Sitzung: 26.11.2015 Sozialausschuss
Erster
Beigeordneter Maatz verweist zunächst auf die ausführliche Berichterstattung im
Rahmen der Sitzung des Jugendhilfeausschusses im September diesen Jahres.
Heute sei nunmehr seitens des
Landschaftsverbandes Rheinland der
landesweite Aufnahmeschlüssel für unbegleitete Minderjährige in NRW
mitgeteilt worden. Danach komme auf 1.779 Einwohner 1 unbegleiteter
minderjähriger Ausländer (UMA). Somit seien in Meerbusch aktuell 30
unbegleitete Minderjährige aufzunehmen.
Unter Berücksichtigung der bereits 14 in Obhut genommenen minderjährigen
Flüchtlinge sei somit für weitere 16
unbegleitete Minderjährige eine Versorgung sicherzustellen. Gleichzeitig
sei für die weitere kommunale Planung
darauf hingewiesen worden, dass aufgrund der bundesweiten Entwicklung mit einem
weiteren Anstieg der Aufnahmepflicht zu rechnen sei.
Ferner informiert Herr Annacker über die
Bereitstellung von vier Wohnheimen für die vorübergehende Unterbringung der
unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge aus den Notunterkünften bis zur
jeweiligen Klärung der bestehenden Anbindung an eine familiäre
Fluchtgemeinschaft. Tatsächlich unbegleitete Minderjährige seien grundsätzlich
im Rahmen der Jugendhilfe unterzubringen oder zu betreuen. Dabei entscheide das
Jugendamt im Rahmen der Ausübung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes über die
beste Lösung für den jungen Menschen. Unter Berücksichtigung der bei den
Jugendhilfeträgern zur Verfügung stehenden Kapazitäten seien Interimslösungen
allerdings nicht ausgeschlossen.
An einer Aufnahme eines unbegleiteten
minderjährigen Flüchtlings interessierte
Familien können unmittelbar Kontakt zu Herrn Annacker aufnehmen.