Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule und Sport empfiehlt dem Stadtrat:

 

·         Der kath. Teilstandort des Grundschulverbundes Städtische Gemeinschaftsgrundschule Wienenweg mit katholischem Teilstandort, Primarstufe, Wienenweg 38, 40670 Meerbusch, Schulnummer 107 931, wird gem. § 81 SchulG NRW mit Wirkung vom 01.08.2016 sukzessive aufgelöst.  Der kath. Teilstandort wird solange weitergeführt, wie ein ordnungsgemäßer Schulbetrieb aufrechterhalten werden kann.

 

·         Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderliche Genehmigung der Schulaufsicht gem. § 81 Abs. 3 SchulG NRW zu beantragen.

 

 


Erster Beigeordneter Maatz erläutert die Beschlussvorlage. Im Anschluss nimmt er Stellung zu den im Elternbrief gemachten Vorwürfen, indem er die jeweiligen Textpassagen aus dem Brief und anschließend eine Stellungnahme der Verwaltung vorträgt.

 

Elternbrief:

Am 3. Februar 2016 erfuhren die Eltern erstaunt aus der Presse, dass die Stadt beabsichtigt, den Bekenntniszweig schon wieder zu beenden. Wegen zu weniger Neuanmeldungen komme für das neue Schuljahr keine erste Klasse zustande.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Stadtverwaltung erstellte aufgrund des Ergebnisses der Anmeldungen die entsprechende Vorlage an den Schulausschuss, die mit der oberen sowie der unteren Schulaufsicht und der mit der Durchführung betrauten Schulleiterin abgestimmt wurde. Diese öffentliche Beratungsvorlage wurde mit den Sitzungsunterlagen auch der Presse zugeleitet und in das Bürgerinformationsportal der Stadt eingestellt, damit sich die interessierte Öffentlichkeit vor der Sitzung informieren konnte. Die Tatsache der geringen Anmeldezahlen und der daraus folgenden Konsequenzen wurde fragenden Eltern usw. offen mitgeteilt. Es gab bereits vor dem Zeitungsartikel entsprechende Anrufe bei der Schulverwaltung, die auch unter Hinweis auf die publizierte Beratungsvorlage offen beantwortet wurden.

 

Elternbrief:

Darüber hinaus beabsichtigt die Stadt, den Bekenntniszweig auch für zukünftige Schülergenerationen ganz zu beenden. Bezeichnenderweise spricht der Zeitungsartikel – offenbar den Dezernenten wiedergebend – vom „einst geplanten Bekenntniszweig“ – so, als hätte es anderslautende Beschlüsse und Aussagen der Stadt nie gegeben. Wie bereits in der Vergangenheit hielt es die Stadt nicht für nötig, die betroffenen Eltern über

ihre Pläne und Entscheidungen zu informieren. Hierfür musste die Presse ausreichen. Wir sehen uns daher gezwungen, uns auf diesem Weg an die Öffentlichkeit zu wenden. Wir hoffen nach wie vor, dass die Ratsmitglieder den Anstand und Mut besitzen, bestehende Beschlüsse zu honorieren und eine Osterather Tradition nicht schnöde sterben zu lassen. Der Ratsbeschluss muss eingehalten werden. Wir verlangen keine Änderung der bestehenden Regelung. Anders, als der Dezernent dies offenbar meint, handelt es sich bei dem katholischen Teilstandort nicht um einen „einst geplanten Bekenntniszweig“. Der Rat der Stadt Meerbusch fasste vielmehr am 25. Juni 2015 den Beschluss, die katholische Bekenntnisschule als Teilstandort des neuen Grundschulverbundes zu führen. Nach dem Ratsbeschluss führt der Grundschulverbund entsprechend den Namen „Städtische Gemeinschaftsgrundschule Wienenweg mit katholischem Teilstandort, Primarstufe“. Wir verlangen, es bei diesem beschlossenen Stand zu belassen und Eltern und Kindern etwas Zeit zu geben, in der neuen Situation anzukommen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Konsequenz aus der Anmeldung, die die Mindestgröße des Bekenntnisschul-Teilstandortes nicht erreicht hat, ergibt sich aus dem Schulgesetz NRW zwingend: §§ 83, 82 und 93 SchulG, § 6 a (1) Verordnung zu § 93 SchulG. Kommt die dort geforderte Mindestgröße nicht zustande, ist der Teilstandort aufzulösen.

