Beschluss:

 

Der Rat genehmigt den Beschluss des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses gem. § 60 (1) Satz 1 GO NRW vom 12. November 2015 betr. Flüchtlingsentwicklung; Fortschreibung des Unterbringungskonzeptes.

 


Bürgermeisterin Mielke-Westerlage erläutert den vom Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss in seiner Sitzung am 12.11.2015 gefassten Dringlichkeitsbeschluss und bittet den Rat diesen zu genehmigen.

Nach erfolgter Beschlussfassung berichtet Bürgermeisterin Mielke-Westerlage zur aktuellen Flüchtlingssituation.

Nach dem schriftlichen Bericht des Innenministers Jäger im Innenausschuss des Landtages am 10.12.2015 seien in NRW bis zum 25.11.2015 rund 282.000 Flüchtlinge aufgenommen und 2.501 Personen abgeschoben worden. Bundesweit seien 803.000 Registrierungen und eine unbekannte Anzahl nicht registrierter Flüchtlinge zu verzeichnen. Die Anerkennungsquote der entschiedenen Anträge liege derzeit bei 41%.

Die Entwicklung, dass die kreisfreien Städte deutlich weniger Flüchtlinge aufnehmen würden als der kreisangehörige Raum, habe sich fortgesetzt. Die Verteilstatistik des Landes per 30.11. weise einen Malus von 20.215 Personen aus. In der Bürgermeisterkonferenz sei vereinbart worden, dass der Kreis die Regierungspräsidentin Arnsberg um Erklärung bittet, weshalb eine Zuweisung nach den gesetzlichen Regelungen an diese Städte nicht erfolgt. Des Weiteren sei gefordert worden, dass kommunale Zuweisungen an die Kommunen des Rhein-Kreises Neuss so lange unterbleiben, bis die kreisfreien Städte ihre Aufnahmeverpflichtung erfüllt haben.

Die Meerbuscher Aufnahmeqoute lag zum Stichtag bei 138,6% und war damit mit Abstand höchste Quote im Rhein-Kreis Neuss.

Die Planung des Landes ginge dahin, Flüchtlinge aus Albanien in getrennten Landeseinrichtungen unterzubringen, die übrigen Flüchtlinge aus ebenfalls sicheren Herkunftsländern sollten trotz entsprechender bundesgesetzlicher Regelung (Verbleib von bis zu 6 Monaten in Landeseinrichtungen) weiterhin den Gemeinden zugewiesen werden.

Des Weiteren plane das Land, die Plätze in den landeseigenen Erstaufnahmeeinrichtungen auszubauen und Notunterkünfte in den Kommunen – aktuell sind es 264 – sukzessive aufzugeben.

Für die Aufnahmeeinrichtung des Kreises sei seit 28.11.2015 keine Zuweisungen mehr erfolgt, tagesaktuell ist die Notunterkunft am Städt. Mataré-Gymnasium mit nur 21, die Notunterkunft am Städt. Meerbusch-Gymnasium mit 277 Personen belegt. Kommunale Zuweisungen habe die Stadt im Dezember nicht erhalten.

Das Innenministerium habe mitgeteilt, dass es bis zum 4.1.2016 keine Zuweisungen geben werde, auch anschließend sei nicht mit erhöhten Zuweisungen zu rechnen, da aktuell in den Landeseinrichtungen 28.000 Plätze unbelegt seien.

Die Stadt verfüge derzeit über eine Reserve von rund 110 Plätzen, zuzüglich der 24 Plätze in den Mobilheimen. Das Schulgebäude der Städt. Barbara-Gerretz-Schule werde in den Weihnachtsferien frei. Die Bezirksregierung habe mitgeteilt, dass sie diese Schule nicht als Notunterkunft nutzen wolle, so dass die Kosten für die Herrichtung und den Betrieb als Eigeneinrichtung bei der Stadt verbleiben. Eine Kostenübernahmezusage für die Notunterkunft in der Sporthalle des Städt. Mataré-Gymnasiums läge bis Ende Februar 2016, für das Städt. Meerbusch-Gymnasium bis 30. April 2016 vor.

Aus der Aussage der Bezirksregierung folgt, dass das Platzangebot in der Barbara-Gerretz-Schule im Vergleich zur Nutzung als Notunterkunft reduziert werden müsse. Derzeit erfolge deshalb eine Umplanung der Schule mit dem Ziel des Ausbaues als temporäre Regelunterkunft. Zum Ersatz der wegfallenden Plätze sei ein Mobilheim erworben worden, welches auf dem Schulhof platziert werde.

Für den 18.1.2016, 18.00 Uhr, sei ein Infoabend in der Aula der Realschule  geplant.

Das Flüchtlingswohnheim für den Eisenbrand mit 200 Plätzen sei beauftragt, der Aufbau erfolge ab Juni 2016, im Abstand von jeweils 4 Wochen. Für die Kranenburgerstraße werde der Auftrag zu Beginn des Jahres erteilt.

Die Kostenerstattung durch Bund/Land werde auf eine Pauschale auf 10.000 € / Person angehoben, Flüchtlinge mit  Duldung würden künftig einbezogen.

Ratsfrau Pricken fragt nach, ob damit zu rechnen sei, dass das Land die Entscheidung, die Barbara-Gerretz-Schule nicht als Notunterkunft zu führen, nochmals revidieren könne. Bürgermeisterin Mielke-Westerlage rechnet damit nicht, da das Land nur Unterkünfte mit mindestens 1000 Personen betreiben wolle.

Ratsherr Focken verweist darauf, dass nach Abschluss der Verfahren die Zahl der anerkannten Asylberechtigten deutlich erhöhen werde. Insofern sei es wichtig, dass bereits anerkannte Flüchtlinge in Wohnungen vermittelt würden, damit wieder freie Plätze in den Unterkünften zur Verfügung stehen. Zudem sei es wichtig, in größeren Notunterkünften auch eine sozialpädagogische Betreuung sicherzustellen.

Bürgermeisterin Mielke-Westerlage führt aus, dass die Weitervermittlungsversuche laufen würden, es jedoch bei der derzeit sehr angespannten Wohnungssituation schwierig sei, die Personen unterzubringen. Im Stellenplan 2016 sei eine zusätzliche Stelle für einen Hauswart sowie eine halbe Stelle für die sozialpädagogische Betreuung von Flüchtlingen vorgesehen. In Abhängigkeit mit der weiteren Entwicklung müsse nachgesteuert werden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig