Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 45, Nein: 2

Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. §§ 1 (8) BauGB

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 2 (1) in Verbindung mit § 1 (8)  Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBI. I S. 1722), für sechs Gebiete, die durch die Darstellung der Sondergebietsflächen gekennzeichnet sind, die Flächennutzungsplanänderung Nr. 113 „Sicherung vorhandener Gartencenter im Stadtgebiet Meerbusch“ aufzustellen. Maßgebend sind die in den Planausschnitten dargestellten Geltungsbereiche, die Bestandteil dieses Beschlusses sind.

 

Folgendes Planungsziel soll vorrangig Grundlage der Flächennutzungsplanänderung Nr. 113 sein:

 

                Darstellung von Sondergebieten (SO), Zweckbestimmung „Gartencenter“   


Ratsherr Damblon berichtet von den Beratungen im Ausschuss für Planung und Liegenschaften. Er trägt vor, dass eine mehrheitliche Beschlussempfehlung des Ausschusses vorliege. Sodann wird über den Tagesordnungspunkt abgestimmt.  


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

20

 

 

SPD

9

 

 

FDP

6

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen

6

 

 

UWG

1

 

 

Die Linke/Piratenpartei

 

2

 

Die Aktiven

2

 

 

Bürgermeisterin

1

 

 

Gesamt

45

2