 

Elternbrief:

(Wachsende) Nachfrage nach Bekenntniszweig besteht trotz massiver Hindernisse

Die niedrige Zahl der Anmeldungen für das kommende Schuljahr erklärt sich maßgeblich aus der Behandlung der Schule durch die Verwaltung. Seit Jahren sind die Eltern verunsichert, weil ein Schließungsversuch der Stadt auf den nächsten folgt. Seit Jahren teilen uns Eltern mit, dass sie ihr Kind gerne auf der Barbara-Gerretz-Schule angemeldet hätten, aber durch das Vorgehen der Stadt zutiefst verunsichert sind. So war es auch in diesem Jahr: Der Umzug sollte erst im Sommer stattfinden, dann Ostern und dann schon im Dezember. Es ist wenig verwunderlich, dass dieses Chaos abschreckend wirkt.

 

Auch die Gestaltung des Anmeldeverfahrens ließ dem Bekenntniszweig zu keinem Zeitpunkt eine faire Chance. So wurde der Barbara-Gerretz-Schule untersagt, eine eigene Informationsveranstaltung für interessierte Eltern durchzuführen. Unserer Bitte um Herausarbeitung der Besonderheiten des Bekenntniszweiges kam die zukünftige Schulleiterin nicht nach. Zu keinem Zeitpunkt wurden interessierte Eltern auf Unterschiede zwischen dem Gemeinschafts- und dem Bekenntniszweig hingewiesen. Von dem Prozess der Anmeldung wurde die Barbara-Gerretz-Schule ganz ausgeschlossen. Vor diesem Hintergrund ist fast beachtenswert, dass überhaupt Anmeldungen erfolgten.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Zukunft der städt. Barbara-Gerretz-Schule wurde mit den Mitwirkungsorganen der Schule, im Schulausschuss und in der Öffentlichkeit seitens des Schulträgers stets klar vertreten. Es war klar, dass die Bekenntnisschule Teil des Grundschulverbundes werden würde. Auch die Elternbriefe zur Schulanmeldung beinhalteten dies klar und verständlich. Der vorgezogene Umzug betraf nur die Eltern der bereits eingeschulten Schüler, für die Schulneulinge des Grundschulverbundes ergab das nichts Neues.

 

Der städt. Barbara-Gerretz-Schule wurde keineswegs eine „eigene Informationsveranstaltung“ untersagt. Vielmehr wurde interessierten Eltern die Möglichkeit der Hospitation dort gegeben, um den Unterricht an einer Bekenntnisschule kennen zu lernen, dies am 30. Oktober 2015.

 

Dasselbe gab es natürlich auch an der städt. Erwin-Heerich-Schule Bovert, hier am 29. Oktober 2015.

 

Die kommissarischen Schulleiterinnen der städt. Barbara-Gerretz-Schule und der städt. Erwin-Heerich-Schule Bovert waren beide in die Anmeldungen und Informationsveranstaltungen eingebunden.

 

Die vom Schulgesetz NRW vorgesehenen und beschriebenen unterschiedlichen Merkmale zwischen Bekenntnis- und Gemeinschaftsschule wurden zutreffend bei einer Info-Veranstaltung am 28. Oktober 2015 dargestellt. Näheres können anschließend Frau Attenberger und SAD Mayer ausführen.

 

Elternbrief:

Inzwischen haben uns mehrere Eltern mitgeteilt, dass sie – hätten sie gewusst, dass beide Zweige nicht restlos identisch sind, und dass die Möglichkeit einer Anmeldung zum Bekenntniszweig zukünftig nicht mehr besteht – ihre Kinder sehr wohl zum Bekenntniszweig angemeldet hätten. Mehrere Eltern überlegen daher, ihr Kind innerhalb des Verbundes umzumelden. Vor diesem Hintergrund verwundert die Aussage in der Beschlussvorlage doch sehr, eine Bereitschaft zur Ummeldung innerhalb des Verbundes sei „nicht vorhanden“. War hier der Wunsch Vater des Gedankens? Auf jeden Fall wäre die Stadt gut beraten, diesen Prozess abzuwarten und den Wunsch der Eltern zu respektieren. Dies gilt umso mehr, als innerhalb eines Schulverbundes Schüler ohne weiteres auf den Bekenntniszweig wechseln können. Soll den Eltern auch dieses Recht genommen werden?

