Erster Beigeordneter Maatz verweist zunächst auf die ausführliche Berichterstattung im Rahmen der Sitzung des Jugendhilfeausschusses im September diesen Jahres.

 

Heute sei nunmehr seitens des Landschaftsverbandes Rheinland der  landesweite Aufnahmeschlüssel für unbegleitete Minderjährige in NRW mitgeteilt worden. Danach komme auf  1.779 Einwohner 1 unbegleiteter minderjähriger Ausländer (UMA). Somit seien in Meerbusch aktuell  30 unbegleitete Minderjährige  aufzunehmen. Unter Berücksichtigung der bereits 14 in Obhut genommenen minderjährigen Flüchtlinge sei  somit für weitere 16 unbegleitete Minderjährige eine Versorgung sicherzustellen. Gleichzeitig sei  für die weitere kommunale Planung darauf hingewiesen worden, dass aufgrund der bundesweiten Entwicklung mit einem weiteren Anstieg der Aufnahmepflicht zu rechnen sei.

 

Ferner informiert Herr Annacker über die Bereitstellung von vier Wohnheimen für die vorübergehende Unterbringung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge aus den Notunterkünften bis zur jeweiligen Klärung der bestehenden Anbindung an eine familiäre Fluchtgemeinschaft. Tatsächlich unbegleitete Minderjährige seien grundsätzlich im Rahmen der Jugendhilfe unterzubringen oder zu betreuen. Dabei entscheide das Jugendamt im Rahmen der Ausübung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes über die beste Lösung für den jungen Menschen. Unter Berücksichtigung der bei den Jugendhilfeträgern zur Verfügung stehenden Kapazitäten seien Interimslösungen allerdings nicht ausgeschlossen.

 

An einer Aufnahme eines unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings  interessierte Familien können unmittelbar Kontakt zu Herrn Annacker aufnehmen.