Frau Scholten informiert den Integrationsrat darüber, dass die rechtliche Stellungnahme zur vorgeschlagenen Änderung der Hauptsatzung durch das Rechtsamt noch aussteht. Unabhängig vom Ausgang dieser Prüfung sei der Verwaltung an einer praktikablen Lösung gelegen. Diese sei jedoch, insbesondere durch die geforderte Beteiligung des Integrationsrates vor der Beschlussfassung im Rat, in Frage gestellt. Nach kurzer kontroverser Diskussion schlägt Frau Scholten vor, zur nächsten Sitzung, verwaltungsseitig einen für die Verwaltung und den Integrationsrat umsetzbaren Entwurf zu erarbeiten. Insbesondere die Formulierung in Abs. 5, nach der der Integrationsrat in allen wichtigen Angelegenheiten zu informieren und zu beteiligen ist und er vor der Beschlussfassung durch den Rat zu beteiligen ist, müsse noch rechtlich gewürdigt werden. Ferner wird sich Herr Focken in der kommenden Sitzung des Landesintegrationsrates über entsprechende Umsetzungen in anderen Städten informieren. Der Integrationsrat beauftragt die Verwaltung, einen Vorschlag zur praktischen Umsetzung zu erarbeiten und ihn in der nächsten Sitzung vorzustellen. Zudem könnten Vorsitzende und Stellvertreter der einzelnen Fachausschüsse - beispielsweise vor einer Ratssitzung - über die Arbeit des Integrationsrates informiert und für dessen notwendige Beteiligung sensibilisiert werden.