozialer Wohnungsbau geplant. Sollten diese Wohnungen auch mit Flüchtlingen belegt werden, käme es zu einer schwerpunktmäßigen Flüchtlingsunterbringung im Bereich Heidbergdamm, Eulengrund und Am Alten Teich. Gelte hier die Zusage, in den Gebäuden am Eulengrund keine Flüchtlinge unterzubringen?

Daneben frage Sie, ob die rückläufige Zahl der Flüchtlinge berücksichtigt sei und was die Stadt tue, um nicht anerkannte Flüchtlinge zurückzuführen.

Bürgermeisterin Mielke-Westerlage erklärt, die zwangsweise Rückführung von Flüchtlingen in ihre Herkunftsländer falle in die Zuständigkeit der Ausländerbehörden, die beim Kreis angesiedelt seien. Neben Gebäuden mit Plätzen in Gemeinschaftsunterkünften, solle der soziale Wohnungsbau vorangetrieben werden. Die Wohnungen an diejenigen  vermittelt werden, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Dies könnten anerkannte Asylbewerber aber auch Deutsche mit geringem Einkommen sein.

Beabsichtigt sei der Bau von Sozialwohnungen vor allem durch gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften. Neben den bereits beschlossenen Baumaßnahmen auf den Grundstücken Insterburger Str., Rottstr. und Moerser Str. sollten Sozialwohnungen auf dem Gelände des alten Bauhofes wie auch auf einem Grundstück am Hallenbad in Meerbusch-Büderich entstehen. Die max. Belegung der Reihenhäuser mit 12 Personen sei verbindlich beschlossen. Da die Anzahl der Häuser an den Standorten „Am Alten Teich“ und am „Kalverdonksweg“ reduziert worden sei, ist es erforderlich, weitere Häuser im Stadtteil Strümp zu errichten.

Frau Kaiser fragt, wie die Finanzierung der Flüchtlinge in Meerbusch erfolge. Bürgermeisterin Mielke-Westerlage erläutert, dass die Kommunen einen Zuschuss von 10.000€ p.A. erhalten, mit dem alle entstehenden Bedarfe (Unterkunft, Verpflegung, soz.-pädagogische Betreuung, Deutschkurse, Schule, Kitas etc.) abgegolten seien. Dieser Betrag reiche jedoch bei weitem nicht aus, die entstehenden Kosten zu decken. Insofern seien die Kommunalen Spitzenverbände damit befasst, die tatsächlichen Kosten zu ermitteln. Für das Jahr 2015 ergebe sich ein nicht gedeckter Betrag von rund 1 Mio. €, der aus dem städt. Haushalt finanziert worden sei.