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Frage, wo die Eltern ihr Kind anmelden wollten, ist im Rahmen der Anmeldung natürlich abgefragt worden. Näheres kann die mit der Anmeldung beauftragte Schulleiterin ausführen und bestätigen.

 

Der Elternwunsch drückt sich in der Anmeldung aus. Die Bescheide aufgrund der Anmeldungen zum Hauptstandort, der unzweifelhaft zustande kommt, sind termingerecht erteilt worden. Lediglich die Bescheide aufgrund der Anmeldungen zum Teilstandort, der nicht zustande kommt, sind noch nicht erteilt, weil bezüglich seiner auslaufenden Fortführung noch ein Ratsbeschluss erforderlich ist.

 

Elternbrief:

Für die Zukunft ist verstärkte Nachfrage nach Bekenntniszweig zu erwarten

 

Besonders irritiert uns das mit aller Eile und Verbissenheit verfolgte Ziel, den Bekenntniszweig für alle Zeiten kaputt zu machen. Wir verlangen keine Sonderbehandlung: Wenn es tatsächlich zu wenig Anmeldungen für den Bekenntniszweig gibt, kommt in diesem Jahr keine eigene Klasse zustande. Aber will die Stadt wirklich behaupten, dass die Zahl der Anmeldungen nicht zunehmen wird? Direkt an das Schulgelände am Wienenweg grenzt das Neubaugebiet auf dem Ostara-Areal (nach Aussage des Bauträgers ca. 105 Häuser und ca. 188 Wohnungen). Hier werden in der nächsten Zeit zahlreiche Familien einziehen. Ist die Stadt sicher, dass keine dieser Familien ihre Kinder zum Bekenntniszweig anzumelden gedenkt? Will man diese Familien begrüßen, indem man ihnen die Möglichkeiten der Schulwahl nimmt? Auch wird direkt neben dem Schulgelände – ebenfalls am Wienenweg – eine Kindertagesstätte gebaut. Viele dieser Kinder werden – schon aus örtlichen Gründen – ebenfalls auf die Grundschule am Wienenweg gehen. Ist die Stadt sicher, dass keines dieser Kinder zum Bekenntniszweig angemeldet werden soll? Warum der unbedingte Wille, hier Fakten zu schaffen und den (noch jungen) Bekenntniszweig endgültig kaputt zu machen, bevor mehr Anmeldungen erfolgen?

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Konsequenz aus der Anmeldung, die die Mindestgröße des Bekenntnisschul-Teilstandortes nicht erreicht hat, ergibt sich aus dem Schulgesetz NRW zwingend: §§ 83, 82 und 93 SchulG, § 6 a (1) Verordnung zu § 93 SchulG. Kommt die dort geforderte Mindestgröße nicht zustande, ist der Teilstandort aufzulösen. Es entspricht dem Wesen einer Schule als in Jahrgangsstufen aufsteigend organisierte Anstalt, dass eine einmal aufgelöste Schule bzw. ein einmal aufgelöster Teilstandort nicht nach einer temporären Vakanz fortgesetzt werden kann. Das begründet sich sowohl aus der schulischen, unterrichtlichen und personellen Organisation.

 

Dies war auch so bei den Auflösungen der städtischen Hauptschule und der städtischen Raphael-Schule.

 

Auf Nachfrage der Vorsitzenden Frau Kox erteilt der Ausschuss Frau Attenberger das Wort.

 

Sie berichtet davon, dass am 19.10.2015 eine Info-Veranstaltung am Wienenweg stattgefunden habe, diese wäre an die Eltern beider Grundschulen gerichtet gewesen und wäre unter Beteiligung beider Kollegien durchgeführt worden. Am 21.10.2015 habe sie an der Schulkonferenz der städt. Barbara-Gerretz-Schule und am 22.10.2015 an der Schulkonferenz der städt Erwin-Heerich-Schule Bovert teilgenommen. Beim Termin am 21.10.2015 habe man sie gefragt, ob sie einer Vorstellung in der Elternschaft zustimmen würde. Sie sagte zu, dass sie einer Einladung gerne folgen wolle, diese blieb jedoch aus.

 

Am 28.10.2015 habe eine Info-Veranstaltung am Wienenweg stattgefunden, diese wäre an die Eltern der Schulneulinge gerichtet gewesen und wäre ebenfalls unter Beteiligung beider Kollegien durchgeführt worden. Am 29.10.2015 habe der Tag der offenen Tür an der städt. Erwin-Heerich-Schule Bovert und am 30.10.2015 an der städt. Barbara-Gerretz-Schule stattgefunden. Diese Termine seien besonders durch Flyer im Ortsteil Osterath und in den Kitas beworben worden.

