Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Sozialausschuss beschließt, die Vereinbarung mit dem Sozialdienst Katholischer Männer Neuss e.V. auf zwei Jahre zu verlängern. Für den Fall einer veränderten Finanzierungssituation auf Kreisebene, ist in der Vereinbarung eine dementsprechende vorzeitige Kündigungsmöglichkeit vorgesehen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

8

 

 

SPD

3

 

 

FDP

2

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

2

 

 

UWG

 

1

 

DIE LINKE/Piraten

1

 

 

Gesamt:

16

1

 

 

 


 

Erster Beigeordneter Maatz informiert über die auch im vergangenen Jahr andauernden Bemühungen der Stadt Meerbusch, kreisweit eine paritätische Verteilung der Fördermittel für die Träger der Schuldnerberatung und somit auch eine gerechtere Kostenbelastung für die Kommunen zu erzielen. Zwar habe eine Umverteilung der Kreismittel für die Beratung der Leistungsempfänger nach den Sozialgesetzbüchern II und XII zwischenzeitlich stattgefunden, eine bedarfsgerechte Verteilung der weiteren Drittmittel sei aber immer noch nicht vorgesehen. Er beabsichtige daher, Ansätze für eine gerechtere Kostenverteilung zu lokalisieren.

 

Hinsichtlich anderer Anbieter für die Schuldnerberatung erläutert Herr Annacker, dass es im Kreis eine Arbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatungen gäbe, die sich auf bestimmte  Zuständigkeiten verständigt hätte. So sei der SKM Neuss e.V. für Meerbusch und anteilig für Neuss zuständig. Des Weiteren seien auch das Diakonische Werk Neuss e.V., die CaritasSozialdienste Rhein-Kreis Neuss GmbH sowie der Internationale Bund e.V. für die anderen kreisangehörigen Kommunen tätig.

 

Das Angebot der Schuldnerberatung als solches wird einvernehmlich als notwendig erachtet. Die UWG-Fraktion vertritt allerdings die Auffassung, dass die Kosten in Relation zu den Fallzahlen zu hoch seien. Auch könne man nach Auffassung von sachkundigem Bürger Gather mit einer Verlängerung für lediglich ein Jahr mehr Druck auf den Träger ausüben. Ratsfrau Pricken begrüßt in diesem Zusammenhang die höhere Planungssicherheit für den Träger durch die Verlängerung um nunmehr zwei Jahre.