Sitzung: 17.04.2012 Integrationsrat
Frau
Scholten informiert den Integrationsrat darüber, dass die rechtliche
Stellungnahme zur vorgeschlagenen Änderung der Hauptsatzung durch das Rechtsamt
noch aussteht. Unabhängig vom Ausgang dieser Prüfung sei der Verwaltung an
einer praktikablen Lösung gelegen. Diese sei jedoch, insbesondere durch die
geforderte Beteiligung des Integrationsrates vor der Beschlussfassung im Rat,
in Frage gestellt. Nach kurzer kontroverser Diskussion schlägt Frau Scholten
vor, zur nächsten Sitzung, verwaltungsseitig einen für die Verwaltung und den
Integrationsrat umsetzbaren Entwurf zu erarbeiten. Insbesondere die
Formulierung in Abs. 5, nach der der Integrationsrat in allen wichtigen
Angelegenheiten zu informieren und zu beteiligen ist und er vor der Beschlussfassung
durch den Rat zu beteiligen ist, müsse noch rechtlich gewürdigt werden. Ferner
wird sich Herr Focken in der kommenden Sitzung des Landesintegrationsrates über
entsprechende Umsetzungen in anderen Städten informieren. Der Integrationsrat
beauftragt die Verwaltung, einen Vorschlag zur praktischen Umsetzung zu
erarbeiten und ihn in der nächsten Sitzung vorzustellen. Zudem könnten
Vorsitzende und Stellvertreter der einzelnen Fachausschüsse - beispielsweise
vor einer Ratssitzung - über die Arbeit des Integrationsrates informiert und
für dessen notwendige Beteiligung sensibilisiert werden.