Sitzung: 10.02.2016 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Beschluss: mehrere Beschlüsse
Vorlage: FB4/0306/2015
Beschluss:
1. Aufstellungsbeschluss gem.
§ 2 (1) BauGB i.V.m. §§ 1 (8) BauGB
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften
empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt gemäß
§ 2 (1) in Verbindung mit § 1 (8) Baugesetzbuch
(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes
vom 20. Oktober 2015 (BGBI. I S. 1722), für sechs Gebiete, die durch
die Darstellung der Sondergebietsflächen gekennzeichnet sind, die
Flächennutzungsplanänderung Nr. 113 „Sicherung vorhandener Gartencenter im
Stadtgebiet Meerbusch“ aufzustellen. Maßgebend sind die in den Planausschnitten
dargestellten Geltungsbereiche, die Bestandteil dieses Beschlusses sind.
Folgendes Planungsziel soll
vorrangig Grundlage der Flächennutzungsplanänderung Nr. 113 sein:
-
Darstellung von Sondergebieten (SO), Zweckbestimmung „Gartencenter“
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
8 |
|
|
SPD |
3 |
|
|
FDP |
2 |
|
|
Grüne |
2 |
|
|
UWG |
1 |
|
|
DIE LINKE und Piratenpartei |
|
1 |
|
Gesamt:
|
16 |
1 |
|
2. Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt dem Vorentwurf zur 113. Flächennutzungsplanänderung zu und beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB auf dieser Grundlage in Form einer zweiwöchigen Auslegung durchzuführen.
Herr
Rettig fragt nach möglichen Erweiterungen der Gartenbaubetriebe bzw. ob an
anderer Stelle mit dieser Planung noch ein neuer Betreibstandort möglich ist.
Frau Steffens erläutert, dass die FNP-Änderung vorranngig die vorhandenen Betriebe, die sich überwiegend im Außenbereich befinden, sichern soll. Dies betrifft ausschließlich die Nutzung „Gartencenter“. Parkplätze, Veranstaltungen etc werden mit der FNP-Änderung nicht geregelt. Insbesondere Veranstaltungen können in diesem Fall nicht über Planungsrecht geregelt werden. Die Planung schließt aber keine neuen Standorte, die gemäß LEP nur in Außenbereichen möglich sind, aus.
Abstimmungsergebnis: einstimmig |