Vor Erläuterung der Informationsvorlage zur aktuellen Situation der Flüchtlinge in Meerbusch, verweist Erster Beigeordneter Maatz auf die anstehende Beratung der Unterbringungssituation am folgenden Tage im Rat.

 

Er informiert über die aktuelle Zuweisungspause von Flüchtlingen in die Kommunen im Februar und März, die aus der vorrangigen Inanspruchnahme der kreisfreien Städte resultiere, die ihre Quote bislang noch nicht erfüllt hätten. Die Stadt nutze jegliche Informationsmöglichkeit, um bezüglich der zukünftigen Zuweisungssituation auf dem aktuellen Stand zu sein, dennoch könne nicht konkret benannt werden, wann und in welchem Umfang wieder mit neuen Flüchtlingen zu rechnen sei.

 

In Ergänzung der Ausführungen des Ersten Beigeordneten zu der Situation der unbegleiteten Minderjährigen (UMA) informiert beratendes Mitglied Pahlke über Aktivitäten zur Integration der hier lebenden UMAs in der Christuskirche. In Bezug auf die Schulpflicht der UMAs erklärt die Verwaltung, dass der Schulbesuch sichergestellt werde. Die Zuweisung zu den Schulen erfolge über das Kommunale Integrationszentrum in Zusammenarbeit mit dem Schulamt. Auch die Schulpflicht für das Berufskolleg werde aktuell mit wöchentlich 14 Unterrichtsstunden erfüllt. Der Schulbesuch der Minderjährigen in Anschlussmaßnahmen werde durch die jeweilige Betreuung, dann natürlich am Wohnort der Jugendlichen, wie beispielsweise Krefeld oder Neuss, gewährleistet.

 

Auf Anfrage aus dem Ausschuss erklärt Erster Beigeordneter Maatz, dass bezüglich des Endtermins der Notunterkunft in der Turnhalle des Mataré-Gymnasiums zunächst der entsprechende Ratsbeschluss am nächsten Tage erforderlich sei. Demgemäß werde man die Bezirksregierung über den Rhein-Kreis Neuss informieren. Die letztendliche Entscheidung über den Endzeitpunkt habe dann die Bezirksregierung zu treffen.