 

In der Zeit vom 4.11. bis 6.11.2015 hätten die Anmeldungen im Gebäude Wienenweg stattgefunden, das Team habe aus der Schulsekretärin der städt. Erwin-Heerich-Schule Bovert, welche die zukünftige Sekretärin des Grundschulverbundes sein werde, einer Lehrerin der städt. Erwin-Heerich-Schule Bovert, der kommissarischen Schulleitung der städt. Barbara-Gerretz-Schule und ihr selbst bestanden.

 

SAD Mayer beschreibt die personelle Situation des Grundschulverbundes als ausgezeichnet. Bereits im Herbst des Vorjahres eine Schulleitung benennen zu können, die in die vorgeschalteten Verfahren eingebunden werden konnte, halte er für optimal. Aus seiner Sicht sei das Anmeldeverfahren korrekt abgelaufen, alle notwendigen Info-Veranstaltungen und Tage der offenen Türen seien angeboten worden. Dass Konzepte für den Grundschulverbund noch nicht vorlägen, liege in der Natur der Sache. Schule müsse sich entwickeln, dies könne nur über einen längeren Zeitraum geschehen. Die Fragen von Ratsfrau Schoppe und sachkundiger Bürgerin Gräfin von Schwerin, ob es eine Möglichkeit gebe, das sukzessive Auslaufen des kath. Teilstandortes um ein Jahr zu verschieben, verneint SAD Mayer. Die Bezirksregierung Düsseldorf würde der Bildung einer Klasse mit nur 13 Kindern nicht zustimmen. Zudem könne man mit 52 Anmeldungen nur zwei Klassen bilden. Er erklärt, dass es sich bei der Bildung des Grundschulverbundes in einem Schulgebäude bereits um eine Ausnahme handele.

 

Sachkundiger Bürger Dammer betont, dass niemand im Ausschuss diese Entscheidung gerne träfe, es jedoch keine andere Möglichkeit gebe. Zudem fände er die im Elternbrief gewählte Wortwahl äußerst unangebracht. Die sachkundige Bürgerin Napp erklärt, dass sie es für einen Skandal halte, wie mit den Eltern des katholischen Teilstandortes umgegangen worden wäre. Man habe Kontakt zu den Bistümern Aachen und Köln aufgenommen, um deren Unterstützung zu erhalten.

 

Vorsitzende Ratsfrau Kox bittet Fau Napp, sich im Ton zu mäßigen.

 

Herr Pahlke spricht sich für den Erhalt des kath. Teilstandorts aus, Bekenntnisschulen seien für eine Gesellschaft enorm wichtig. Ratsherr Bertholdt  fragt SAD Mayer, ob es im Rahmen der Berechnung der Klassenrichtzahl eine Möglichkeit gebe, den Teilstandort mit wenigen Kindern einzurichten. SAD Mayer verneint dies. Ratsherr Schoenauer betont, wie sehr er für den Erhalt des Bekenntniszweiges gekämpft habe, jedoch dürfe man nicht die Augen vor der Realität verschließen. Aufgrund der Anmeldezahlen gebe es keine Alternative zum sukzessiven Auslaufen.

 

Auch der sachkundige Bürger Jeckel sieht keine andere Möglichkeit.

 

Ratsmitglied Jörgens fragt nach der Notwendigkeit der Beschlüsse, wenn doch die gesetzliche Folge eindeutig sei. Erster Beigeordneter Maatz antwortet, dass die Abwicklung im Rahmen der schulgesetzlichen Bestimmungen in Verbindung mit §41 der Gemeindeordnung NRW einen Ratsbeschluss verlange, welcher im Anschluss der Bezirksregierung gegenüber anzeigepflichtig sei.

 

Er betont, dass der Fachausschuss einen Empfehlungsbeschluss an den Rat formuliere und dieser letztendlich entscheide. Geänderte Voraussetzungen bis zur Ratssitzung am 25.02.2016 würden auch mit der Schulaufsicht abgesprochen werden.

 

Die Vorsitzende Ratsfrau Kox lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen, dieser wird einstimmig gefasst.


Der Beschluss erfolgt einstimmig.