Beschluss: zur Kenntnis genommen

Erster Beigeordneter Maatz beantwortet die Anfrage wie folgt:

Über die gesetzliche Unfallversicherung bei der Unfallkasse NRW hinaus besteht eine Zusatzversicherung für die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen beim Gemeindeversicherungsverband GVV. Besonderheit dieses Konzeptes sei, dass Versicherungsschutz auch dann bestehe, wenn ein aktives Mitglied der Feuerwehr während eines Einsatzes oder einer Übung z.B. einen Herzinfarkt oder einen Schlaganfall erleide, obwohl es bei diesen Ereignissen nicht um einen Unfall nach Maßgabe der Unfallversicherungsbedingungen handele. Eine Anrechnung eventuell bestehender Vorerkrankungen werde nicht vorgenommen.

Zusätzlich habe der Stadtfeuerwehrverband für die Feuerwehrangehörigen eine zusätzliche Unfallversicherung bei einem anderen Anbieter abgeschlossen.

 

Frage 1: Sind die Mitglieder der Jugendfeuerwehr ebenso versichert?

Antwort: Ja.

 

Frage 2: Gibt es Unterschiede beim Versicherungsschutz bei den Feuerwehren im Rhein-Kreis Neuss?

Antwort: Hier liegen der Verwaltung keine verbindlichen Informationen vor.

 

Frage 3: Könnten evtl. durch einen gemeinsamen Versicherungsvertrag der Kommunen im gesamten Rhein-Kreis Neuss bessere Versicherungsbedingungen für die Mitglieder der Feuerwehren ausgehandelt werden?

Antwort: Es gibt bereits seit Jahren beim GVV einen sog. Kreisrabatt.

 

Die Verwaltung prüfe derzeit gemeinsam mit der Wehrführung, ob es sinnvoll sei, nach einer Empfehlung des Feuerwehrverbandes zusätzliche Versicherungsbausteine beim GVV abzuschließen und dafür im Gegenzug auf die bisherige zusätzliche Versicherung des Stadtfeuerwehrverbandes zu verzichten.

 

Auf entsprechende Nachfrage durch Ratsherrn Staudinger-Napp erläutert Herr Derks, dass die Wehrführung vom Abschluss einer speziellen Rentenversicherung für Feuerwehrangehörige abgesehen habe, da hier die zu zahlenden Beiträge zur Höhe der möglichen Rentenzahlung in einem unwirtschaftlichen Verhältnis stehe.